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Prüfungsausschuss

Grundlagen

Gemäß § 20 Abs. 1 der Prüfungsordnungen unserer Studiengänge bestellt der Fakultätsrat "einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für alle der Fakultät zugeordneten Studiengänge. Dieser setzt sich aus drei Hochschullehrern, einem Mitarbeiter und einem Studierenden zusammen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind Hochschullehrer. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt in der Regel drei Jahre, für Studierende ein Jahr. Die erneute Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses ist zulässig.“

Prüfungsausschuss der Fakultät Geoinformation ab 01.12.2012

Prof. Dr.-Ing. Andreas Kowanda Hochschullehrer, Vorsitzender seit 01.12.2012
Prof. Dipl.-Ing. Michael Vogt Hochschullehrer, stellvertretender Vorsitzender seit 01.12.2012
Prof. Dipl.-Ing. Volker Gerbeth Hochschullehrer seit 01.12.2012
Frau Dipl.-Ing. (FH) Kerstin Gehrt Mitarbeiterin seit 01.12.2012
Herr Robert Peter Student, Bachelorstudiengang Geoinformation und Vermessungswesen - SG 10/061/61 seit 01.12.2012

Zuständigkeiten

§ 21 der Prüfungsordnungen enthält eine umfangreiche Liste von Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses, der die Erledigung seiner Aufgaben aber für alle Regelfälle und von Einzelaufgaben auf den Vorsitzenden übertragen kann. Der Vorsitzende konsultiert bei entsprechenden Sachfragen die zuständigen Fachvertreter.

Sollten Sie Fragen zu Prüfungsangelegenheiten oder zur Zuständigkeit im Einzelnen haben, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Bescheinigung "üblicher Leistungen" gem. § 48 BAföG

Der Antrag ist zunächst beim Prüfungsamt vorzulegen. Dort wird eingetragen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind: bis zum Ende des zur Bescheinigung anstehenden Fachsemesters müssen 70 % der bis dahin erreichbaren ECTS erbracht worden sein (der Wortlaut der entsprechenden Regelung wird nachfolgend zum Download bereit gestellt).

Der Antrag ist sodann einem zeichnungsberechtigten "Mitglied des Lehrkörpers" der Fakultät Geoinformation zur abschließenden Unterschrift nebst Stempelabdruck der Fakultät vorzulegen (in der Regel über das Sekretariat oder im Rahmen der Sprechzeit).

Zeichnungsberechtigt sind (Stand 12/2012):

  • Prof. Kowanda - Vorsitzender des Prüfungsausschusses
  • Prof. Vogt - Stellvertretender Vors. des Prüfungsausschusses
  • Prof. Schwarzbach - Prodekan, Studiendekan Master G. u. Management
  • Prof. Zimmermann - Studiendekan Bachelor G. und Vermessungswesen

Prof. Dr.-Ing. Andreas Kowanda

Prof. Dr.-Ing. Andreas Kowanda

Post: PF 12 07 01, D-01008 Dresden

Besucher: Friedrich-List-Platz 1

                    01069 Dresden

Raum: Z 732 (Zentralgebäude)

Tel: +49 351 462-3136


Fax: +49 351 462-2191

E-Mail: kowanda@htw-dresden.de

Lageplan: 51° 02,2´ N, 13° 44,1´ E

Sprechzeit Prof. Kowanda: Dienstag 11:10 Uhr - 12:40 Uhr, Z 730  In der Prüfungszeit und in der vorlesungsfreien Zeit nur nach Vereinbarung. Achtung: §-48-BAföG-Bescheinigungen außerhalb der Sprechzeit bitte über das Sekretariat einreichen/abholen. Terminanfragen/-vereinbarungen sind dafür nicht erforderlich.

Autor: E.-D. HoffmeisterLetzte Änderung: 23.04.2013