An der HTW Dresden wird durch den Datenschutzbeauftragten ein Verzeichnis automatisierter Verarbeitungsverfahren geführt:
Jede datenverarbeitende Stelle der HTW Dresden hat den Datenschutzbeauftragten über alle Verfahren zu informieren, mit deren Hilfe personenbezogene Daten automatisiert, d.h. per Computer, verarbeitet werden.
Diese Pflicht entfällt für Verfahren,
Verfahren, mit deren Hilfe personenbezogene Daten nicht per Computer, sondern auf anderem Weg verarbeitet werden, müssen nicht in das Verfahrensverzeichnis aufgenommen werden, unterliegen aber dennoch den sonstigen Datenschutzvorschriften.
| SächsDSG | |
| § 10 Abs. 1 | Verfahrensverzeichnis |
| § 3 Abs. 5 | Begriff „automatisierte Verarbeitung“ |
| § 10 Abs. 5 | |
| § 4 | Zulässigkeit |
| §§ 12 ff. | weitere Rechtsgrundlagen |
Da der Datenschutzbeauftragte die Planung und Einführung neuer Verfahren zu überwachen hat, erfolgt die Information des Datenschutzbeauftragten über zu planende Verfahren
Gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten erfolgt die Prüfung der Aktualität des Verfahrensverzeichnisses jeweils
Die Meldung neuer oder bestehender Verfahren erfolgt jeweils
Für die Meldung neuer oder bestehender Verfahren ist folgende Formularvorlage zu nutzen:
Die Formulare sind in zweifacher Ausfertigung zu übergeben:
Im oben genannten Formular sind folgende Informationen festzuhalten:
Prof. Dr. Andreas Westfeld | |
Büro: | Z 337 |
Telefon: | 3372 |
| |
Büro: | Z 246 |
Telefon: | 2472 |