Informationen zum Stand des Zulassungs- und Immatrikulationsverfahrens (Auswahlverfahren) an der HTW Dresden werden nach der Ausschlussfrist für jedes Wintersemester, d. h. von August bis Mitte Oktober eines jeden Jahres, als "Aktuelle Informationen zum Zulassungs- und Immatrikulationsgeschehen" (Download rechte Spalte) bekannt gegeben.

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Die Studienbewerber, die zum Studium zugelassen werden können, erhalten von der HTW einen Zulassungsbescheid, in der Regel bis Ende August für das Wintersemester und bis Mitte Februar für das Sommersemester. Mit dem Zulassungsbescheid werden die Studienbewerber aufgefordert die Annahme der Zulassung gegenüber der Hochschule fristgemäß zu bestätigen und verschiedene Nachweise für die Immatrikulation (Einschreibung) zu erbringen. Im Ausnahmefall kann dies durch eine bevollmächtigte Person erfolgen; die Vollmacht ist beizulegen. Zunächst nicht zugelassene Studienbewerber erhalten einen Nichtzulassungsbescheid.
Während der Durchführung des Hochschulauswahlverfahrens werden hohe Anforderungen an Ihre Erreichbarkeit gestellt. Stellen Sie sicher, dass Sie postalisch erreichbar bleiben. Notfalls können Sie auch Angehörige bzw. Bekannte beauftragen, für Sie die Post in Empfang zu nehmen. Persönlich bedingte Abwesenheit oder Verhinderung wegen Urlaubs u. ä. führt nicht zu einer Verlängerung der Annahme- bzw. Einschreibefrist.
Nicht angenommene, nicht fristgemäß bestätigte oder bei der Einschreibung nicht besetzte Studienplätze werden an weitere Studienbewerber, die zunächst nicht zugelassen werden konnten, im Nachrückverfahren vergeben. Das letzte Nachrückverfahren kann bis Anfang Oktober stattfinden.
Wenn im Ergebnis des letzten Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei bleiben, dann wird noch ein Losverfahren durchgeführt. An ihm werden alle Bewerber, die auch im letzten Nachrückverfahren nicht berücksichtigt werden konnten, und die Bewerber, die sich nur für das Losverfahren beworben haben, beteiligt. Mit dem Losverfahren wird das Zulassungsverfahren endgültig abgeschlossen.
Studienbewerber, die auch im Ergebnis der Nachrück- und Losverfahren nicht zugelassen werden konnten, erhalten ihre Anlagen zum Zulassungsantrag bei Vorhandensein eines frankierten Rückumschlages (Format für A4) etwa im Oktober/November zurückgesandt. Für eine Zulassung in einem nächsten Bewerbungszeitraum ist eine erneute Bewerbung erforderlich.
Bewerber für ein höheres Fachsemester (Hochschulwechsler/Quereinsteiger) können nur zugelassen werden, wenn:
Die Studienplatzkapazität an der HTW ist für den überwiegenden Teil der Studiengänge beschränkt und wird in jedem Jahr neu in der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung festgeschrieben.
Wenn die Anzahl der Studienbewerber die Anzahl der verfügbaren Studienplätze in einem Studiengang übersteigt, dann erfolgt die Studienplatzvergabe mit dem Allgemeinen Auswahlverfahren gemäß der "Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Vergabe von Studienplätzen" (Sächsische Studienplatzvergabeverordnung - SächsStudPlVergabeVO).
Danach werden von den verfügbaren Studienplätzen vergeben:
Die restlichen Studienplätze werden entsprechend der Auswahlordnung der HTW vergeben. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person des Bewerbers liegende besondere gesundheitliche oder soziale Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Zweitstudienbewerber im Sinne der SächsStudPlVergabeVO sind Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Für die Auswahl sind das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und der Grad der Bedeutung der Gründe (beruflich, wissenschaftlich) für das Zweitstudium maßgebend.
Die Wartezeit ist in der Regel die Anzahl der Halbjahre zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und dem Zeitpunkt der beabsichtigten Studienaufnahme, wobei maximal 16 Halbjahre angerechnet werden. Zwischenzeitlich erbrachte Studienzeiten werden nicht als Wartezeit angerechnet.
Die Studienbewerber werden je Studiengang in drei Ranglisten eingereiht:
In den vergangenen fünf Studienjahren konnten bis einschließlich des letzten Nachrückverfahrens Zulassungen für Studienbewerber mit folgenden Werten ausgesprochen werden:
Studienbewerber, die den ihnen zugesprochenen Studienplatz wegen der Leistung eines Dienstes (Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder Betreuung/Pflege eines Kindes oder pflegebedürftiger Angehöriger) nicht in Anspruch nehmen können, werden für eine spätere Studienaufnahme in zulassungsbeschränkten Studiengängen in die Gruppe der bevorzugt Zuzulassenden eingereiht, wenn sie sich spätestens innerhalb von zwei Bewerbungszeiträumen nach Abschluss ihres Dienstes an der HTW im gleichen Studiengang bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist eine Kopie des ursprünglichen Zulassungsbescheides und eine Dienstbescheinigung beizufügen.
Studieninteressenten, die vor Studienbeginn noch einen Dienst leisten müssen, wird daher empfohlen, sich schon vor oder während des Dienstes zu bewerben, auch wenn sie dann den zugesprochenen Studienplatz wegen des Dienstes nicht in Anspruch nehmen können.
Mit der Immatrikulation wird ein Studienbewerber zum Studierenden der HTW Dresden. Die Immatrikulation erfolgt postalisch. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, setzt aber die fristgemäße Annahme des Studienplatzes voraus. Die Modalitäten werden mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Für die Immatrikulation sind folgende Nachweise einzureichen:
Sind die Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt, werden die Immatrikulationsunterlagen einschließlich Studentenausweis zugesandt.
Anfang Oktober werden die Studienanfänger vom Rektor im festlichen Rahmen in den Verband der Hochschulangehörigen aufgenommen. Termin und Ort für diese Feierliche Immatrikulation, sowie die Einführungsveranstaltungen der Fakultäten und die von der Fakultät Informatik/Mathematik angebotenen fakultativen Vorbereitungskurse in Mathematik und Darstellender Geometrie Ende September/Anfang Oktober werden den Studienanfängern mit den Immatrikulationsunterlagen zugesandt.
Die Immatrikulation kann auf Antrag des Studierenden innerhalb von zwei Monaten (bis 31.10.) nach Semesterbeginn (am 01.09.) zurückgenommen werden.