Einmalzahlung 200 EURO

Gruppe Studierender vor HTW
HTW Dresden/Sebb

Aufgrund der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel hat der Bundestag das Gesetz zur Energiepreispauschale beschlossen.

Ab 15. März 2023 können Sie Ihre Einmalzahlung unter www.einmalzahlung200.de beantragen.

Hierfür benötigen Sie

• einen Zugangscode, den sie von ihrer Ausbildungsstätte erhalten
• sowie ein BundID-Konto als sicheren Nachweis ihrer Identitat.

Wer ist berechtigt?

Alle Studierende,

• die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Ausbildungsstätte immatrikuliert waren und
• zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gewohnt haben

Weiterführende Informationen

• Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen
verrechnet.
• Antragsberechtigt sind auch diejenigen, die im September 2022 als Arbeitnehmerin oder
Arbeitnehmer bereits eine Energiepauschale erhalten haben. Ebenso BaföG-Empfängerinnen
oder -empfänger, denen vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.

Zugangsdaten

Die erforderlichen Zugangsdaten werden Ihnen

per Mail (für immatrikulierte Studierende) oder

per Post (für exmatrikulierte Studierende) zugeschickt.

Die Hinweise zum Verfahrensablauf finden Sie ebenfalls unter 

www.einmalzahlung200.de

Dokumente des BMBF

Weitere Dokumente/ Antragsformulare finden Sie hier: https://www.htw-dresden.de/hochschule/organisation/studienangelegenheiten/200