Was bedeutet zulassungsbeschränkt und nicht zulassungsbeschränkt?

Wie und wo bewerbe ich mich für das Studium?

Die meisten Studiengänge an der HTWD sind nicht zulassungsbeschränkt.

 

Das heißt: wir können allen, die sich frist- und formgerecht bewerben, einen Studienplatz anbieten. Sie bewerben sich rein online über unser ► HTWD-Bewerbungsportal. Für Ihre Bewerbung genügt in der Regel die elektronische Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten.

 

 

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt: Es gibt i. d. R. mehr Bewerbende als Studienplätze und es muss eine Auswahl getroffen werden. Die Studienplätze für das 1. Semester werden im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) vergeben. Sie registrieren Sich unter ► dosv.hochschulstart.de (Schritt 1). Nach der Registrierung bei ► dosv.hochschulstart.de können Sie sich mit Ihrer BID/BAN Kennung im ► HTWD-Bewerbungsportal anmelden (Schritt 2).

NC-Werte der HTW Dresden und Auswahlverfahren für Bachelor- und Diplomstudiengänge

Für nicht zulassungsbeschränkte Bachelor-und Diplomstudiengänge erfolgt die Bewerbung über das
 ► HTW-Bewerbungsportal


Liste der nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge:

Agrarwirtschaft - Bachelor of Science (B.Sc.), Bauingenieurwesen - Diplom-Ingenieur/-in (FH), Chemieingenieurwesen - Bachelor of Science (B.Sc.), Electrical Engineering/Elektrotechnik - Bachelor of Engineering (B.Eng.), Elektrotechnik/Informationstechnik - Bachelor of Engineering (B. Eng.) und Diplom-Ingenieur/-in (FH), Gebäudesystemtechnik - Diplom-Ingenieur/-in (FH), Geomatik: Vermessung/Kartographie/Geoinformatik - Bachelor of Engineering (B.Eng.), Informatik - Bachelor of Science (B. Sc.), Infrastrukturmanagement - Bachelor of Engineering (B.Eng.) - Maschinenbau - Bachelor of Engineering (B. Eng), Medieninformatik - Bachelor of Science (B. Sc.), Umweltmonitoring - Bachelor of Science (B.Sc.), Verwaltungsinformatik - Bachelor of Science (B.Sc.) sowie Elektrotechnik/Kommunikationstechnik im Fernstudium - Diplom-Ingenieur/-in (FH) und Vermessungswesen im Fernstudium - Diplom-Ingenieur/-in (FH)

Für Design: Produkt und Kommunikation - Bachelor of Arts (B.A.) ist die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungverfahren Voraussetzung für eine erfolgreiche Zulassung.

Für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (NC-Werte) erfolgt die Bewerbung über das ► Dialogorientierte Serviceverfahren/hochschulstart.de

Für zulassungsbeschränkte Bachelor-/Diplomstudiengänge (zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung) gilt:

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt durch die HTW Dresden (örtlicher Numerus clausus) auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften.

Nach Abzug der Studienplätze für Bewerbungen für:

1 % – beruflich Qualifizierte (die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen),
1 % – für Bewerberinnen und Bewerber des Spitzensports
2 % – Härtefälle,
3 % – Zweitstudium
5 % – internationale Bewerberinnen und Bewerber (ohne dt. HZB einschließlich Staatenlose, ohne Staatsangehörigkeit Europäische Union/Wirtschaftsraum)

werden die verbleibenden Studienplätze vergeben nach:

  • Verfahrensnote der HTW Dresden (80 % HS-interne Auswahl/10 % Grad der nachgewiesenen Qualifikation/Note HZB) Ausgangswert ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), bei Erfüllung zusätzlicher fachspezifischer Auswahlkriterien kann die Durchschnittsnote verbessert werden.
  • Wartezeit (10 %) in der Regel Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der HZB abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen, d. h., wer bereits an einer deutschen Hochschule studiert (hat), sammelt keine Wartesemester.

Es können Bonuspunkte auf bestimmte für den Studiengang relevante Kriterien vergeben werden, die zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung führen. Die Kriterien sind studiengangsbezogen verschieden.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens ergeben sich Auswahlgrenzen (NC-Werte) je Studiengang. Die Werte der vergangenen Jahre dienen als Orientierungshilfe. Innerhalb der Auswahlordnung der HTW finden Sie alle Regelungen zur Studienplatzvergabe.

