Studierende im Rosengarten
HTW Dresden/Sebb

Bewerbungsinformationen zu Bachelor- und Diplomstudiengängen

Der Studienbeginn im 1. Fachsemester in unseren grundständigen Studiengängen ist nur zum Wintersemester möglich. 

Für die nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge bewerben Sie sich einfach und schnell über das Bewerbungsportal der HTW Dresden. Die Liste dieser Studiengänge finden Sie unter NC-Werte, Zulassungsbeschränkung und Auswahlverfahren

Zum Sommersemester können Sie sich für diese Studiengänge nur als Quereinsteiger in ein höheres Fachsemester bewerben. Für welche grundständigen Studiengänge Sie sich bei uns bewerben können, erfahren Sie hier.

Internationale Studienbewerber beachten bitte unsere Bewerbungshinweise hier.

Bewerbungsverfahren zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Für das 1. Fachsemester in den Studiengängen:

werden die Studienplätze im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) vergeben.

Für Ihre Bewerbung an der HTW Dresden müssen Sie sich zwingend vorab im Portal dosv.hochschulstart.de registrieren. Nach der Registrierung bei hochschulstart.de können Sie sich mit Ihrer BID/BAN Kennung im Bewerbungsportal der HTW Dresden registrieren.

Die Reihenfolge Ihrer eingereichten Bewerbungen bei hochschulstart.de spiegelt Ihre Wünsche wider. Daher ist es wichtig, dass Sie die Bewerbungen - sofern Sie mehrere Bewerbungen eingereicht haben - in Ihrer Übersicht gemäß Ihren Wunschvorstellungen sortieren. hochschulstart.de nutzt die Reihenfolge ihrer Bewerbungen als Priorisierungsreihenfolge für die automatische Platzannahme, wobei ihre erste Bewerbung die höchste Priorität einnimmt. Passen Sie bitte die Reihenfolge ihrer Bewerbungen über hochschulstart.de ggf. so an, dass diese Ihrer persönlichen Rangliste entspricht. Sollten Sie nach dem Auswahlverfahren ein Zulassungsangebot erhalten, wird dieses automatisch von hochschulstart.de angenommen. Beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise zur Priorisierung Ihres Wunschstudienganges.

► Den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit mit Ihrem persönlichen Zugang im HTW-Bewerbungsportal einsehen.

► Ausführliche Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren finden Sie unter hochschulstart.de.

Anschrift

Sofern wir Sie dazu auffordern, senden Sie Ihre Unterlagen via Post an:

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Studentensekretariat
Postfach 12 07 01
01008 Dresden

Bewerbungsfristen

Die besten Chancen auf Ihr Wunschstudium, haben Sie mit einer Bewerbung innerhalb der regulären Bewerbungsfrist.

Bewerbungszeitraum:

  • am 01.12. bis 15.01. des Jahres mit Studienbeginn im Sommersemester und
  • am 01.05. bis 15.07. des Jahres mit Studienbeginn im Wintersemester. 

Für unsere Bachelorstudiengänge, die am zentralen Vergabeverfahren (DoSV) teilnehmen, ist diese Frist einzuhalten. Für alle anderen wird die Bewerbungszeit wie folgt verlängert.

Verlängerung der Bewerbungsfrist
Für die meisten nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge können Sie sich auch nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist bewerben, soweit diese weiterhin im Bewerbungsportal angeboten werden. Das ist in der Regel bis zum 15.03. bzw. 15.10. der Fall. Eine Übersicht der Studiengänge, in denen die Bewerbung weiterhin möglich ist, finden Sie spätestens zwei Tage nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist auf unserer Webseite "Freie Studienplätze".

 

Informationsmaterial zum Download:

Hier gehts direkt zur Online-Bewerbung

Online-Bewerbung

Voraussetzung für ein grundständiges Studium an einer Hochschule ist immer der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Als HZB gelten u.a.:

  1. Schulzeugnisse nach § 18 Abs. 2 SächsHSG
     
    • Allgemeine Hochschulreife (Abitur): berechtigt zum Studium an allen Hochschulen
    • Fachgebundene Hochschulreife: berechtigt zum Studium an allen HS für die entsprechende Fachrichtung
    • Fachhochschulreife: berechtigt zum Studium an Fachhochschulen

     

  2. Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach § 18 Abs. 3 SächsHSG

    Diese Abschlüsse berechtigen zusammen mit einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch unsere Hochschule zum Studium an der HTW Dresden:
    • Meisterprüfung
    • Fortbildungsabschluss nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach § 42 Handwerksordnung
    • Staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst
    • Abschluss von Fachschulen (z. B. Techniker) - nach Beschluss der Konferenz der Kultusminister (KMK) in der Fassung vom 03.03.2010
    • Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe

