Geld
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Information zum Wohnen und Finanzieren

Semesterbeiträge

Für das Studentenwerk, den Studentenrat und das Semesterticket wird in jedem Semester ein Semesterbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrages für das Folgesemester wird rechtzeitig vor Beginn der Rückmeldung mitgeteilt.

Die Bezahlung des Semesterbeitrages gilt gleichzeitig als ► Rückmeldung zum Studium. Die Bezahlung sollte am Selbstbedienungsterminal mit der EC-Karte oder im Ausnahmefall per Überweisung vorgenommen werden.

Höhe des aktuellen Semesterbeitrags

Studiengebühren

Grundständige und konsekutive Studiengänge sind grundsätzlich studiengebührenfrei. 

Für ein Zweitstudium können zusätzlich zum Semesterbeitrag Gebühren erhoben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ► Gebühren- und Entgeltordnung der HTW Dresden.

Infos des Studentenwerks zum BAföG
► Infos zum Deutschlandstipendium und zu weiteren Stipendien
Jobbörse
► Fragen? Die Allgemeine Studienberatung ist gern für Sie da.

 

Studienfinanzierung mit Hilfe von Stipendien

Wohnheime des Studentenwerks Dresden 

► Hinweise der Landeshauptstadt Dresden zur Anmeldung einer Wohnung gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG).

Zweitwohnungssteuer  

 

Information zur Krankenversicherung

Wann bin ich als Student/in versicherungspflichtig in der Krankenversicherung?

  • Wenn Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands und keinen Anspruch auf Leistungen haben, weil mit Ihrem Heimatland kein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zu dem Semester, in welchem Sie das 30. Lebensjahr vollenden. Es gibt Ausnahmen, die auch über diesen Zeitpunkt hinaus die Versicherungspflicht verlängern - darüber sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.
Sie sind auch weiterhin krankenversicherungspflichtig als Student/in, wenn Sie neben Ihrem Studium einer Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche nachgehen.

Wann bin ich als Student/in familienversichert?

  • Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Eltern familienversichert sein. Haben Sie Grundwehr- oder Zivildienst geleistet, besteht die Möglichkeit, die Familienversicherung um diese Zeitdauer zu verlängern.
  • Wenn Sie verheiratet sind, ist eine kostenlose Familienversicherung gegebenenfalls über Ihren Ehepartner möglich.
  • Während der Zeit der Familienversicherung darf Ihr regelmäßiges Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Wann kann ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Sie können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie in einem privaten Krankenversicherungsunternehmen und nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Sie stellen vor Beginn des Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse den Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als Student/in. Diese Befreiung gilt für das gesamte Studium und ist nicht widerrufbar.

Welche Krankenversicherung ist für mich zuständig?

  • Familienversicherte Studierende
    Für familienversicherte Studierende ist die Krankenkasse des Ehepartners bzw. des jeweiligen Elternteiles zuständig. Haben Sie noch Anspruch auf Familienversicherung, sind Sie an die Wahlentscheidung Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Eltern gebunden.
  • Pflichtversicherte, privatversicherte und freiwillig versicherte Studierende
    Für pflichtversicherte, privatversicherte und freiwillig versicherte Studierende ist die gewählte Krankenkasse zuständig.

Das Studenten-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen schreibt eine elektronische Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen vor. Seit 2022 findet der Datentransfer in beide Richtungen ausschließlich elektronisch statt.

Die Hochschulnummer der HTW Dresden lautet H0002257 (Absendernummer-Hochschule)

Wann endet die Krankenversicherung als Student:in?

Grundsätzlich endet Ihre Krankenversicherung als Studierender mit dem Tag der Exmatrikulation. Da-rüber müssen Sie Ihre Krankenkasse zeitnah informieren. Über eine Krankenversicherung nach dem Studium (z.B. als Angestellte/r, Selbständige/r oder Beamtin/er) informieren Sie sich bei Ihrer Kasse.

Welche Beiträge habe ich zu zahlen?

  • Familienversicherte Studierende 
    Familienversicherte Studierende sind kostenlos mitversichert.
  • Pflichtversicherte Studierende
    Pflichtversicherte Studierende haben den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung für das ganze Semester vor der Einschreibung im Voraus an Ihre Krankenkasse zu entrichten. Sie können auch eine monatliche Abbuchung von Ihrem Konto vereinbaren.
  • Freiwillig versicherte Studierende
    Für freiwillig versicherte Studierende ist der Beitrag in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse gere-gelt.

Was muss ich beachten, wenn ich über die Heilfürsorge versichert bin?

Studierende, welche über den Bund (Heilfürsorge) krankenversichert sind, melden sich bitte nach der Immatrikulation im Studentensekretariat, da die Krankenversicherung der Heilfürsorge nicht die gesamte Studienzeit erfasst.

Ohne Nachweis der Krankenversicherung ist keine Einschreibung möglich!

Studierende müssen die gesetzliche Krankenkasse vor der Einschreibung an der Hochschule veranlassen, die Erfüllung der Versicherungspflicht bzw. die Befreiung von der Versicherungspflicht gegenüber der HTW Dresden nachzuweisen.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse für den elektronischen Krankenkassennachweis in Verbindung. Ihre Krankenkasse übermittelt die relevanten Daten auf elektronischem Wege direkt an die Hochschule.
Der elektronische/digitale Nachweis ist ausreichend. Eine zusätzliche Einreichung eines Nachweises in Papierform ist nicht nötig.