Eine Initiative von
hat aktuelles Informationsmaterial zu unseren Berufsfeldern zusammengestellt.
Einen allgemeinen Überblick über das Berufsfeld Vermessung - Geodäsie - Geomatik - Geoinformatik gibt folgendes Informationsportal des Arbeitskreises GEOMATIK Baden-Württemberg:
Der Arbeitsmarkt für Ingenieure entwickelt sich weiter positiv.
Broschüren der Bundesagentur für Arbeit machen das wiederholt deutlich.
Zum Thema Ingenieursmangel schrieb Spiegel-Online am 06.06.2006: "Jährlich verlassen zurzeit etwa 30.000 Absolventen die Universitäten und Fachhochschulen. Dem stehen zunächst einmal 40.000 Ingenieure gegenüber, die aus dem Beruf ausscheiden. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach qualifizierten Bewerbern rasant an, weil gerade die Hightech-Branchen einen Nachfrageboom erleben." (...) "Der Mangel an Ingenieuren könnte dazu führen, dass die Deutschen auf diesem zukunftsweisenden Gebiet den Anschluss verlieren."
Fazit: Insbesondere ein praxisorientiertes Ingenieurstudium, wie es unsere Fakultät anbietet, kann empfohlen werden.
Für die Bachelor-Studiengänge wird kein Vorpraktikum mehr verlangt.
Das Modul Praktikum (18 Wochen) liegt einheitlich im 6. Semester. Weitere Informationen zum Praktikum, zur Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen im In- und Ausland und zur Praktikumsordnung entnehmen Sie bitte dem Link "Praktikum" in der Navigationsleiste.
Mit Ihren individuellen Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte direkt an die Beauftragte für Praktika.
Immatrikuliert wird jährlich zum Wintersemester mit Ausnahme des Masterstudienganges Geoinformation und Management (3 Semester), der im Sommersemester beginnt.
Es bestehen für alle Bewerber/innen, die sich im Bewerbungszeitraum beworben haben, gute Chancen auf einen Zulassungsbescheid, da für die Studiengänge der Fakultät Geoinformation seit einiger Zeit keine Zulassungsbeschränkungen (NC-Werte) mehr umgesetzt werden mussten. Dies gilt auch für die bevorstehenden Immatrikulationstermine.
Einzelheiten zur Bewerbung , insbesondere zu den Bewerbungsfristen, zur Hochschulzugangsberechtigung und zum Zulassungsverfahren, finden Sie auf folgenden Seiten:
Das Studium beginnt im Sommersemester. Bewerbungszeitraum ist 05.01. - 15.01. des Jahres des geplanten Studienbeginns. Ansonsten sind die übrigen Bewerbungsmodalitäten der vorstehendem Abschnitts "Bewerbung für 1. Fachsemester" entsprechend anzuwenden.
Es ist zweckmäßig, dass Interessenten für einen Quereinstieg sich zuvor über die allgemeinen Modalitäten eines Quereinstiegs auf der nachstehend genannten Seite informieren.
Außerdem wird erwartet, dass Sie sich zunächst anhand unserer Studiengangsinformationen (Studienordnung, Prüfungsordnung, Modulübersicht, Modulbeschreibungen) über unsere Studieninhalte informieren und eine tabellarische Übersicht anfertigen, in der
Mit derartigen Vorüberlegungen, Ihrer Notenübersicht aus dem bisherigen Studium und Ihren Fragen wenden Sie sich dann bitte direkt an mich als Beauftragten für Studienberatung, am besten per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch, damit im Vorfeld Ihrer Bewerbung eine möglichst passende Einstufung in ein höheres Fachsemester gefunden werden kann.
Grundlegende Regelungen für den Hochschulzugang finden Sie auf folgender Seite:
Studienvoraussetzungen und wichtige Informationen.
Studienbewerberinnen und -bewerber ohne Qualifikation nach § 17 Abs. 2 SächsHSG (Hochschulzugangsberechtigung) können die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in einem bestimmten Studiengang durch Bestehen einer Zugangsprüfung nach § 17 Abs. 5 SächsHSG erwerben.
Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Die Zugangsprüfung besteht aus fünf Teilprüfungen:
Jede Teilprüfung muss bestanden werden, um die Prüfung insgesamt zu bestehen. Eine nicht bestandene Teilprüfung darf frühestens nach einem Jahr einmal wiederholt werden.
Beachten Sie bitte, dass unsere Hochschule keinerlei Vorbereitung für diese Hochschulzugangsprüfung anbietet.
Fragen zur Zugangsprüfung richten Sie bitte direkt an die Studienberatung im Dezernat Studienangelegenheiten. Dort können Sie jeweils ab November d. J. die entsprechenden Antragsunterlagen schriftlich mit einem ausreichend frankierten A5-Rückumschlag anfordern und Ihren Antrag bis spätestens Mitte Januar des folgenden Jahres an die HTW Dresden senden.

Post: PF 12 07 01, D-01008 Dresden
Besucher: Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden
Raum: Z 730 (Zentralgebäude)
Tel: +49 351 462-3418
Fax: +49 351 462-2191
E-Mail: hoffmeister@htw-dresden.de
Lageplan: 51° 02,2´ N, 13° 44,1´ E
Sprechzeit:
Mittwoch, 9.00 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung, in der Prüfungszeit und in der vorlesungsfreien Zeit nur nach Vereinbarung.
Achtung: §-48-BAföG-Bescheinigungen außerhalb der Sprechzeit bitte über das Sekretariat einreichen/abholen. Terminanfragen/-vereinbarungen sind dafür nicht erforderlich.