     

  3. Fortbildungsabschlüsse nach § 18 Abs. 4 SächsHSG
    • von staatlichen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien oder sonstige berufliche Fortbildungsabschlüsse
    • wenn sie durch die Hochschule als gleichwertig anerkannt sind

     

  4. Beruflich Qualifizierte nach § 18 Abs. 5 SächsHSG
    Haben Sie einen Beruf erlernt, können Sie unter folgenden Voraussetzungen eine fachgebundene HZB erhalten:
    • mind. 2-jährige staatlich geregelte Berufsausbildung und
    • mind. 3-jährige Berufserfahrung im erlernten Beruf und
    • verpflichtendes Beratungsgespräch durch unsere Hochschule sowie
    • Hochschulzugangsprüfung (vgl. Hochschulzugangsprüfungsordnung)

     

Beratungsgespräch: Termine für das nach 2. und 4. erforderliche Beratungsgespräch erhalten Sie an der HTW Dresden auf Nachfrage in der Allgemeinen Studienberatung bis zum Ende der Bewerbungszeit am 15. Juli. Gern können Sie das Gespräch auch mit einem Besuch der HTW Dresden zum Tag der offenen Tür im Januar oder April verbinden.

Hochschulzugangsprüfung: Die Anmeldefrist für die nach 4. notwendige Hochschulzugangsprüfung endet am 15. Januar.

Weitere Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Studium ohne Abitur) finden Sie auf unseren Seiten für Beruflich Qualifizierte oder in unserem Infoflyer

Ländereinschränkung: Bildung ist in der Bundesrepublik in erster Linie eine Angelegenheit der Länder. Ein schulischer Abschluss gilt deshalb zunächst nur in dem Bundesland, in dem dieser erworben wurde. Im Wesentlichen erkennen die Bundesländer ihre Schulabschlüsse aber untereinander an. Einschränkungen gibt es jedoch bei der Anerkennung der Fachhochschulreife in Sachsen und Bayern. Eine Fachhochschulreife gilt in Sachsen nicht als HZB, wenn

  • der schulische Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe erworben wurde. Gleiches gilt für den Erwerb der Fachhochschulreife an Waldorfschulen mit gymnasialer Oberstufe, Abendgymnasien und Kollegs.

Haben Sie Fragen zur Anerkennung Ihres Schulzeugnisses in Sachsen, nehmen Sie bitte vor Ihrer Bewerbung mit uns Kontakt auf.

Ausländische HZB: Deutsche Bewerber, die nicht über eine deutsche HZB, sondern über einen ausländischen Bildungsabschluss verfügen, können diesen in Deutschland als HZB anerkennen lassen. Ihren Antrag auf Anerkennung richten Sie bitte an die:

Landesamt für Schule & Bildung

Standort Dresden

Postfach 23 01 20

01111 Dresden

Bewerbungsfristen: 

Der Bewerbungszeitraum für einen Studienstart zum Wintersemester startet am 1. Mai und endet zunächst am 15. Juli.

Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist möglich. Hierfür gilt Folgendes:

  • Für zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge, die am zentralen Vergabeverfahren (DoSV) teilnehmen, ist die Frist 15. Juli einzuhalten. 
  • Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge werden Bewerbungen in der Regel bis spätestens 15. Oktober entgegengenommen. Die nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge können Sie der NC-Tabelle entnehmen. 

Bewerbende, die bereits im Besitz ihrer Hochschulzugangsberechtigung sind, sollten ihre Bewerbung möglichst bis Mitte Juni einreichen. Sie erleichtern uns damit die fristgerechte Bearbeitung aller - auch Ihrer - Bewerbungen.

Der Bewerbungszeitraum für einen Studienstart zum Sommersemster startet am 1. Dezember bis 15. Januar.


Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Die Studienplätze für das 1. Fachsemester in diesen Studiengängen werden im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) vergeben. Ihre Registrierung müssen Sie deshalb zentral über das Portal  dosv.hochschulstart.de abgeben. Nach der Registrierung bei hochschulstart.de können Sie sich mit Ihrer BID/BAN Kennung im Bewerbungsportal der HTW Dresden registrieren.

Ausführliche Informationen zur Studienplatzvergabe im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) finden Sie unter  dosv.hochschulstart.de.

Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge: Für alle übrigen Studiengänge bewerben Sie sich einfach und schnell über unser  Bewerbungsportal. Für Ihre Bewerbung genügt in der Regel die elektronische Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten.

