1. Hauptnavigation
  2. Navigation des Hauptbereiches
  3. Inhalt der Seite

Praktisches Semester

Grundlage:

  • Studien- und Praktikumsordnung

Inhalt:

  • Kennenlernen und Üben ingenieurpraktischer Tätigkeiten in Verbindung mit konkreten Arbeitsaufgaben, wie Projektierung, Konstruktion, Berechnung von Baugruppen, Maschinen, Fahrzeugen, Anlagen
  • Anwendung oder Modifizierung von Mess- und Diagnoseverfahren
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Baugruppen- oder Fahrzeugerprobungen
  • Arbeiten zum sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Betreiben und Instandhalten von Maschinen, Fahrzeugen, Anlagen
  • Fertigung, Service und Qualitätssicherung in der Baugruppen- oder Fahrzeugfertigung
  • Anwendungsorientierter Einsatz spezieller Software

Dauer:

  • Mindestens 20 Wochen Vollzeitbeschäftigung (100 Arbeitstage)

Wo:

  • Geeigneter Betrieb (meist) nach eigener Wahl, auch im Ausland

Vertrag:

  • Praktikumsvertrag nach Muster der HTW Dresden oder inhaltsgleich vom Praktikumsbetrieb zur Regelung von Arbeitszeit, Pflichten, Rechten, Unfallversicherung, Entgelt, Urlaub u. a.
  • Vertrag vor Beginn des Praktikums beim Praktikumsbeauftragten bestätigen lassen
  • Achtung!! Die Unfallversicherung im Betrieb übernimmt nicht die HTW, sondern die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft. Falls dies nicht möglich ist, ist selbst für eine Unfallversicherung sorgen. Wenn mit Regressforderungen bei selbst herbeigeführten Schäden während des Praktikums zu rechnen ist, sollte zusätzlich eine Berufshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden.

Betreuer:

  • Der Praktikumsbetrieb (Ausbildungsstelle) benennt einen betrieblichen Betreuer.
  • Der Student sucht sich an der HTW einen Betreuer, mit dem die Thematik des Beleges abzustimmen ist und der bei erfolgreicher Durchführung des Praktikums dem Praktikumsbeauftragten die positive Bearbeitung übermittelt.

Beleg:

  • Ingenieurmäßige Belegarbeit über die übertragene Arbeitsaufgabe
  • Ausführung in deutscher Sprache
  • Form wie die Diplomarbeit (ggf. mit HTW-Betreuer abstimmen)
  • Abgabe beim HTW-Betreuer zu Beginn des darauf folgenden Semesters (spätestens 31.05.)
  • Hinweise zum Beleg beachten (siehe Downloads)

Zeugnis:

  • Der Praktikant achtet darauf, dass die Ausbildungsstelle zum Ende des Praktikums ein Zeugnis ausstellt, welches auch die Dauer und die Tätigkeiten bestätigt (Abgabe zu Beginn des darauf folgenden Semesters (spätestens 31.05.) beim Praktikumsbeauftragten).
  • Zeugnis und Beleg sind Voraussetzung für die Anerkennung des Praktischen Semesters.

Praktikabeauftragter

Dipl.-Ing. Holger Kühne

Raum Z330

Tel.: +49(0)351/462 2475

Fax: +49(0)351/462 2180

E-Mail: kuehne@mw.htw-dresden.de

 

Postanschrift

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Studiengang Fahrzeugtechnik
Friedrich-List-Platz 1

01069 Dresden

Autor: H. KühneLetzte Änderung: 25.03.2013