 

NC Werte der vergangenen Jahre

                 
Bachelor-/
Diplom-
studiengänge
  Vergabe nach Verfahrens-
note
    Wartezeit
in Halbjahren
  Bewerbungs-
verfahren für
WS 23/24
  WS 23/24 WS
22/23
WS 21/22 WS 23/24 WS
22/23
WS 21/22  
Betriebs-
wirtschaft (B)
3,1 2,6 2,5 6 7 7 hochschulstart.de/
DoSV
Gartenbau (B) 3,8 3,2 ♦  12 hochschulstart.de/
DoSV
International
Business (B)
3,5 2,0 1,9 2 7 7 hochschulstart.de/
DoSV
Medien-
informatik (B)
3,4 ♦  3,2 ♦  ♦  5 hochschulstart.de/
DoSV
Umwelt-
monitoring (B)
3,3 ♦  2,8 ♦  ♦  11 hochschulstart.de/
DoSV
Wirtschafts-
informatik (B)
3,4 ♦  ♦  ♦  ♦  ♦  hochschulstart.de/
DoSV
Wirtschafts-
ingenieurwesen (B)
3,4 ♦  ♦  ♦  ♦  ♦  hochschulstart.de/
DoSV
Design:
Produkt und
Kommunikation (B)
♦ ♦  ♦ ♦  ♦ ♦  ♦ ♦  ♦ ♦  ♦ ♦  Anmeldung
zur künstl.
Eignungsprüfung
und hochschulstart.de/
DoSV

♦ Alle frist- und formgerechten Bewerber erhielten eine Zulassung
♦ ♦ Erfolgreiches Eignungsprüfungsverfahren
B Bachelorstudiengang
D Diplomstudiengang

Stand: 22.09.2023
 


Achtung: Die Angaben, welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, sind vorbehaltlich, da diese Festlegungen i. d. R. erst im Juni/Juli mit Erlass der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung für das entsprechende Studienjahr rechtskräftig sind.


 

NC-Werte der HTW Dresden und Auswahlverfahren für Masterstudiengänge

Für nicht zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge erfolgt die über das ► HTW-Bewerbungsportal


Für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge (NC-Werte) erfolgt die Bewerbung ebenfalls über das ► HTW-Bewerbungsportal

Liste der nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge:

Angewandte Informatik, Elektrotechnik/Electrical Engineering (2- und 3-semestrig), Elektrotechnik (4-semestrig), Chemieingenieurwesen, Fahrzeugtechnik, Geoinformatik/Management, Nachhaltiges Ertüchtigen und Bauen im Bestand, Produktionsgartenbau sowie Produktionsmanagement Agrarwirtschaft

Auswahlgrenzen für Zulassungen zum Masterstudium an der HTW Dresden

Für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge gilt: Die Vergabe der Studienplätze erfolgt direkt an der HTW Dresden (örtlicher Numerus clausus) auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften. Grundlage ist der

  • Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Kopie der Urkunde und des Zeugnisses) bis zum Ende der Bewerbungsfrist 15. Juli/15. Januar oder ein
  • Nachweis der Hochschule über den unmittelbar bevorstehenden Hochschulabschluss sowie eine Notenübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen mit einer sich daraus ergebenden vorläufigen, auf eine Nachkommastelle begrenzten und nicht gerundeten Durchschnittsnote (Original oder amtlich beglaubigte Kopie bis zum Ende der Bewerbungsfrist 15. Juli/15. Januar). Der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Urkunde und Zeugnis o. ä.) ist bis spätestens 31.10. für das WS/15.04. für das SoSe nach zu reichen. Die Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bleibt in diesem Fall unberührt. Bei nicht fristgerechter Vorlage erlischt die Zulassung.

Es können Bonuspunkte auf bestimmte für den Masterstudiengang relevante Kriterien vergeben werden, die zu einer Verbesserung der Durchschnitts- bzw. Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses führen. Die Kriterien sind studiengangsbezogen verschieden.

Die Studienplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der sich aus der (verbesserten) Durchschnitts- bzw. Abschlussnote ergebenden Rangliste. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens ergeben sich Auswahlgrenzen (NC-Werte) je Studiengang. Die Werte der vergangenen Jahre dienen als Orientierungshilfe. Innerhalb der Auswahlordnung der HTW finden Sie alle Regelungen zur Studienplatzvergabe.

