Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie

Studienkommissionen

Benennung und Aufgaben der Studiendekane / Studienkommissionen

  • Der Fakultätsrat wählt auf Vorschlag des Dekans/der Dekanin für einen oder mehrere Studiengänge eine/n der Fakultät angehörende/n Professor/in zum Studiendekan. Der Wahlvorschlag wird im Benehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat erstellt.
  • Die/der Studiendekan/in ist die/der Beauftragte des Dekanats für alle Studienangelegenheiten der jeweiligen Studiengänge. Sie/er ist kraft Amtes Mitglied der Studienkommission und führt deren Vorsitz.
  • Der Fakultätsrat bestellt für jeden Studiengang im Benehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat eine Studienkommission, der eigenständig Lehrende und Studentinnen/Studenten paritätisch angehören.
  • Die Studienkommission berät die Dekanin/den Dekan bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes. Sie ist vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung anzuhören.
  • Sie muss zusammentreten, wenn ein Drittel ihrer Mitglieder dies verlangt.
  • Sie besitzt bezüglich ihrer Aufgaben ein Initiativrecht im Fakultätsrat. Ihre Beschlüsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebes sind bindend, sofern der Fakultätsrat nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder etwas anderes beschließt.
  • Die Studienkommission führt die Befragungen der Studierenden zur Erstellung des Lehrberichtes der Fakultät im Zusammenwirken mit der Fachschaft durch.

Mitglieder der Studienkommissionen