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Studierende der HTWD

ERASMUS - Studierendenmobilität

ERASMUS ist ein Programm der Europäischen Union. Das Programm fördert die Zusammenarbeit der Hochschulen in Europa, u. a. durch den Austausch von Studierenden, Dozenten und Personal.

Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der Studierendenmobilität

  • Studierendenmobilität – Auslandsstudium (SMS)
    Studienaufenthalt an einer ERASMUS-Partnerhochschule der HTW Dresden
  • Studierendenmobilität – Auslandspraktikum (SMP)
    Praktikum in einem ausländischen Unternehmen
  • Studierendenmobilität – Auslandspraktikum (SMP)
    Praktikum an einer ausländischen Hochschule
  • Studierendenmobilität -Kombination Studium/Praktikum (SMS)
    Studienaufenthalt an einer ERASMUS-Partnerhochschule in Kombination mit einem Praktikum

ERASMUS-Studierendencharta

Ihre Pflichten und Rechte im ERASMUS-Programm sind in der ERASMUS-Studierendencharta geregelt, die Ihnen vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.

Wiederholte Förderung in ERASMUS

Sollten Sie während Ihres Studiums (Diplom / Bachelor / Master / Promotion) mehrere ERASMUS-Aufenthalte planen, so beachten Sie bitte für Ihre Entscheidung über einen Studien- und/oder Praktikumsaufenthalt folgende Grundregeln des Programms:

Ein Studierender kann nur einmal für ein ERASMUS-Studium (SMS) für maximal 12 Monate und einmal für ein ERASMUS-Praktikum (SMP) für maximal 12 Monate gefördert werden.

Wurde ein Studierender bereits einmal (mit oder ohne Zuschuss) in SOKRATES/ERASMUS bzw. LEONARDO DA VINCI gefördert, kann er im 1. Fall noch eine Förderung für ein Auslandspraktikum (SMP) und im 2. Fall für ein Auslandsstudium in ERASMUS (SMS) und zusätzlich jeweils noch einen Zuschuss für einen Masterstudiengang in ERASMUS-Mundus erhalten.

Einem Studierenden, der bereits Zuschüsse zum Auslandsstudium (SMS) und Auslandspraktikum (SMP) erhalten hat, kann nur noch ein Zuschuss zu ERASMUS-Mundus gewährt werden.

Die Förderung ist auf maximal 24 Monate pro Studierenden begrenzt (inkl. ERASMUS/Mundus).

ERASMUS und BAföG

Nach den Richtlinien der Europäischen Kommission darf eine nationale Förderung weder gekürzt noch ausgesetzt werden und somit darf ein ERASMUS-Zuschuss nationale Mittel nicht ersetzen.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS BAföG in Anspruch nehmen. Seit der BAföG-Novelle im Jahre 2001 bleiben EU-Zuschüsse auf das BAföG anrechnungsfrei. Daher können BAföG-Empfänger den gleichen ERASMUS-Zuschuss wie die anderen Studierenden erhalten.

Versicherungsschutz

Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission noch der DAAD oder die Heimathochschule/Gasthochschule haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Auslandsaufenthalten entstehen.

Für ERASMUS-Studierende besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.

Förderung von Behinderten

Für die Förderung behinderter Studierender kann auf Antrag eine Zuschusszahlung über den EU-Höchstsatz hinaus erfolgen. Eine Antragstellung an den DAAD sollte zwei Monate vor der Ausreise erfolgen. Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z.B. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände) abgedeckt sind, bezuschusst werden. Weitere Informationen zur Behindertenförderung sind der Internetseite der Europäischen Kommission zu entnehmen.

Förderung von Studierenden mit Sonderbedürfnissen

Für Studierenden mit Sonderbedürfnissen kann auf Antrag eine Zuschusszahlung über den EU-Höchstsatz hinaus erfolgen. Ein Sonderbedürfnis ist dann z.B. gegeben, wenn aus dem Teilnehmerkreis in ERASMUS eine allein erziehende Person mit einem Kind in das Ausland zum Studiums oder Praktikum gehen will. Es kann ein Zuschuss für die Mehrkosten (Flug-, Unterkunft- und Betreuungskosten) durch die Mitnahme des Kindes gewährt werden. Weitere Informationen sind auch unter http://eu.daad.de erhältlich.
 

Bitte beachten Sie, dass sich die Antragsstellung und die Verfahrensweise der Durchführung bei

  • Auslandsstudium – SMS (über HTW Dresden)

und

  • Auslandspraktikum – SMP (über LEONARDO-Büro Part Sachsen)

wesentlich unterscheiden.

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
Dresden
Akademisches Auslandsamt

Friedrich-List-Platz 1
D-01069 Dresden


Leiterin: Frau Juliane Terpe
Telefon: (+49 351) 462 3377

Mitarbeiterin: Frau Cornelia Jentzsch
Telefon: (+49 351) 462 3601

Telefax: (+49 351) 462 2174
Raum: Z 233

Faranto e.V.

Faranto e.V. ist eine Studenteninitiative für interkulturelle Verständigung
an der HTW-Dresden. Sie fördert den internationalen Austausch, betreut Gaststudenten an der HTW, stellt Informationen für Auslandsaufenthalte bereit und vieles mehr.

Autor: S. SoehnelLetzte Änderung: 04.01.2012