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Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die JAV ist eine Personalvertretung für die Beschäftigten,

  • die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte)
  • oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die JAV wird für 2 Jahre gewählt.

Aufgaben:

  • Vertretung der Jugendlichen beim Personalrat
  • Anträge auf Maßnahmen zugunsten der jungen Betriebsangehörigen
  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen zugunsten der Jugend
  • Weitergabe von Anregungen und Beschwerden an den Personalrat

Jugend- und Auszubildendenvertretung der HTW-Dresden


Tina Langer

Bibliothek

Raum: B 407

Telefon: +49 351 462-3770

E-Mail: tina.langer@htw-dresden.de

Haupt-Jugend- und Auszubildenden-Vertretung des Landes Sachsen

Auf der Website der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung sind eine Vielzahl von aktuellen, für uns gültigen Gesetzen, Dienstvereinbarungen usw. zu finden.

Autor: A. HamannLetzte Änderung: 08.07.2011