Als Voraussetzung gelten eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine vom Staatsministerium für Kultus als gleichwertig bestätigte Hochschulzugangsberechtigung.
Ein Vorpraktikum ist nicht erforderlich.
Als Voraussetzung gelten eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine vom Staatsministerium für Kultus als gleichwertig bestätigte Hochschulzugangsberechtigung.
Ein Vorpraktikum ist nicht erforderlich.
Als Voraussetzung zur Zulassung zum Masterstudiengang gelten ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Informatik, Wirtschaftsinformatik, Medieninformatik oder artverwandtem Studiengang mit starkem Informatik- Bezug (Bachelor oder Diplom).