Studienkommissionen
Benennung und Aufgaben der Studiendekane / Studienkommissionen
- Der Fakultätsrat wählt auf Vorschlag des Dekans/der Dekanin für einen oder mehrere Studiengänge eine/n der Fakultät angehörende/n Professor/in zum Studiendekan. Der Wahlvorschlag wird im Benehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat erstellt.
- Die/der Studiendekan/in ist die/der Beauftragte des Dekanats für alle Studienangelegenheiten der jeweiligen Studiengänge. Sie/er ist kraft Amtes Mitglied der Studienkommission und führt deren Vorsitz.
- Der Fakultätsrat bestellt für jeden Studiengang im Benehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat eine Studienkommission, der eigenständig Lehrende und Studentinnen/Studenten paritätisch angehören.
- Die Studienkommission berät die Dekanin/den Dekan bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes. Sie ist vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung anzuhören.
- Sie muss zusammentreten, wenn ein Drittel ihrer Mitglieder dies verlangt.
- Sie besitzt bezüglich ihrer Aufgaben ein Initiativrecht im Fakultätsrat. Ihre Beschlüsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebes sind bindend, sofern der Fakultätsrat nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder etwas anderes beschließt.
- Die Studienkommission führt die Befragungen der Studierenden zur Erstellung des Lehrberichtes der Fakultät im Zusammenwirken mit der Fachschaft durch.
Mitglieder der Studienkommissionen
Weitere Dokumente/ Antragsformulare finden Sie hier: https://www.htw-dresden.de/luc/ueber-uns/gremien-beauftragte/studienkommissionen