
Das EU-Bildungsprogramm für Lebenslanges Lernen (LLP) umfasst in den Jahren 2007 bis 2013 die Teilprogramme COMENIUS (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO da Vinci (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Das Gesamtbudget beträgt 7 Mrd. Euro. Informationen zum LLP finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission:
www.ec.europa.eu/education/programmes/llp/index_en.html.
Der Bereich ERASMUS unterteilt sich in zentrale und dezentrale Maßnahmen. Die zentralen Maßnahmen (Multilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie unter
http://eacea.ec.europa.eu/llp/erasmus/erasmus_en.php.
Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Die dezentralen Maßnahmen wie Mobilität, Intensivprogramme und Vorbereitende Besuche werden in den Teilnahmeländern des Programms von Nationalen Agenturen verwaltet. In Deutschland nimmt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Aufgaben einer Nationalen Agentur für ERASMUS wahr.

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
Grundsätzlich müssen die entsendende und die aufnehmende Hochschule im Besitz einer gültigen ERASMUS University Charter (EUC) sein. Die Hochschule kann nur dann Studierende, Dozenten und andere am Programm teilnahmeberechtigte Personen an eine ausländische Hochschule entsenden, wenn vorher eine Bilaterale ERASMUS-Vereinbarung unterzeichnet wurde. Die Vereinbarungen können sowohl einjährig als auch für mehrere Hochschuljahre geschlossen werden.
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden - University of Applied Sciences (D DRESDEN01) hat im Frühjahr 2007 an die EU einen Antrag auf Zuerkennung einer ERASMUS University Charter gestellt. Die EUC berechtigt die Hochschule, beim DAAD und bei der EU-Kommission Zuschüsse für transnationale ERASMUS-Projekte und Mittel für ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen zu beantragen. Basis des Antrags ist das ERASMUS Policy Statement (EPS), in dem die Hochschule darlegt, welche Ziele und Strategien sie mit dem Programm verfolgt und durch welche Maßnahmen die Qualität in den Mobilitätsaktivitäten gesichert werden soll. Der Antrag der HTW Dresden wurde durch die EU-Kommission positiv bewertet. Damit wurde der Hochschule die ERASMUS University Charter EXTENDED für die Jahre 2007 - 2013 zuerkannt (EUC-Nummer: 29744).
Mehr als 120 Bilaterale ERASMUS-Vereinbarungen der HTW Dresden bilden die Basis für die Durchführung von Studierendenmobilität, Dozentenmobilität und Personalmobilität.
Hochschule für Technik und Wirtschaft
Dresden
Akademisches Auslandsamt
Friedrich-List-Platz 1
D-01069 Dresden
Leiterin: Frau Juliane Terpe
Telefon: (+49 351) 462 3377
Mitarbeiterin: Frau Cornelia Jentzsch
Telefon: (+49 351) 462 3601
Telefax: (+49 351) 462 2174
Raum: Z 233

Faranto e.V. ist eine Studenteninitiative für interkulturelle Verständigung
an der HTW-Dresden. Sie fördert den internationalen Austausch, betreut Gaststudenten an der HTW, stellt Informationen für Auslandsaufenthalte bereit und vieles mehr.