Nur in Ausnahmefällen, wie Vorstudium, Zweitstudium, Härtefallanträgen, Nachteilsausgleich, Vorzulassung etc., müssen auch ein unterschriebener Zulassungsantrag und bestimmte Nachweise in einfacher Kopie eingereicht werden. Welche Unterlagen wir ggf. benötigen, teilen wir Ihnen während Ihrer Online-Bewerbung mit. Bitte folgen Sie deshalb immer genau der Schrittführung, tragen Sie Ihre Daten wahrheitsgemäß in das Online-Formular ein und überprüfen Sie Ihre Angaben. Falsche oder unvollständige Angaben können später zum Ausschluss vom Verfahren führen. Am Ende senden Sie Ihre Bewerbung elektronisch per Mausklick an die HTW Dresden. Den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie anschließend jederzeit bequem in Ihrem persönlichen Portalzugang verfolgen.


Frühere Bewerbungen: Für jede Bewerbung reichen Sie bitte die notwendigen Bewerbungsunterlagen gesondert ein. Auf Unterlagen aus vorherigen Bewerbungen kann nicht zurückgegriffen werden.


Künstlerische Eignungsprüfung:

In bestimmten Studiengängen hängt der Zugang zum Studium vom erfolgreichen Bestehen einer Eignungsprüfung ab. An der HTW Dresden findet eine solche Eignungsprüfung in folgendem grundständigen Studiengang statt:

Melden Sie sich für die jeweilige Prüfung bis zum 15. April mit dem Formblatt auf den Seiten der Fakultät Design an. Die Mappe mit den künstlerisch-gestalterischen Arbeiten ist erst am Tag der Eignungsprüfung mitzubringen.

 


Studiengangwechsel

Brechen Sie einen Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule ab und bewerben Sie sich bei uns im gleichen Studiengang mit dem gleichen Abschluss, werden Ihnen im Sinne von § 34 Abs. 1 Nr. 9 SächsHSFG die bisher Studienzeiten sowie erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet. Sie werden dann in das nächsthöhere Semester immatrikuliert. 
Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem vorangegangenen Studiengang bewirkt, dass Sie nicht in einem fachlich verwandten Studiengang zugelassen werden können. Für Sie kommt dann nur ein Studiengang in Betracht, für dessen Abschluss das endgültig nicht bestandene Modul oder Fach irrelevant ist. Ob Studiengänge gleich sind bzw. als fachlich verwandt eingestuft werden, entscheidet der Prüfungsausschuss nach inhaltlich-fachlichen Merkmalen.

Das Studium an der HTW Dresden setzt in jedem Studiengang eine Zulassung voraus, die elektronisch im Bewerbungsportal abgebildet wird.

Ein Teil unseres Studienangebotes ist jedoch in der Zulassung beschränkt. D.h. in bestimmten Studiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung (numerus clausus). Übersteigt die Anzahl der Studienbewerber die Anzahl der verfügbaren Studienplätze in einem Studiengang, werden die Studienplätze in einem Auswahlverfahren vergeben.

Im Auswahlverfahren werden nach Abzug der Studienplätze für Bewerber mit Zulassungsanspruch nach geleistetem Dienst sowie für ausländische Studienbewerber (außer EU und Bildungsinländer), Zweitstudienbewerber, beruflich Qualifizierte, Spitzensportler und Härtefälle die verbleibenden Studienplätze wie folgt vergeben:

  • Wartezeit: Anzahl der Halbjahre nach dem Erwerb der HZB bis zum geplanten Studienbeginn; Studienzeiten werden nicht als Wartezeit angerechnet
  • Leistung: Durchschnittsnote der HZB
  • hochschulinternen Auswahlkriterien (vgl. Anlage 2 der Auswahlordnung der HTW Dresden)

Reicht die Anzahl der Studienplätze pro Studiengang nicht aus, ergeben sich nach Abschluss der Auswahlverfahren Auswahlgrenzen (örtlicher Numerus clausus).

Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt, indem Sie die Immatrikulation online abschließen und den Antrag auf Immatrikulation mit den geforderten Unterlagen fristgemäß einreichen. 

