1. Hauptnavigation
  2. Navigation des Hauptbereiches
  3. Inhalt der Seite

Studium (SMS)

Programminhalt

  • Auslandsstudium von 3 – 12 Monaten im Zeitraum 1. Juli bis 30. September des Folgejahres an einer der ERASMUS-Partnerhochschulen der HTW Dresden
  • in allen Studienphasen (Diplom, Bachelor, Master, Promotion) möglich (beachte Punkt: Wiederholte Förderung in ERASMUS)
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule (Versicherungsprämien, studentische Sozialbeiträge sowie Kosten für die Benutzung diverser Materialien gelten nicht als Studiengebühren). Die Heimathochschule kann von ihren Studierenden während des Auslandsstudienaufenthaltes weiterhin Studiengebühren erheben.
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen an der HTW Dresden mit Hilfe von ECTS
  • Zahlung eines Mobilitätszuschusses
  • fachliche und administrative Betreuung an der Heimat- und der Gasthochschule
  • Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Studienaufenthalt

Teilnahmevoraussetzungen

Sie müssen mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen haben und an der HTW Dresden immatrikuliert sein. Sie müssen Staatsangehöriger eines am Programm teilnehmenden Landes sein oder in dem Land, in dem sie Ihren Wohnsitz haben, offiziell als Flüchtling, Staatenloser oder als dort ständig wohnhaft anerkannt sein (Übersicht der ERASMUS-Teilnahmeländer: siehe Anlage). Sie dürfen bisher noch keinen ERASMUS-Mobilitätszuschuss für ein Auslandsstudium (SMS) in Anspruch genommen haben.

Die Vergabe eines Mobilitätszuschusses erfolgt entsprechend dem Zuschussvergabeverfahrender HTW Dresden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das ERASMUS-Programm besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden.

Gasthochschule

Wählen Sie bitte entsprechend Ihren fachlichen und sprachlichen Kenntnissen sowie Ihren persönlichen Wünschen eine ERASMUS-Partnerhochschule Ihrer Fakultät für Ihren Studienaufenthalt aus.

Bewerbung / Auswahl an der HTW Dresden

Sie bewerben sich beim ERASMUS-Programmbeauftragten/ Departmental Coordinator Ihrer Fakultät( Ansprechpartner für die gewünschte Partnerhochschule) bzw. entsprechend dem fakultätsinternen ERASMUS-Bewerbungsverfahren (z.B. Studierende des FB Wirtschaftswissenschaften - siehe dazu Homepage der Fakultät)

bis spätestens 15. Januar für das folgende Studienjahr

(Achtung: Sofern an der gewünschten Partnerhochschule noch freie Austauschplätze vorhanden sind, ist eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt durchaus möglich. Eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren der Fakultät ist damit allerdings ausgeschlossen).

mit einem ERASMUS-Antrag , der folgenden Unterlagen enthalten sollte:

  • ERASMUS-Antragsformular Studierendenmobilität – Auslandsstudium (SMS)
  • Kopie Transcript of Records (Auflistung der bisherigen Studienleistungen an der HTW Dresden)
  • Kopie Nachweis der Sprachkenntnisse/Language Passport
  • Statement of Motivation

(Die Antragsunterlagen verbleiben nach dem Auswahlverfahren in der Fakultät)

Nachdem Sie durch Ihre Fakultät für einen Studienaufenthalt an einer ERASMUS-Partnerhochschule ausgewählt/bestätigt wurden, informieren Sie sich bitte beim Departmental Coordinator Ihrer Fakultät bzw. auf der Homepage der Partnerhochschule, welche zusätzlichen "Anmeldeformalitäten" von Seiten der Partnerhochschule gefordert werden.

Learning Agreement (Ausbildungsvereinbarung)

Legen Sie in Abstimmung mit Ihrer Fakultät fest, welche Aktivitäten (z.B.: Besuch von Lehrveranstaltungen und/oder Projektarbeiten/Praktikum, Diplomarbeit/Bachelorarbeit/ Masterarbeit) Sie an der Gasthochschule realisieren möchten. Unterstützung bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule oder der Festlegung eines Projektes erhalten Sie durch den Departmental Coordinator oder den ECTS-Fakultätskoordinatoren.

Tragen Sie diese Aktivitäten entsprechend den Erfordernissen des European Credit Transfer Systems - ECTS in das Formblatt Learning Agreement ein und lassen dieses vom Departmental Coordinator bestätigen (die Unterzeichnung durch den Institutional Coordinator erfolgt später im Akademischen Auslandsamt). Informationen zu den an der Partnerhochschule angebotenen Lehrveranstaltungen können Sie in Ihrer Fakultät oder auf der Homepage der Partnerhochschule finden, in der Regel unter den Stichworten: International Office oder International Students oder ERASMUS-students oder ECTS.

