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Informationen für die Bewerbung zum Vollzeitstudium ausländischer Studieninteressierter

Fachliche und sprachliche Zulassungsvoraussetzungen

Für ausländische Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht als "Bildungsinländer" in Deutschland erworben haben, ist aufgrund der unterschiedlichen Bildungssysteme in den einzelnen Ländern eine Gleichwertigkeitsfeststellung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung erforderlich.
Eine derartige sachverständige Prüfung nimmt die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V. vor. Dafür ist mit den Bewerbungsunterlagen sowohl eine amtlich beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses als auch, wenn das Zeugnis nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist, eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung in einer dieser Sprachen einzureichen.

Beachten Sie bitte auch die Studienvoraussetzungen einzelner Studiengänge (z.B. künstlerische Eignungsprüfung bzw. Eignungstests).

Ausländische Studienbewerber müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Die für ein Studium an der HTW erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse werden nachgewiesen durch:

  • die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) mind. Stufe 2,
  • "Test DaF" - Test Deutsch als Fremdsprache (ein Testverfahren mit zentraler Aufgabenstellung u. Korrektur) mind. Stufe 4,
  • die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts,
  • das Große oder das Kleine Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts,
  • das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe",
  • das Zeugnis der Feststellungsprüfung (diese schließt die DSH ein).


Sowohl die DSH als auch die Feststellungsprüfung können am Studienkolleg abgelegt werden. Für die HTW ist das Studienkolleg an der Hochschule Zittau/Görlitz zuständig. Die dafür vom Studienkolleg angebotenen Vorbereitungslehrgänge dauern ein bis zwei Semester.
Die Anmeldung am Studienkolleg erfolgt durch die HTW auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Bewerbung um einen Studienplatz an der HTW und der Prüfung durch die Zertifizierungsstelle uni-assist.

Bevor ein Studienbewerber endgültig zum Studienkolleg zugelassen wird, ist ein Aufnahmetest zu absolvieren, der etwa vier Wochen vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt wird. Der Aufnahmetest setzt deutsche Sprachkenntnisse aus einer Ausbildung von etwa 600 - 800 Stunden voraus; für die Zulassung zum Vorbereitungslehrgang auf die Feststellungsprüfung außerdem auch Elementarkenntnisse in Mathematik. Eine Anfängerausbildung in deutscher Sprache wird am Studienkolleg nicht durchgeführt.

Welche Bewerbungen werden im uni-assist Verfahren geprüft ?

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden lässt die Unterlagen von Studienbewerberinnen und -bewerbern durch die Zertifizierungsstelle uni-assist bezüglich ihres Hochschulzuganges in Deutschland vorprüfen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat, Gaocao o.ä.) im Ausland erworben haben. Die Staatsangehörigkeit der Bewerberinnen und Bewerber ist dabei unerheblich.

Für Sie als Bewerber bedeutet dies, dass Sie sich an mehreren uni-assist-Hochschulen bewerben können, Ihre Unterlagen aber nur einmal bei uni-assist einreichen müssen, da Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt von uni-assist für die Hochschulen auf Vollständigkeit und fachliche sowie sprachliche Zulassungsvoraus-setzungen für die beantragten Studiengänge vorgeprüft wird.

Über das Ergebnis dieser Vorprüfung informiert Sie uni-assist schnell und umfassend. Bei direktem Hochschulzugang erhalten Sie dann von der jeweiligen Hochschule eine Zulassung/Nichtzulassung.

Bewerbung

Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Studienbewerbung zu gewährleisten, müssen Sie sich online bei uni-assist bewerben.

www.uni-assist.de

Senden Sie alle geforderten Unterlagen vollständig an:

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
c/o uni-assist e.V.
Helmholtzstr. 2-9
10587 Berlin
GERMANY

Beachten Sie bitte die Hinweise auf der genannten Internetseite!

