Studierende vor dem Z-Gebäude
© Crispin-Iven Mokry

Bewerbungsinformationen zu unseren Masterstudiengängen

Masterbewerbung: Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

Wenn Sie eine Zulassung für ein Masterstudium an der HTW Dresden erhalten, müssen Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss grundsätzlich bis zum 31.10. (Studienstart Wintersemester) bzw. bis zum 15.04. (Studienstart Sommersemester) im Studentensekretariat nachweisen. 

Sofern es Ihnen nicht möglich ist, diese Frist einzuhalten, können Sie gemäß § 4 Abs. (3) und (5) der Immatrikulationsordnung, aus triftigem Grund eine Verlängerung um einen Monat beantragen. Der geltend gemachte triftige Grund muss dem Studentensekretariat unverzüglich schriftlich mit Nachweis angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Als Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses genügt uns zunächst eine formlose Bestätigung Ihres Prüfungsamtes, dass Sie die Abschlussprüfung bestanden haben. 

Urkunde und Zeugnis reichen Sie bitte in einfacher Kopie bis zum Ende des betreffenden Semesters im Studentensekretariat nach. Weitere Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber, die unmittelbar vor Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss stehen (Zulassungsvoraussetzung mit einer vorläufigen Durchschnittsnote) finden Sie in der Immatrikulationsordnung der HTWD.

Der Studienbeginn im 1. Fachsemester in unseren Masterstudiengängen ist zum Winter- oder zum Sommersemester möglich (je nach Studiengang).

Welche Masterstudiengänge Sie an der HTW Dresden studieren können, erfahren Sie hier.

Einen Überblick über den zeitlichen Ablauf des Bewerbungsgeschehens erhalten Sie in unserem Zeitplan für Studienbewerber.

Internationale Studienbewerber beachten bitte unsere Bewerbungshinweise hier.

Bewerbungsfristen

Die besten Chancen auf Ihr Wunschstudium, haben Sie mit einer Bewerbung innerhalb der regulären Bewerbungsfrist.

Bewerbungszeitraum:

  • am 01.12. bis 15.01. des Jahres mit Studienbeginn im Sommersemester und
  • am 01.05. bis 15.07. des Jahres mit Studienbeginn im Wintersemester. 

Verlängerung der Bewerbungsfrist
Für die meisten Studiengänge können Sie sich auch nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist bewerben, soweit diese weiterhin im Bewerbungsportal angeboten werden. Das ist in der Regel bis zum 15.03. bzw. 15.10. der Fall. Eine Übersicht der Studiengänge, in denen die Bewerbung weiterhin möglich ist, finden Sie spätestens zwei Tage nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist auf unserer Webseite "Freie Studienplätze".

Für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie nachzuweisen. Sie können sich jedoch auch schon dann bewerben, wenn Sie Ihr erstes Studium noch nicht abgeschlossen haben. Wir benötigen dann eine Notenübersicht mit vorläufiger Durchschnittsnote. Das Zeugnis Ihres ersten Abschlusses oder zumindest eine vorläufige Bestätigung des Prüfungsamtes über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums reichen Sie uns spätestens bis zum 31.10. (Bewerbungen zum Wintersemester) / 15.04. (Bewerbungen zum Sommersemester ) nach. Weitere fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen regelt die Studienordnung des jeweiligen Masterstudienganges.

Bewerben Sie sich ab 1. Mai für ein Masterstudium mit Beginn im Wintersemester und ab 1. Dezember für den Studienbeginn im Sommersemester über unser Bewerbungsportal.

Innerhalb der Onlinebewerbung werden Sie gebeten erforderliche Nachweise einzureichen bzw. hochzuladen. Welche Unterlagen wir im Einzelnen benötigen, teilen wir Ihnen während Ihrer Online-Bewerbung mit.

Alle ggf. notwendigen Bewerbungsunterlagen auf einen Blick:

  • Zeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
  • Anlage M - falls Sie unmittelbar vor Abschluss Ihres ersten berufsqualifizierenden Studiums stehen.
  • Anlage für Master-Studiengang (Bearbeitungsbogen)
  • Exmatrikulationsbescheinigung (kann ggf. nachgereicht werden)
  • Leistungsübersicht - falls Sie ein vorangegangenes Masterstudium abgebrochen haben oder abbrechen werden, fügen Sie eine Übersicht über alle Studien-/Prüfungsleistungen mit Angabe der Prüfungsversuche bestätigt durch das Prüfungsamt Ihrer bisherigen Hochschule(n) bei; gilt auch soweit Sie noch keine Leistungen erbracht haben.
  • Modul- oder Fächerbeschreibungen für endgültig nicht bestandene Studien- und Prüfungsleistungen

Ihre Bewerbung einschließlich der notwendigen Unterlagen reichen Sie fristgerecht ein.

Den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit im Bewerberportal verfolgen.

Beachten Sie, dass ggf. postalisch eingereichte Nachweise maschinell geöffnet wird. Verwenden Sie deshalb keine Klarsichthüllen, Mappen, Heft- oder Büroklammern. Ihre Bewerbung wird erst nach dem Posteingang bearbeitet.

Bewerbungsfristen:

  • 1. Mai bis 15. Juli für ein Studium ab dem Wintersemester
    Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge werden Bewerbungen bis zur Erreichung der Kapazitätsgrenze - bis spätestens 15. Oktober - entgegengenommen.
     
  • 1. Dezember bis 15. Januar für ein Studium ab dem Sommersemester
    Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge werden Bewerbungen bis zur Erreichung der Kapazitätsgrenze - bis spätestens 15. März - entgegengenommen.

Frühere Bewerbungen: 
Falls Sie sich bereits zuvor an der HTW Dresden beworben haben oder Studierende unserer Hochschule sind, kann auf die ehemals eingereichten Unterlagen im neuen Bewerbungsverfahren nicht zurückgegriffen werden.

Das Studium an der HTW Dresden setzt in jedem Studiengang eine Zulassung voraus, die nach einer erfolgreichen Bewerbung elektronisch im Bewerbungsportal bereitgestellt wird.

Reicht die Anzahl der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht aus, ergeben sich nach Abschluss der Auswahlverfahren Auswahlgrenzen (örtlicher Numerus clausus).

Beantragung der Immatrikulation: Innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem Erhalt der Zulassung müssen Sie die Online-Immatrikulation durchführen und Ihre Immatrikulation beantragen. Hierfür drucken Sie den im Bewerbungsportal bereitgestellten Antrag auf Immatrikulation aus und reichen diesen zusammen mit weiteren Nachweisen ein.

Zweitstudiengebühr: Für ein Zweitstudium werden nach § 13 Abs. 4 SächsHSG Studiengebühren erhoben, wenn

  • das Studium zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorstudienganges ist und
  • der Bewerber bereits über einen Master-, Diplom- oder Magistergrad oder den Abschluss in einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung verfügt und
  • die Gesamtstudiendauer des Studiums die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet.

Die Gebühr wird auf Grund eines Gebührenbescheides erhoben und beträgt 300,00 EUR pro Semester.

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