Die JAV ist eine Personalvertretung für die Beschäftigten,
- die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte)
- oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die JAV wird für 2 Jahre gewählt.
Aufgaben:
- Vertretung der Jugendlichen beim Personalrat
- Anträge auf Maßnahmen zugunsten der jungen Betriebsangehörigen
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen zugunsten der Jugend
- Weitergabe von Anregungen und Beschwerden an den Personalrat