Bitte beachten Sie: Änderungen des vereinbarten "Learning Agreements" müssen innerhalb eines Monats nach Ankunft des Studierenden an der Gasthochschule durch ein abgeändertes Learning Agreement (2. Seite des Learning Agreements) erfasst und von Ihnen, der Gasthochschule und der Partnerhochschule gegengezeichnet werden.

Bewerbung an der ausländischen Gasthochschule

Zur Beantragung Ihres ERASMUS-Studienaufenthalts an der Partnerhochschule reichen Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen an das Akademische Auslandsamt ein:

  • Student Application Form (mit Passbild; Formblatt der HTW Dresden oder der Gasthochschule)
  • Learning Agreement (vom Departmental Coordinator der HTW Dresden unterzeichnet)
  • Original Transcript of Records (vom Prüfungsamt der HTW Dresden unterzeichnet)
  • Original Language Passport
  • Curriculum Vitae (in the language of studies or in English)
  • Anschreiben an die Partnerhochschule mit Statement of Motivation (in the laguage of studies or in English)
  • Anmeldeformblätter der Partnerhochschule (sofern von Gasthochschule gefordert)

Ihr ERASMUS-Antrag wird damit im Akademischen Auslandsamt registriert. Das Learning Agreement wird durch den Institutional Coordinator (Leiterin des Akademischen Auslandsamts der HTW Dresden) unterzeichnet.

Durch den Departmental Coordinator bzw. das Akademische Auslandsamt werden Ihre Bewerbungsunterlagen an die Gasthochschule versandt. An einigen Partnerhochschulen ist zusätzlich eine Online-Anmeldung erforderlich.

Nach Prüfung der Unterlagen an der Partnerhochschule erhalten Sie eine Bestätigung der Gasthochschule (die endgültige Entscheidung für Ihren Studienaufenthalt liegt somit bei der Gasthochschule).

Annahmeerklärung

Sobald Ihr ERASMUS-Aufenthalt von der Partnerhochschule bestätigt wurde, kommen Sie bitte so schnell als möglich mit folgenden Antragsunterlagen in das Akademische Auslandsamt der HTW Dresden:

  • "Learning Agreement" (von Heimathochschule und Gasthochschule unterzeichnet)
  • Bestätigungsschreiben der Gasthochschule: "Student Application Form" oder "Akzeptanzschreiben" oder "Einschreibebestätigung / Enrolment Certificate" (von Gasthochschule unterzeichnet)


Die Vorlage o. g. Unterlagen sowie das Ausfüllen und die Unterzeichnung des Formblatts "Annahmeerklärung" sind die Voraussetzung für den Erhalt Ihres ERASMUS-Stipendium. Neben den genauen Aufenthaltsdaten an der Partnerhochschule benötigen wir auch Ihre aktuelle Bankverbindung. Alle Studierenden erhalten eine Kopie ihrer Annahmeerklärung. Diese Kopie benötigen Sie, wenn Sie Ihren ERASMUS-Aufenthalt im Gastland verlängern wollen.

(Anmerkung: Die Annahmeerklärung ist Grundlage für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses an die ERASMUS-Studierenden. Sie ist keine Anmeldung an der Partnerhochschule.)

Transcript of Records

Nach erfolgreichem Abschluss des Studienaufenthaltes stellt Ihnen die Gasthochschule entsprechend dem Learning Agreement ein "Transcript of Records" aus.

(Hinweis:Bringt ein Studierender keinerlei im Learning Agreement vorgesehenen Leistungsnachweise mit nach Hause, kann der ERASMUS-Mobilitätszuschuss teilweise oder ganz zurückgefordert werden.)

Letter of Confirmation

Am Ende des Studienaufenthaltes (nicht eher als 10 Tage vor Abreise) lassen Sie sich bitte auf dem Formblatt "Letter of Confirmation for student stay abroad (SMS)" Ihren Studienaufenthalt an der Gasthochschule bestätigen.

Bericht

Sie werden gebeten, am Ende Ihres Studienaufenthaltes einen Bericht zu erstellen. Das Formblatt für den Bericht erhalten Sie vor Ihrer Ausreise im Akademischen Auslandsamt zusammen mit der Kopie Ihrer Annahmeerklärung. Bitte achten Sie darauf, dass die Aufenthaltsdaten auf dem Letter of Confirmation mit den Aufenthaltsdaten in Ihrem Bericht übereinstimmen.

