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Datenschutzbeauftragter der HTW Dresden

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für den Datenschutz an der HTW Dresden sind das Sächsische Datenschutzgesetz und weitere spezielle Rechtsvorschriften.

Das Bundesdatenschutzgesetz ist dagegen für die HTW Dresden nicht beachtlich.

Das Sächsische Datenschutzgesetz

Das Sächsische Datenschutzgesetz (SächsDSG) ist gültig

  • für die Verarbeitung personenbezogener Daten
    (d.h. die Verarbeitung mit und ohne Computer)
  • durch öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen.

Das SächsDSG besitzt folglich Gültigkeit für die HTW Dresden, die öffentliche Stelle des Freistaates Sachsen ist.

SächsDSG  
§ 2 Abs. 1 Anwendungsbereich
§ 2 Abs. 2 Begriff „öffentliche Stelle“

Spezielle Rechtsvorschriften

Spezielle Rechtsvorschriften des Freistaates Sachsen und des Bundes haben Vorrang vor dem SächsDSG.

SächsDSG  
§ 2 Abs. 4 Anwendungsbereich, Vorrangregel

Das Bundesdatenschutzgesetz

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist für die HTW Dresden nicht beachtlich, da der Datenschutz öffentlicher Stellen im Freistaat Sachsen durch Landesgesetz geregelt ist.

BDSG  
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Anwendungsbereich des BDSG
SächsDSG  
§ 2 Abs. 1 Anwendungsbereich des SächsDSG
Autor: (verantwortlich: A. Westfeld)Letzte Änderung: 31.08.2011