Frühere Zulassungen: Falls Sie bereits zuvor eine Zulassung (Vorzulassung) von der HTW Dresden erhalten haben und Ihr Studium wegen Ableistung eines Dienstes nicht aufnehmen konnten, können Sie innerhalb von zwei Bewerbungszeiträumen bevorzugt zugelassen werden. D.h. Sie können Ihr Studium nach Ableistung des Dienstes in dem Studiengang aufnehmen, in dem Sie die Zulassung erhalten haben. Bitte bewerben Sie sich erneut für dieses Wintersemester online und fügen Sie Ihren Unterlagen eine Kopie des Zulassungsbescheides bei. Als Dienst gilt:

  • Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst, freiwilliges soziales oder freiwilliges ökologisches Jahr, europäischer Freiwilligendienst, Förderprogramm "Weltwärts" (einfache Kopie der Dienstzeitbescheinigung erforderlich),
  • Vollzeit beanspruchende Betreuung oder Pflege eines eigenen Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (ärztliches Attest bei Pflege, Geburtsurkunde sowie amtlichen Nachweis über Inanspruchnahme von Mutterschafts- und/oder Erziehungsurlaub erforderlich).

Zweitstudienbewerber: 3 % der Studienplätze werden für Studienbewerber vergeben, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Die Rangfolge wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird.

Für ein Zweitstudium werden nach § 13 Abs. 4 SächsHSG und § 2 Abs. 1 Anlage Nr. 1.5  GebO der HTW Dresden Studiengebühren erhoben, wenn

  • das Studium, zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorstudienganges ist und
  • die Gesamtdauer des Studiums die Regelstudienzeit um sechs Semester überschreitet, es sei denn, die Studentin oder der Student hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten

Die Gebühr wird auf Grund eines Gebührenbescheides erhoben und beträgt 300,00 EUR pro Semester. Sie kann auf Antrag erlassen werden, wenn eine besondere soziale Härte nachgewiesen wird. 

Bei der Vergabe der begrenzten Studienplätze im Auswahlverfahren werden zu Ihren Gunsten bestimmte weitere Umstände berücksichtigt, sofern diese tatsächlich bei Ihnen vorliegen und nachgewiesen werden können. Bevor Sie einen Sonderantrag stellen, sollten Sie selbstkritisch prüfen, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Nur Gründe, die zu einer gravierenden Beeinträchtigung bei Ihnen führen, können bei der Studienplatzvergabe als „Sonderfall“ anerkannt werden. Legen Sie deshalb an Ihre Begründung einen strengen Maßstab an. Sonderanträge führen dazu, dass Sie Ihre Bewerbung auch in schriftlicher Form einreichen und mit den notwendigen Nachweisen versehen müssen. Bei der Bewerbung für ein Zweitstudium werden Sonderanträge hingegen nicht berücksichtigt.

Informationen zu Sonderanträgen (z. B. Härtefallantrag) finden Sie hier.

1.       Härtefall       

2 % Prozent der Studienplätze werden vorab für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Der Härtefallantrag ist zu begründen und mit ärztlichen Bescheinigungen, Bescheiden von Behörden oder mit anderen, zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen. Eine außergewöhnliche Härte besteht, wenn bei Ihnen besondere soziale, familiäre oder schwerwiegender gesundheitlicher Gründe vorliegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

2.       Nachteilsausgleich

Anträge auf Nachteilsausgleich können zum einen zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote der HZB führen. Berücksichtigt werden besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, die sich nachteilig auf die Durchschnittsnote der HZB ausgewirkt haben. Der Antrag ist mit ärztlichen Bescheinigungen, Nachweisen des Leistungsverlaufs durch Schulzeugnisse, Schulgutachten, Bescheiden von Behörden oder anderen zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen.

Zum anderen können sich Anträge auf Nachteilsausgleich günstiger auf die Anrechnung der Wartezeit auswirken. Berücksichtigt werden besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe (z. B. Krankheit, Schulwechsel), die sich nachteilig auf die Wartezeit ausgewirkt haben. Der Antrag ist mit ärztlichen Bescheinigungen, Bescheiden von Behörden oder anderen zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen. Die Handreichung zum Thema Nachteilsausgleich bei Prüfungen finden Sie hier.

3.       Spitzensportler und Spitzensportlerinnen mit Bundeskaderstatus

1% der Studienplätze werden für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen vergeben. Als Nachweis dient das Empfehlungsschreiben des Olympiastützpunktes Sachsen e.V.

Das Studentenwerk ist für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden zuständig und u.a. Ihr Ansprechpartner für diese Anliegen:

  • Den Antrag auf Bundesausbildungsförderung (BAföG) - sollten Sie möglichst rechtzeitig unter Verwendung der amtlichen Formblätter stellen.
  • Benötigen Sie einen Wohnheimplatz, sollten Sie diesen sofort mit Erhalt Ihres Zulassungsbescheides/Wohnberechtigungsnachweises direkt beim Studentenwerk Dresden beantragen.

Anfragen und Anforderungen von Anträgen auf BAföG und Wohnheim richten Sie bitte nur an das Studentenwerk Dresden.

Gerne sind wir für Sie da und beantworten Ihre Fragen:

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