Verlängerung des ERASMUS-Aufenthalts

Der ursprünglich geplante Zeitraum des ERASMUS-Aufenthaltes kann durch einen zusätzlichen Studienaufenthalt oder ein Praktikum verlängert werden, wenn sich dieser Aufenthalt ohne Unterbrechung an den Studienaufenthalt anschließt. Dabei darf die Gesamtaufenthaltszeitdauer von 12 Monaten nicht überschritten werden. Eine Verlängerung ist nur unter der Bedingung möglich, dass die Gasthochschule die fachliche Betreuung auch während des Verlängerungszeitraums übernimmt.

a Verlängerung des Studienaufenthaltes an der ERASMUS-Partnerhochschule durch den Besuch von Lehrveranstaltungen:

b Durchführung eines Praktikums an der ERASMUS-Partnerhochschule

c Durchführung eines Praktikums in einem Unternehmen des Gastlandes unter Anleitung der Partnerhochschule

An die HTW Dresden/Akademisches Auslandsamt sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • "Learning Agreement" für den Verlängerungszeitraum (von Heimathochschule und Gasthochschule unterzeichnet)
  • Kopie der Annahmeerklärung mit der Unterzeichnung des Verlängerungsvermerkes (Seite 1 der Annahmeerklärung)
  • Bestätigung des Unternehmens über das durchgeführte Praktikum und/oder Kopie des Praktikumsvertrages (nur bei c)

Akademische Anerkennung

Die Heimathochschule gewährleistet Ihnen, dass unter Anwendung von ECTS die im Ausland erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathochschule erforderlichen Studienleistungen/Studienzeiten angerechnet werden.

Die Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn mit Ihnen vor Beginn des Auslandsstudiums ein klar festgelegtes Studienprogramm in einem "Learning Agreement" schriftlich vereinbart wurde. Wenn sich bei der Aufnahme des Studiums Änderungen des ursprünglich festgelegten Studienprogramms ergeben, so sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese innerhalb eines Monats nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule von allen beteiligten Parteien abgezeichnet werden, um die akademische Anerkennung zu gewährleisten.

Die Akademische Anerkennung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Mobilitätsaufenthaltes anhand des Ihnen von der Gasthochschule ausgestellten "Transcipt of Records".

Die Anrechnung bzw. Anerkennung der Studien- / Ausbildungsleistungen kann Ihnen verweigert werden, wenn Sie das von der Gasthochschule verlangte akademische Leistungsniveau nicht erreicht oder anderweitig die von den teilnehmenden Einrichtungen für eine Anerkennung verlangten Bedingungen nicht erfüllt haben.

ERASMUS-Förderung

Ein ERASMUS-Mobilitätszuschuss für Studienaufenthalte (SMS) kann für einen Studienaufenthalt von 3 - 12 Monaten innerhalb eines akademischen Jahres (Zeitraum 1. Juli bis 30. September des darauf folgenden Jahres) an einer ERASMUS-Partnerhochschule der HTW Dresden gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Monat: minimal ca. 100 € und maximal 250 €. Die monatliche Stipendienhöhe ist abhängig von den finanziellen ERASMUS-Mitteln, die der HTW Dresden in dem jeweiligen akademischen Jahr zur Verfügung stehen.

Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss wird Ihnen in zwei Raten auf das in der Annahmeerklärung angegebene Konto überwiesen. Die erste Rate erhalten Sie zeitnah kurz vor bzw. zu Beginn Ihres geplanten Studienaufenthalts:

1. Rate: ca. 100 € pro Monat

2. Rate: bemisst sich nach den Restmitteln

Alle ERASMUS-Studierenden werden gebeten bis spätestens 30. April des laufenden ERASMUS-Jahres evtl. Änderungen oder Verlängerungen Ihres Studienaufenthalts an das Akademische Auslandsamt zu melden. Bis spätestens zum Ende des Sommersemesters werden Ihnen (sofern verfügbar) die restlichen ERASMUS-Mittel mit einer zweiten Rate überwiesen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das ERASMUS-Programm besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden.

ERASMUS Intensive Language Courses (EILC)

Im Rahmen des ERASMUS-Programms finden EILC-Sprachkurse (Sprachkurse für weniger gesprochene und unterrichtete Sprachen) in 23 Ländern statt. Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern. Sie können sich für einen EILC-Sprachkurs bewerben, wenn Sie von Ihrer Fakultät ausgewählt wurden, in einem der o .g. Länder zu studieren. Über die Möglichkeit der Antragstellung werden Sie durch Ihren Departmental Coordinator informiert. Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslandsamt.

(Antragstermine sind in der Regel: für einen Sommer-/Herbstsprachkurs im Mai; für die Winterkurse im Oktober)

Alle Formblätter und Antragsformulare finden sie unter Downloads

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
Dresden
Akademisches Auslandsamt

Friedrich-List-Platz 1
D-01069 Dresden


Leiterin: Frau Juliane Terpe
Telefon: (+49 351) 462 3377

Mitarbeiterin: Frau Cornelia Jentzsch
Telefon: (+49 351) 462 3601

Telefax: (+49 351) 462 2174
Raum: Z 233

Autor: S. SoehnelLetzte Änderung: 04.01.2012