Im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms schreibt die HTW Dresden erstmalig zum Wintersemester 2011/12 Deutschlandstipendien aus. Die Stipendien zur Förderung begabter Studierender, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen, werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln privater Förderer (Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen) und aus Mitteln des Bundes finanziert. Nach den bisher vorliegenden Zusagen privater Förderer kann die HTW Dresden für das Jahr 2011 voraussichtlich
13 Stipendien vergeben. Bis zu zwei Drittel der Stipendien können durch die privaten Mittelgeber mit einer Zweckbindung versehen werden.
Für ein Deutschlandstipendium kann sich bewerben, wer
Die Stipendien werden vorrangig nach Leistung und Begabung der Stipendienbewerber vergeben. Neben den bisher erbrachten fachlichen Leistungen und dem bisherigen persönlichen und ggf. beruflichen Werdegang werden bei der Auswahl der Stipendiaten auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.
Eine Bewerbung ist chancenreich, wenn der Bewerber zu den Erfolgreichsten des Jahrganges zählt.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Studierende eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogrammes (StipG) vom 21. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung erhält; es sei denn, sie unterschreitet einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Auszahlung setzt voraus, dass der Stipendiat an der HTW Dresden immatrikuliert ist. Das Stipendium ist einkommensunabhängig und wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet.
Das Stipendium wird zunächst für zwei Semester und längstens für die Dauer der Regelstudienzeit in dem jeweiligen Studiengang bewilligt. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.
Die Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 12.10.2011 an den Prorektor für Lehre und Studium zu richten.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Alle frist- und formgerecht eingegangenen Bewerbungen werden einer Auswahlkommission vorgelegt. Die Auswahlkommission schlägt dem Rektorat eine Liste von Studierenden vor, denen ein Stipendium gewährt werden soll. Auf dieser Grundlage entscheidet das Rektorat abschließend über die Gewährung der Stipendien. Die Stipendiaten werden in schriftlicher Form durch den Prorektor für Lehre und Studium über die Stipendienvergabe informiert und in diesem Zusammenhang zur formgebundenen Angabe der Bankverbindung aufgefordert.
Näheres regelt die Ordnung zur Stipendienvergabe im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms der HTW Dresden vom 19. Juli 2011.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Prof. Dr. sc. oec. Horst Beidatsch
Prorektor für Lehre und Studium