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Grundsätzliche Voraussetzung für ein Studium an der HTW Dresden ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung, und zwar als:
Die allgemeine Hochschulreife wird am Gymnasium erworben. Sie berechtigt zum Studium in allen Studiengängen.
Die Fachhochschulreife wird an Fachoberschulen oder durch eine Zusatzausbildung an Fachschulen erworben. Unabhängig vom Zweig der Fachoberschule, an der die Fachhochschulreife erworben wurde, berechtigt sie zum Studium aller Studiengänge. Eventuelle Ausbildungsdefizite müssen die Studierenden während des Studiums selbst ausgleichen.
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium in einem durch die Fachbindung eingeschränkten Spektrum von Studiengängen.
Hochschulzugangsberechtigungen, die nicht im Freistaat Sachsen erworben wurden, gelten für die Zulassung zum Studium an der HTW nur, wenn
Deutsche Hochschulbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen sowohl eine Bescheinigung über die Anerkennung dieses Zeugnisses als auch über die Gesamtnote beifügen. Die Bewerber erhalten diese Bescheinigung beim Kultusministerium des Bundeslandes, in dem sie wohnen.
Bewerber, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, müssen sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle, Postfach 300865, D-40408 Düsseldorf, wenden. Diese Hochschulbewerber müssen auch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Dafür gelten die gleichen Regelungen wie für ausländische Studienbewerber.
Studienbewerber für den Studiengang Produktgestaltung haben zusätzlich eine künstlerische Eignungsprüfung abzulegen. Studienbewerber für die Studiengänge Architektur und International Business haben zusätzlich einen Eignungstest zu absolvieren. Näheres dazu ist dem Informationsmaterial der jeweiligen Studiengänge zu entnehmen.
Die Anmeldung hat unabhängig von der eigentlichen Studienbewerbung zu erfolgen, und zwar im Jahr des beabsichtigten Studienbeginns:
| für den Studiengang | bis zum | in der Fakultät |
|---|---|---|
| Produktgestaltung | 01.03. | Gestaltung |
| Architektur | 30.04. | Bauingenieurwesen/Architektur |
Gemäß §18 Abs.2 des sächsHSG ist einem Studienbewerber die Immatrikulation zu versagen, wenn er
Studierende müssen einer Krankenversicherung angehören und dies bei der Einschreibung durch eine von ihrer Krankenkasse ausgestellte Versicherungsbescheinigung mit den dazugehörigen Meldevordrucken nachweisen. Die Vorlage der Krankenversicherungschipkarte ist nicht ausreichend.
Für die Krankenversicherung gibt es drei Möglichkeiten:
Schreibt die Studienordnung Ihres gewählten Studienganges eine praktische Studienphase vor, in der Sie Credits erwerben, läuft die Krankenversicherung weiter.
Studierenden wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Die Studierenden sind während des Studiums gegen die Folgen eines mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über die Unfallkasse Sachsen versichert.
Bezirksregierung Düsseldorf
Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle
Postfach 300865
D-40408 Düsseldorf