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Datenschutzbeauftragter der HTW Dresden

Verzeichnis automatisierter Verarbeitungsverfahren

An der HTW Dresden wird durch den Datenschutzbeauftragten ein Verzeichnis automatisierter Verarbeitungsverfahren geführt:

Meldepflichtige automatisierte Verarbeitungsverfahren

Jede datenverarbeitende Stelle der HTW Dresden hat den Datenschutzbeauftragten über alle Verfahren zu informieren, mit deren Hilfe personenbezogene Daten automatisiert, d.h. per Computer, verarbeitet werden.

Diese Pflicht entfällt für Verfahren,

  • deren einziger Zweck das Führen eines durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen öffentlichen Registers ist, oder
  • die ausschließlich die allgemeine Bürotätigkeit unterstützen (Textverarbeitung, Terminüberwachung, Adressverzeichnisse u.ä.), soweit sie keine Beeinträchtigung der Rechte Betroffener erwarten lassen.

Verfahren, mit deren Hilfe personenbezogene Daten nicht per Computer, sondern auf anderem Weg verarbeitet werden, müssen nicht in das Verfahrensverzeichnis aufgenommen werden, unterliegen aber dennoch den sonstigen Datenschutzvorschriften.

SächsDSG  
§ 10 Abs. 1 Verfahrensverzeichnis
§ 3 Abs. 5 Begriff „automatisierte Verarbeitung“
§ 10 Abs. 5  
§ 4 Zulässigkeit
§§ 12 ff. weitere Rechtsgrundlagen

Termine, Formulare, Abgabeform

Da der Datenschutzbeauftragte die Planung und Einführung neuer Verfahren zu überwachen hat, erfolgt die Information des Datenschutzbeauftragten über zu planende Verfahren

  • vor der Planung und Einführung des Projektes.

 

Gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten erfolgt die Prüfung der Aktualität des Verfahrensverzeichnisses jeweils

  • im ersten Quartal eines jeden Jahres.

 

Die Meldung neuer oder bestehender Verfahren erfolgt jeweils

  • vor der Inbetriebnahme des neuen Verfahrens bzw.
  • vor einer wesentlichen Veränderung des bestehenden Verfahrens.

 

Für die Meldung neuer oder bestehender Verfahren ist folgende Formularvorlage zu nutzen:

 

Die Formulare sind in zweifacher Ausfertigung zu übergeben:

  • unterzeichnet in Papierform und
  • als elektronisches Formular (Datei).

Inhalt der Verfahrensmeldung

Im oben genannten Formular sind folgende Informationen festzuhalten:

  • Bezeichnung der datenverarbeitenden Stelle
  • Bezeichnung und Zweckbestimmung des Verfahrens
  • Aufgabe, zu deren Erfüllung personenbezogene Daten verarbeitet werden und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten
  • Kreis der Betroffenen
  • Art der zu übermittelnden personenbezogenen Daten und deren Empfänger
  • beabsichtigte Übermittlung in Nicht-EU-Staaten gem. § 17 SächsDSG
  • Maßnahmen zur Datensicherheit gem. § 9 SächsDSG
  • Regelfristen für die Löschung der personenbezogenen Daten.
Autor: (verantwortlich: A. Westfeld)Letzte Änderung: 16.01.2012