Folgende Unterlagen müssen für eine Studienbewerbung an der HTW Dresden eingereicht werden:

  • Formular "Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/-innen", vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
  • Einzahlungsbeleg über das gezahlte Entgelt zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen
  • 1 Lichtbild (farbig, Größe: 3,5 x 4,5 cm)
  • Kopie Ihres Passes (die Seite, auf der sich Ihr Name und Passbild befindet)
  • amtlich beglaubigte Kopie und amtlich beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) des Zeugnisses, das zum Hochschulstudium berechtigt und Notenübersicht
  • amtlich beglaubigte Kopien und amtlich beglaubigte Übersetzungen (in Deutsch oder Englisch) von Zeugnissen und Notenübersichten, die in einem bisherigen Hochschulstudium erworben wurden (wenn vorhanden)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Feststellungsprüfung mit den Noten für die einzelnen Prüfungsfächer (wenn vorhanden)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über deutsche Sprachkenntnisse
  • Bescheinigung über den noch nicht abgeschlossenen Besuch eines Deutschkurses
  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung, wenn schon in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft
  • Original-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) (gilt nur für China, Vietnam und Mongolei!)

 

Informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung sorgfältig über die Zulassungsvoraussetzungen zu jedem der von Ihnen gewünschten Studiengänge. Nähere Informationen zum Studienangebot unserer Fachhochschule erhalten Sie z.B. unter Studienmöglichkeiten.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Bei anrechenbaren Studienleistungen aus einem Hochschulstudium in Deutschland oder aus dem Ausland, ist eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich.

Reichen Sie zusätzlich die ausgefüllten und ausgedruckten Antragsformulare (pdf) Antrag und eine vollständige, aktuelle Bescheinigung - Transcript of Records - bzw. Notenübersichten, sowie Modul -bzw. Fächerbeschreibungen ( über den Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltungen) ein.

Die Nachweise müssen amtlich beglaubigt und in deutscher oder englischer Sprache übersetzt sein.

Fehlen die beglaubigten Nachweise oder das separate Antragsformular ist keine Bearbeitung für ein höheres Fachsemester möglich!

Bewerbung an mehreren Hochschulen

Falls Sie sich an mehr als einer Hochschule gleichzeitig bewerben möchten, überprüfen Sie bitte, ob die anderen Hochschulen Ihrer Wahl auch das uni-assist Verfahren voraussetzen. Eine aktuelle Liste aller "uni-assist"-Hochschulen finden Sie hier.

Verwenden Sie bitte für jede einzelne Hochschule ein separates Antragsformular! Alle übrigen Dokumente brauchen Sie nur in einfacher Ausfertigung einreichen! ACHTUNG: Je nach Hochschule bzw. Studienfach können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein!

Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich über uni-assist tatsächlich nur bei Hochschulen des uni-assist Verfahrens bewerben. Bewerbungen für Hochschulen, die keine Vorprüfung durch uni-assist verlangen, können von uni-assist weder bearbeitet noch an die eigentliche Zielhochschule weitergeleitet werden.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden endet für das Sommersemester am 30.11. und für das Wintersemester am 15.06. Es zählt der Eingang der vollständigen Unterlagen und der Zahlung des Entgeltes bei uni-assist. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen an den uni-assist Hochschulen voneinander abweichen können und stellen Sie daher sicher, dass Ihre Unterlagen für alle Hochschulen rechtzeitig bei uni-assist eingehen.

Entgelt

Für die Prüfung einer Bewerbung im uni-assist Verfahren ist ein Entgelt in Höhe von 68,00 Euro zu zahlen.
Für jede weitere Bewerbung an einer anderen Hochschule, die auch das uni-assist-Verfahren voraussetzen, sind 15,00 Euro zu zahlen.
Für Bewerber und Bewerberinnen aus EU-Ländern reduziert sich das Entgelt auf 43,00 Euro für eine Erstbewerbung und 15,00 Euro für jede weitere Bewerbung.
Erst nach Eingang des geforderten Entgeltes wird Ihre Bewerbung bearbeitet!

