
Aufgrund der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel hat der Bundestag das Gesetz zur Energiepreispauschale beschlossen.
Ab 15. März 2023 können Sie Ihre Einmalzahlung unter www.einmalzahlung200.de beantragen.
Hierfür benötigen Sie
• einen Zugangscode, den sie von ihrer Ausbildungsstätte erhalten
• sowie ein BundID-Konto als sicheren Nachweis ihrer Identitat.
Wer ist berechtigt?
Alle Studierende,
• die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Ausbildungsstätte immatrikuliert waren und
• zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gewohnt haben
Weiterführende Informationen
• Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen
verrechnet.
• Antragsberechtigt sind auch diejenigen, die im September 2022 als Arbeitnehmerin oder
Arbeitnehmer bereits eine Energiepauschale erhalten haben. Ebenso BaföG-Empfängerinnen
oder -empfänger, denen vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.
Zugangsdaten
Die erforderlichen Zugangsdaten werden Ihnen
per Mail (für immatrikulierte Studierende) oder
per Post (für exmatrikulierte Studierende) zugeschickt.
Die Hinweise zum Verfahrensablauf finden Sie ebenfalls unter
Dokumente des BMBF
- FAQ zur Einmalzahlung (.pdf, 55 kB)
- Anleitung zum Antrag (.pdf, 44 kB)
- Hotline und weitere Infos (.pdf, 30 kB)
Weitere Dokumente/ Antragsformulare finden Sie hier: https://www.htw-dresden.de/hochschule/organisation/studienangelegenheiten/200