Studienplatzvergabe für Masterstudiengänge entsprechend der Auswahlordnung der HTW vom 19.04.2022 (Ablauf der Bewerbungsfrist 15. Juli/15. Januar)

Bewerberinnen und Bewerber, die bis Ende der Bewerbungsfrist den Nachweis ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses noch nicht vorweisen können, können unter dem Vorbehalt zum Masterstudium zugelassen werden, dass dieser Nachweis (Urkunde und Zeugnis o. ä.) bis spätestens 31.10. für WS/15.04. für SoSe vorgelegt wird. Bei nicht fristgerechter Vorlage erlischt die Zulassung und die Exmatrikulation erfolgt zum 15.11. (WS)/30.04. (SoSe).

Zulassungsvoraussetzung ist, dass bis zum Ende der Bewerbungsfrist ein Nachweis - Original oder amtlich beglaubigte Kopie - der Hochschule über den unmittelbar bevorstehenden Hochschulabschluss sowie eine Notenübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen einschließlich vorläufiger Durchschnittsnote (eine Nachkommastelle) vorgelegt werden. Die Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bleibt in diesem Fall unbeachtet.

NC Werte der vergangenen Jahre

               
Masterstudiengänge     Auswahl (Durchschnittsnote)   Auswahl (Durchschnittsnote)   Bewerbungsverfahren
  SoSe 24 WS 23/24 SoSe 23 WS 22/23 SoSe 22 WS 21/22  
Angewandte Informatik (M) ♦  ♦  ♦  ♦  ♦  ♦  Bewerbungsportal der HTW Dresden
Angewandte Robotik (M) / 3,1 1. Start zum
WS 23/24
/ / / Bewerbungsportal der HTW Dresden
Environmental Engineering (M) - 1,5 / 1,5 / 1,8 Bewerbungsportal der HTW Dresden
German Business Culture and International Management (M) - 1,8 1. Start zum
WS 23/24
/ / / Bewerbungsportal der HTW Dresden
International Management (M) 2,3 / 2,0 1,9 2,5 / Bewerbungsportal der HTW Dresden
Management mittelständischer
Unternehmen (M)
2,4 / 2,3 / 2,3 / Bewerbungsportal der HTW Dresden
Wirtschaftsingenieurwesen (M) 2,8 / ♦  / ♦  / Bewerbungsportal der HTW Dresden
Design: Products and Interactions (M) ♦ ♦  ♦ ♦  ♦ ♦  ♦ ♦  ♦ ♦  ♦ ♦  Anmeldung zu sowie erfolgreiches Eignungsprüfungsverfahren und Bewerbungsportal der HTW Dresden

♦ Alle frist- und formgerechten Bewerber erhielten eine Zulassung
♦ ♦ Erfolgreiches Eignungsprüfungsverfahren
/ kein Studienstart möglich (1. Fachsemester)

Stand 25.01.2024


Achtung: Die Angaben, welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, sind vorbehaltlich, da diese Festlegungen i. d. R. erst im Juni/Juli mit Erlass der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung für das entsprechende Studienjahr rechtskräftig sind.


 

Bonussystem zur Verbesserung der Note der Hochschulzugangsberechtigung

Innerhalb der Auswahlordnung der HTW finden Sie alle Regelungen zur Studienplatzvergabe.

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BACHELOR- UND DIPLOMSTUDIENGÄNGE
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Betriebswirtschaft Bachelor |
Chemieingenieurwesen Bachelor |
Informatik Bachelor |
Medieninformatik Bachelor/Diplom |
Wirtschaftsinformatik Bachelor/Diplom  |
Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor |

Bonus 0,2: Mathematiknote 1 oder Bonus 0,1: Mathematiknote 2 - jeweils Abiturnote der Jahrgangsstufe 12, 1. Halbjahr bzw. Abschlussnote anderer HZB

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Agrarwirtschaft Bachelor

Bonus 0,2: Abgeschlossene bestimmte Ausbildung - Fachkraft Agrarservice, Landwirt, Tierwirt (Geflügel-, Rinder-, Schweinehaltung und Schäferei), Molkereifachmann, Verfahrenstechnologe für Mühlen- und Futtermittelwirtschaft, Landwirtschaftlicher Laborant, Landwirtschaftlich-technischer Laborant oder

Bonus 0,1: Teilnahme am Projekt EBBA¹ - abgeleistetes Betriebspraktikums, 14 Monate

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Design: Produkt und Kommunikation Bachelor