Bitte überweisen Sie das Entgelt zeitgleich mit dem Versand Ihrer Bewerbung auf das Konto von uni-assist und fügen Sie Ihrer Bewerbung einen Beleg für die Einzahlung des Entgeltes auf unser Konto bei:

  • Empfänger: uni-assist e.V.
  • Konto Nummer: 523749001
  • Bankleitzahl: 100 708 48
  • Kreditinstitut:  Berliner Bank, Niederlassung der Deutschen Bank
  • Internationale Banknummer (IBAN): DE 1010 0708 4805 2374 9001
  • BIC/SWIFT-Code: DEUTDEDB110
  • Verwendungszweck: Ihr Herkunftsland, Ihr Geburtsdatum, Ihre(n) Familiennamen und Vornamen

Sofern Sie das Geld aus dem Ausland überweisen, beachten Sie bitte, dass Sie die Höhe der Überweisungsgebühren der Bank zusätzlich bezahlen müssen.

Weiteres Verfahren

1. Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen Ihrer Erstbewerbung sowie ggf. weitere uni-assist-Bewerbungsbögen sorgfältig aus und fügen Sie alle für den gewünschten Studiengang geforderten Unterlagen an.
Eine unvollständig übersandte Bewerbung wird nicht bearbeitet!
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir können dann sehr viel schneller und zuverlässiger mit Ihnen kommunizieren und verbleibende Fragen klären.

2. Die Überprüfung Ihrer Unterlagen bei uni-assist ist dem Bewerbungsverfahren an unserer Hochschule vorgelagert: Nachdem uni-assist das vollständige Vorliegen aller für eine Zulassung erforderlichen Unterlagen geprüft hat, werden Sie davon unterrichtet, ob Ihre Unterlagen die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Diese Mitteilung ist aber noch keine Zulassung zum Studium an der HTW! Ihre Unterlagen werden an die HTW weitergeleitet. Sie erhalten:

  • zeitnah mit der Bescheinigung von uni-assist eine bedingte Zulassung und Einladung an das Studienkolleg, falls Sie noch die Feststellungsprüfung oder DSH abzulegen haben.
  • im August nach Abschluss des Zulassungsverfahrens einen endgültigen Bescheid über die Zulassung oder Nichtzulassung im gewünschten Studiengang.

Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht, wird uni-assist Sie entsprechend informieren und Sie bitten, die erforderlichen Nachweise nachzureichen.

Bei Rückfragen können Sie sich per E-Mail an das Team von uni-assist wenden.

Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums

Ausländische Studienbewerber, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, benötigen ein Einreisevisum für Studienzwecke. Ein Touristenvisum berechtigt nicht zum Direktstudium, es kann auch nicht in der Bundesrepublik Deutschland in eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken umgewandelt werden!

Für die rechtzeitige Beantragung des Einreisevisums bei der zuständigen diplomatischen Vertretung der BRD im Heimatland erhalten die Studienbewerber nach Überprüfung der Studienvoraussetzungen anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen eine entsprechende Bescheinigung.

Finanzierung des Studiums

Stipendien an Studienanfänger werden nicht vergeben. Eine Erwerbstätigkeit ist nur bis zu 180 halbe Tage im Jahr möglich und für die Finanzierung des Studiums nicht ausreichend.

Für die Lebenshaltungskosten ist mit Ausgaben von etwa 800 - 1000 Euro im Monat zu rechnen. Dieser Betrag enthält die Ausgaben für Miete im Wohnheim, Verpflegung, Studienmaterial, Sozialgebühren, Krankenversicherung und Semesterbeitrag.

Dezernat Studienangelegenheiten

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Dezernat Studienangelegenheiten
Friedrich-List-Platz 1, 01069 Dresden
Telefon: +49 (0351) 462 22 24
Postfach 12 07 01, D-01008 Dresden
E-Mail: dezstud@htw-dresden.de

Ausführliche Informationen zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland

Weitere Informationen zur Zulassung zum Studium finden Sie unter anderem beim Deutschen Akademischen Austausch Dienst  DAAD oder bei anabin, dem Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.

Autor: E. WalserLetzte Änderung: 19.04.2012