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Feierliche Exmatrikulation der Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik am 04.12.2009
Die Exmatrikulation beendet das Studium:
- auf Antrag des Studierenden,
- nach erfolgreichem Studienabschluss*,
- nach endgültig nicht bestandener Prüfung,
- bei nicht erfolgter oder unvollständiger Rückmeldung,
- am Ende der Studienzeit (Regelstudienzeit + Verlängerung, die das Sächsische Hochschulgesetz maximal zulässt) oder
- bei Nichterfüllung anderer Immatrikulationspflichten (Krankenkassenmitgliedschaft u.ä.).
*Dieses Datum ist auf einem Formblatt (Abmeldebestätigung / Entlastungserklärung) einzutragen. Das Datum der Exmatrikulation kann hierbei sein:
- der Tag der Verteidigung als letzte Prüfung an der HTW Dresden,
- das Ende des Semesters, in dem die Prüfungsleistung erfolgte,
- oder der Tag der Zeugnisausgabe oder des Postausganges (liegt dieser Tag im Folgesemester, ist eine Rückmeldung ausgeschlossen).