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Nach dem Sächsischen Hochschulgesetz können auch besonders befähigte Absolventen von Fachhochschulen in einem kooperativen Promotionsverfahren zur Promotion zugelassen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt die HTW Dresden nicht über ein Promotionsrecht, daher werden derzeit kooperative Promotionsverfahren in Zusammenarbeit mit Universitäten durchgeführt.
Die Modalitäten sind bitte mit der entsprechenden Fakultät abzuklären.