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Praktikum

Hinweise zum Praktikum

Diplomstudiengänge

Auf das Praktikum in den auslaufenden Diplomstudiengängen (Direktstudium) wird hier nicht weiter eingegangen.

Im Diplomstudiengang Vermessungswesen (Fernstudium) ist kein Praktikum vorgesehen.

Bachelorstudiengänge

Es ist kein Vorpraktikum vor mehr vorgesehen.

Die Studiengänge enthalten im 6. Semester ein achtzehnwöchiges Modul Betriebspraktikum (BVK 6.1), das in selbst gewählten Firmen oder Behörden des Geoinformationswesens, des Vermessungswesens oder der Kartographie in Deutschland oder zunehmend im Ausland absolviert werden kann.

Die Studierenden vertiefen und erweitern ihre im Studium erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Bewältigung berufspraktischer Aufgaben in einer Praktikumstelle. Dazu ordnen sie sich in den Arbeitsablauf in der Praktikumstelle ein und werden befähigt, anfangs unter Anleitung und später zunehmend selbständig Arbeitsaufgaben auf dem Gebiet des Vermessungswesens, der Kartographie und/oder des Geoinformationswesens fachkompetent und effizient unter Einhaltung der Anforderungen der Auftraggeber zu erfüllen. Die Studierenden lernen die Berufspraxis in vollem Umfang kennen und erwerben wesentliche Fach-, Methoden-, Sozial- sowie Selbstkompetenzen. Hierbei sind insbesondere solche Kompetenzen zu erwerben, die in einer Hochschule nur bedingt vermittelbar sind. Dazu gehören Beziehungsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und Teamfähigkeit.

Inhalt des Praktikums:

  • Durchführung eines Betriebspraktikums in einer Firma, einem Ingenieurbüro oder einer Behörde des Vermessungswesens, der Kartographie oder des Geoinformationswesens im weitesten Sinne im In- oder Ausland.
  • Ausführung von möglichst mehreren unterschiedlichen Arbeitsaufgaben in dieser Praktikumstelle entsprechend der dortigen Auftragslage.
  • Anfertigung einer Praktikumsarbeit zu einer Arbeitsaufgabe in der Praktikumstelle, die in den ersten 3 Wochen des Betriebspraktikums gemeinsam vom betreuenden Hochschullehrer, dem betrieblichen Betreuer sowie dem Praktikanten festgelegt werden.

Eine Teilung des 18-wöchigen Betriebspraktikums auf 2 Praktikumstellen ist möglich. Dann ist die Praktikumsarbeit in der Regel in der Praktikumstelle mit dem größeren Zeitanteil anzufertigen.

Eine Absolvierung des Moduls im Ausland wird ausdrücklich empfohlen.

Kontakt

Mit Fragen

  • zu geeigneten Praktikumstellen, 
  • zum praktischen Studiensemester,

wenden Sie sich bitte direkt an die Beauftragte für Praktika,

Frau Prof. Dr.-Ing. Martina Müller.

Download Praktikumsordnung

Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge (ohne Anlagen 1und 2) (PDF | 78 KB)
(wegen der Anlagen 1 und 2 wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte)
Autor: E.-D. HoffmeisterLetzte Änderung: 27.06.2011