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ECTS

Warum ECTS?

Die Europäische Union fördert die Hochschulkooperation, um Studierenden und Hochschulen eine qualitativ bessere Bildung zu ermöglichen. Eine zentrale Komponente dieser Hochschulkooperation ist die Studierendenmobilität. Das ERASMUS-Programm hat gezeigt, dass ein Auslandsstudium eine besonders wertvolle Erfahrung sein kann. Ein solcher Aufenthalt ist nicht nur die beste Art, andere Länder, Ideen, Sprachen und Kulturen kennen zu lernen, sondern erweist sich zunehmend als wichtiger Faktor für den akademischen und beruflichen Erfolg.

Die Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen ist eine Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Bildungsraums, in dem sich Studierende und Lehrende frei bewegen können. In diesem Sinne wurde im Rahmen eines Pilotprojekts des ERASMUS-Programms das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen / European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt. In der externen Bewertung von ECTS hat das System seine vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten unter Beweis gestellt, so dass die Europäische Kommission beschloss, ECTS in ihren Vorschlag für das neue SOKRATES- Programm, insbesondere unter Kapitel I über die Hochschulbildung (ERASMUS), aufzunehmen. Das zuvor auf das Pilotprojekt beschränkte ECTS-System wird somit als Teil der europäischen Dimension des Hochschulwesens ein wesentlich weiteres Anwendungsspektrum finden.

ECTS soll mehr Transparenz schaffen, Brücken zwischen den Hochschulen schlagen und den Studierenden ein größeres und interessanteres Studienangebot ermöglichen. Mit Hilfe der für das ECTS-System gemeinsam vereinbarten Bewertungsmittel (Anrechnungspunkte und Noten) können die Hochschulen die im Ausland erbrachten Studienleistungen wesentlich leichter anerkennen. Darüber hinaus ermöglicht das ECTS-System ein besseres Verständnis der nationalen Bewertungsmethoden.

Die Hauptmerkmale von ECTS

Information über Studiengänge und Studienleistungen, gegenseitiges Einverständnis zwischen den Partnerhochschulen und dem/der Studierenden und die Verwendung der ECTS-Anrechnungspunkte für das jeweilige Arbeitspensum sind die drei Grundprinzipien des ECTS-Systems. Umgesetzt werden diese Prinzipien durch folgende ECTS-Schlüsseldokumente: das Informationspaket / Information Package, das Bewerbungsformular für Studierende / Student Application Form, das Studienabkommen / Learning Agreement und die Abschrift der Studiendaten / Transcript of Records. Vor allem aber tragen die Studierenden, Hochschullehrer und Hochschulen, die Auslandserfahrungen zu einem festen Bestandteil des Bildungsprozesses machen wollen, zur erfolgreichen Umsetzung von ECTS bei. Inhalt, Aufbau und Gleichwertigkeit der Studiengänge werden in keiner Weise durch ECTS bestimmt. Hier handelt es sich um Qualitätsaspekte, die die Hochschulen bei den Vorbereitungen für bi- oder multilaterale Kooperationsvereinbarungen selbst klären müssen. Mit ECTS verfügen diese Akteure über ein Mittel, das mehr Transparenz schaffen und die akademische Anerkennung erleichtern kann.

Die volle akademische Anerkennung ist für die Studierendenmobilität im Rahmen des ERASMUS-Programms eine conditio sine qua non. Volle akademische Anerkennung bedeutet, dass das Auslandsstudium einen vergleichbaren Abschnitt des Studiums an der Heimathochschule ersetzt, auch wenn der Aufbau des jeweils vereinbarten Studienprogramms andere inhaltliche Aspekte abdeckt.

Die Verwendung von ECTS ist freiwillig und beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen in Bezug auf die akademischen Leistungen an den Partnerhochschulen. Jede Hochschule wählt ihre Partner selbst aus.

Transparenz

Durch folgende Mittel kann ECTS mehr Transparenz ermöglichen:

  • ECTS-Anrechnungspunkte / Credits: Jeder Lehrveranstaltung wird eine bestimmte Zahl von Punkten (1 bis 60) zugewiesen, um das von dem/der Studierenden zu erbringenden Arbeitspensum zu beschreiben.
  • Die Anrechnungspunkte spiegeln somit den quantitativen Arbeitsanteil wider, der für jede Veranstaltung im Verhältnis zum geforderten Studienpensum für den erfolgreichen Anschluss eines gesamten akademischen Jahres an der Hochschule aufgewendet werden muss (d.h. Vorlesungen, praktische Arbeiten, Seminare, Tutorien, Exkursionen, Eigenstudium in der Bibliothek und zu Hause, Prüfungen und andere Formen der Leistungsbewertung). ECTS berücksichtigt somit das gesamte Studienpensum und nicht nur den lehrergebunden Unterricht.
  • Innerhalb von ECTS werden für das Studienpensum eines vollen akademischen Jahres 60 Anrechnungspunkte, für ein Semester in der Regel 30 und für ein Trimester 20 Anrechnungspunkte zugrunde gelegt.
  • Im Informationspaket / Information Package erfahren die Studierenden und Hochschullehrer alles über die Hochschulen, Fakultäten/Fachbereiche, über Organisation und Aufbau der Studiengänge und Lehrveranstaltungen.
  • Im Studienabkommen / Learning Agreement, das für die Heimat- und die Gasthochschule sowie für den Studierenden/die Studierende bindend ist, sind das im Ausland zu absolvierende Studienprogramm sowie die bei erfolgreichem Abschluss zu vergebenden Anrechnungspunkte festgelegt.
  • Dieses Studienabkommen / Learning Agreement über das vorgeschlagene Studienprogramm muss vor Abreise des/der Studierenden unterzeichnet worden sein.
  • Das Studienprogramm erleichtert die volle akademische Anerkennung. Alle Parteien (der/die Studierende, die Heimat- und die Gasthochschule) sollten eine Kopie des Studienabkommens / Learning Agreements erhalten.
  • In der Abschrift der Studiendaten / Transcript of Records sind die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher und umfassender Form aufgeführt, so dass eine Übertragung zu einer anderen Hochschule problemlos erfolgen kann.

Kommunikation und Flexibilität sind zwei weitere Aspekte, die für eine erfolgreiche akademische Anerkennung der im Ausland abgeschlossenen Studien unabdingbar sind. Die ECTS-Koordinatoren, die für alle akademischen und verwaltungs-technischen Aspekte von ECTS zuständig sind, übernehmen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.

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Kontakt

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Dresden
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Mitarbeiterin: Frau Cornelia Jentzsch
Telefon: (+49 351) 462 3601

Telefax: (+49 351) 462 2174
Raum: Z 233

Autor: S. SoehnelLetzte Änderung: 13.01.2012