Zielgruppen / Teilnehmerkreis / Status
In der Personal- und Dozentenmobilität dürfen nur Personen gefördert werden, die
Anmerkung: Unternehmenspersonal sind finanziell geförderte Incomings, die auf Einladung der deutschen Gasthochschule nach Deutschland kommen.
Zeitraum / Dauer der Aufenthalte
Zuschüsse können nur für Lehraufenthalte von wenigstens fünf Unterrichtsstunden und maximal sechs Wochen vergeben werden. Dringend empfohlen wird ein Minimum von 5 Tagen um effektiv einen Beitrag zum Lehrplan und dem akademischen Leben der Gasthochschule leisten zu können, deshalb sollten kürzere Aufenthalte die Ausnahme sein. Vorrang ist solchen Mobilitätsmaßnahmen einzuräumen, die darüber hinaus die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben oder der Stärkung und dem Ausbau der Verbindungen zwischen Fachbereichen und Fakultäten sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen.
Finanzielle Regelungen und vertragliche Beziehungen zwischen Gefördertem und HTW Dresden
Die finanziellen Regelungen für die Dozenten- und Personalmobilität sind identisch. Der Mobilitätszuschuss beinhaltet Fahrt- und Aufenthaltskosten. Aus dem Programm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Wochenenden und Ferien können nur bezuschusst werden, wenn nachweislich an diesen Tagen gearbeitet oder gereist wurde (z.B. durch Bestätigung der Gasthochschule).
Eine Teilnahme von Dozenten sowie Hochschul- und Unternehmenspersonal an EILC-Sprachkursen kann nicht finanziell unterstützt werden.
Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.
Dozentenmobilität:
Die HTW Dresden schließt mit dem Dozenten eine Vereinbarung vor dem Auslandslehraufenthalt ab, in der die Mobilitätsbedingungen (z. B. Bestätigung der Gasthochschule) und die Pflichten des Dozenten (z.B. Rückzahlung bei Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen, Vorlage eines Berichts) im Einzelnen erläutert sind (siehe Annahmeerklärung und Dozentenbericht).
Vor der Durchführung der Dozentur ist für die geförderte Person ein Lehrprogramm / Teaching Assignment zu erstellen, welches Bestandteil der Annahmeerklärung ist. Das Lehrprogramm soll eine Vereinbarung über die Anzahl der Lehrstunden enthalten und muss von 3 Parteien, der Heimathochschule, der Gasthochschule und dem Dozenten, unterschrieben und bestätigt werden.
Ausländisches Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen:
Die HTW Dresden ist für die Abwicklung des finanziellen Zuschusses an ausländische Unternehmensvertreter zuständig, die an der Hochschule eine ERASMUS-Maßnahme durchführen. Es ist keine Vereinbarung über die Annahme des Zuschusses zu erstellen. Es muss lediglich ein Einladungsschreiben der HTW Dresden vorliegen.
Versicherungsschutz
Mit einem Mobilitätszuschuss aus diesem Vertrag ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission noch der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder ERASMUS-Fortbildungsmaßnahmen) entstehen.
Berichterstattung der Geförderten
Alle Geförderten, die an einer ERASMUS-Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht zu erstellen.
Förderung von Behinderten und Personen mit Sonderbedürfnissen
Behindertenförderung:
Für die Förderung behinderter Studierender, Dozenten bzw. Personalmobilitätsgeförderter kann auf Antrag eine Zuschusszahlung über den EU-Höchstsatz hinaus erfolgen. Eine Antragstellung an den DAAD sollte zwei Monate vor der Ausreise erfolgen. Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z.B. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände) abgedeckt sind, bezuschusst werden. Weitere Informationen zur Behindertenförderung sind der Internetseite der Europäischen Kommission zu entnehmen, siehe:
http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/index_en.html.
Außerdem verweist die Europäische Kommission auf die Datenbank des "The Higher Education Accessibility Guide" (Barrierefreie Hochschule) (HEAG, siehe http://www.heagnet.org/ ). Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen etc. aknn die European Agency for Development in Special Needs Education geben (siehe: http://www.european-agency.org ).
Förderung von Personen mit Sonderbedürfnissen:
Für Personen mit Sonderbedürfnissen kann auf Antrag eine Zuschusszahlung über den EU-Höchstsatz hinaus erfolgen. Ein Sonderbedürfnis ist dann z.B. gegeben, wenn aus dem Teilnehmerkreis in ERASMUS eine allein erziehende Person mit einem Kind in das Ausland zum Zwecke des Studiums, Praktikums Lehre oder Trainingszwecken gehen will. Es kann ein Zuschuss für die Mehrkosten (Flug-, Unterkunft- und Betreuungskosten) durch die Mitnahme des Kindes gewährt werden. Weitere Informationen sind auch unter http://eu.daad.de erhältlich.
Beantragung einer Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)
Reisen im Rahmen der Personalmobilität/Dozentenmobilität und zur Organisation der Mobilität können über den Dekan der Fakultät bei der ERASMUS-Hochschulkoordinatorin beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an den für die Gasthochschule verantwortlichen ERASMUS-Programmbeauftragten Ihrer Fakultät.
Hochschule für Technik und Wirtschaft
Dresden
Akademisches Auslandsamt
Friedrich-List-Platz 1
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Leiterin: Frau Juliane Terpe
Telefon: (+49 351) 462 3377
Mitarbeiterin: Frau Cornelia Jentzsch
Telefon: (+49 351) 462 3601
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