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Informationen für Studierende


Wie funktioniert das Programm?

Das Deutschlandstipendium wird je zur Hälfte von privaten Förderern, von der Wirtschaft, von Stiftungen, von ehemaligen Absolventinnen und Absolventen oder von sonstigen Förderern - und vom Bund finanziert. Die HTW akquiriert dazu private Förderer, die die halbe Stipendiensumme spenden.

Wie hoch ist das Deutschlandstipendium und wie viele Stipendien werden im Wintersemester vergeben?

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat, wird monatlich ausgezahlt und als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt in der Regel für zwei Semester und kann nach erneuter Prüfung verlängert werden. Stipendien werden aber nicht länger als für die Dauer der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang gezahlt.

Durch die Förderung privater Mittelgeber können durch die HTW Dresden zum Wintersemester 2011/2012 voraussichtlich 13 Stipendien vergeben werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um ein Stipendium zu bekommen?

Bewerben kann sich, wer im ersten oder in einem höheren Fachsemester an der HTW Dresden immatrikuliert ist. Bewerben kann sich auch, wer vor der Aufnahme eines Studiums an der HTW Dresden steht und die für den betreffenden Studiengang erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Nach welchen Kriterien werden die Deutschlandstipendien vergeben und wie erfolgt die Auswahl?

Die Vergabe der Deutschlandstipendien richtet sich nach den Kriterien, die in der Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes genannt sind. Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang sollen auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Die Bewerbungen werden durch eine Auswahlkommission gesichtet und dem Rektorat ein Vorschlag für zu fördernde Studierende unterbreitet. Das Rektorat entscheidet dann abschließend über die Vergabe der Stipendien.

Wie kann ich mich für ein Deutschlandstipendium bewerben?

Die Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 12.10.2011 an den Prorektor für Lehre und Studium zu richten. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung das bereitgestellte Formular. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf,
  2. Motivationsschreiben, in dem auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände dargestellt sind,
  3. Bei Studienbewerbern und Bewerbern im ersten und zweiten Fachsemester das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (in Kopie), bei ausländischen Zeugnissen eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache,
  4. Immatrikulationsbescheinigung, bei Studienanfängern der Zulassungsbescheid in Kopie,
  5. für Bewerber im Masterstudiengang zusätzlich Zeugnis des vorangegangenen Studiums,
  6. Nachweis über bisherige Leistungen im Studium,
  7. der Nachweis über sonstige Fähigkeiten und Leistungen (in Kopie),
  8. Erklärung darüber, ob/in welcher Höhe ein anderes Stipendium bezogen wird,
  9. Erklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahren.

Wird das Deutschlandstipendium beim BAföG angerechnet?

Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung nach dem BAföG kombinierbar.

Sind parallele Stipendienförderungen bei anderen Stiftungen und Studienförderern möglich?

Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann nicht zusätzlich mit einem Deutschlandstipendium gefördert werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen über das Deutschlandstipendium?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) informiert Studierende und mögliche Förderer im Portal zum Deutschlandstipendium unter www.deutschland-stipendium.de über das Deutschlandstipendium. Dort sind auch weitere Fragen und Antworten als FAQ zusammengestellt.

Autor: C. LüdeckeLetzte Änderung: 23.09.2011