Bestandene Eignungsprüfung entsprechend der Studienordnung nach Grad der Eignung

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Gartenbau Bachelor

Bonus 0,2: Abgeschlossene bestimmte Ausbildung - Gärtner (Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Garten- und Landschaftsbau, ... ), Winzer oder

Bonus 0,1: Abgeleistetes Betriebspraktikum - fachbezogen, 12 Monate

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Infrastrukturmanagement Bachelor

Bonus 0,2: Mathematiknote 1 oder
Bonus 0,1: Mathematiknote 2 - jeweils Abiturnote der Jahrgangsstufe 12, 1. Halbjahr bzw. Abschlussnote anderer HZB

Bonus 0,2: mind. 4 Wochen praktische Tätigkeit im Infrastrukturbereich der Bahnbranche, u.a. während eines Praktikums oder einer Berufsausbildung in diesem Bereich

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International Business Bachelor

Bonus 0,2: Auslandsaufenthalt (mindestens 6 Monate, es gilt der Aufenthalt in einem Land,zu dem die Studienbewerber keine Staatsangehörigkeit besitzen) oder/und

Bonus 0,1: Mathematiknote 1: oder/und Bonus 0,1: Englischnote 1: - jeweils Abiturnote der Jahrgangsstufe 12, 1. Halbjahr bzw. Abschlussnote anderer HZB

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Umweltmonitoring Bachelor

Bonus 0,2: Abgeschlossene bestimmte Ausbildung - Forstwirt, Revierjäger, Tierpfleger (Forschung und Klinik, Zoo, Imkerei), Chemielaborjungwerker, Chemikant, Geomatiker, Landwirtschaftlicher Laborant, Landwirtschaftlich-technischer Laborant, Physiklaborant, Biologielaborant, Chemielaborant, Fachkraft für Abwassertechnik, Fachkraft für Kreislaufund Abfallwirtschaft, Tiermedizinischer Fachangestellter, Chemisch-technischer Assistent

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MASTERSTUDIENGÄNGE
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Angewandte Informatik Master

Landschaftsentwicklung Master

Wirtschaftsingenieurwesen Master

Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

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Angewandte Robotik Master

Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

Bonus 0,2: Berufliche Praxis auf dem Gebiet Elektrotechnik, Informatik oder Maschinenbau von mindestens 2 Jahren nach Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

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Chemieingenieurwesen Master

Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses 51 % und Note Auswahlgespräch 49 %

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Design: Products and Interactions

Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses und Bestandene Eignungsprüfung (Portfolio und Fachgespräch) entsprechend der Studienordnung

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Environmental Engineering Master

Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

Bonus 0,5: Auslandstudium - Studium an einer ausländischen Hochschule von mindestens zwei Semestern

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German Business Culture and International Management (4-semestrig)

Auswahl nach der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

Bonus 0,2: Englischsprachiger erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss**

Bonus 0,1: Studium an einer ausländischen Hochschule⁴ **

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International Management

Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

Bonus 0,2: Berufliche Praxis im Ausland – mindestens 12 Monate im Ausland (Land, in dem Studienbewerber/-in keine Staatsangehörigkeit besitzt) nach Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses³; Nachweis: Vorlage durch Zeugnis

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Management mittelständischer Unternehmen

Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

Bonus 0,2: Berufliche Praxis - mindestens 2 Jahre in einem mittelständischen Unternehmen nach Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

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¹ EBBA: Erwerb des Berufsabschlusses im Bachelor-Studiengang „Agrarwirtschaft“
² Als Auslandsaufenthalt gilt der Aufenthalt in einem Land, zu dem der Studienbewerber keine Staatsangehörigkeit besitzt. Der Auslandsaufenthalt ist durch die Vorlage einer oder mehrerer Bestätigungen geeigneter Einrichtungen nachzuweisen, die den Aufenthalt organisiert oder in sonstiger Weise verantwortet hat. Der Aufenthalt darf im Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 4 Jahre zurückliegen.
³ Für die Berufspraxis im Ausland gilt ein Land, in dem der Studienbewerber keine Staatsangehörigkeit besitzt. Diese Auslandsberufspraxis ist durch die Vorlage eines Zeugnisses nachzuweisen.
⁴ Als ausländische Hochschule gilt eine Hochschule außerhalb Deutschlands

* Note der Jahrgangsstufe 12, 1. Halbjahr des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Abschlussnote anderer Hochschulzugangsberechtigungen
** Kumulation mehrerer einschlägiger Boni möglich