Grundlage der Arbeit des Personalrates ist das Sächsische Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) in der jeweils aktuellen Fassung.
Der Personalrat vertritt alle Beschäftigten der Hochschule. Beschäftigte im Sinne des Personalvertretungsgesetzes (§4 SächsPersVG) sind alle Arbeitnehmer, nicht jedoch die Professoren, wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, Lehrbeauftragte, Gast- und Honorarprofessoren.
Der Personalrat wird für eine Amtszeit von 5 Jahren auf Grundlage der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung (SächsVWVO) gewählt. Die nächste Personalratswahl findet im Jahr 2016 statt.
Der Personalrat
Der Personalrat hat die zuständigen Stellen bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterstützen (§74 SächsPersVG).
Die beabsichtigte Maßnahme ist mit dem Personalrat zu erörtern. Bei Nichtübereinstimmung kann ein Stufenverfahren (Hauptpersonalrat beim SMWK) eingeleitet werden.
Der Personalrat wirkt mit bei
Die beabsichtigte Maßnahme kann ohne Zustimmung des Personalrates nicht getroffen werden. Bei Nichtübereinstimmung kann ein Stufenverfahren (Hauptpersonalrat beim SMWK) eingeleitet werden.
Der Personalrat bestimmt mit bei
Der Personalrat hat (ggf. durch Abschluß von Dienstvereinbarungen) mitzubestimmen über
In diesen Angelegenheiten hat der Personalrat auch ein Initiativrecht (§83 SächsPersVG).
In Personalangelegenheiten von Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher Tätigkeit (ab Vergütungsgruppe IIa nach BAT bzw. Entgeltgruppe 13 nach TV-L) bestimmt der Personalrat nur mit, wenn diese es beantragen (§82 SächsPersVG).
Außerdem kann Sie der Personalrat in allen Fragen zum Arbeitsverhältnis beraten. Das betrifft insbesondere die Anwendung von Gesetzen, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen (z.B. Vergütung, Eingruppierung, Altersteilzeit usw.). Dabei geht es im Wesentlichen um Erklärung und Erläuterung. Etwaige Ansprüche muß dann jeder selbst durchsetzen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß wir keine Rechtsauskunft erteilen können und dürfen.
Tel.: +49 (0)351 462 34 30
E-Mail: Personalrat@htw-dresden.de