Exkursionen
Exkursion planen (Exkursionsantrag)
Hier finden Sie den Exkursionsantrag, der Ihnen auch die Kalkulation Ihrer Exkursion ermöglicht.
Drittmittel einwerben (Spenden/Sponsoring)
Eine Variante zur Finanzierung von Exkursionen kann das Einwerben von Drittmitteln sein. Anbei finden Sie weitere Informationen zu Spenden und Sponsoring.
Eigenanteile einfordern
Zur Erhebung von Eigenanteilen gibt es zurzeit drei Wege
- Einsammeln von Bargeld
Bitte beachten Sie hierbei die Kassenordnung (Verwaltungshandbuch - zurzeit noch nicht online verfügbar).
- Anforderung von Überweisungen
Für den Zahlweg Überweisung sind Annahmeanordnungen (Rechnungen) notwendig.
Sofern Sie dem SG Haushalt und Finanzen die hier verfügbare Excel-Datei (.xlsx) ausgefüllt zuleiten (blau markierte Spalten), erstellen wir Ihnen die Formulare und leiten Ihnen diese als pdf zu. Bitte sprechen Sie uns an!
- Zahlung per EC-Karten Terminal
Bitte kontaktieren Sie hierfür die Kasse.
Exkursionsabrechnung
Hier gelangen Sie zu dem Dokument der Exkursionsabrechnung.
Auszahlung Verpflegungszuschüsse/Rückerstattung von Eigenanteilen an Exkursionsteilnehmer/-innen
Um die Eigenanteile rückzuerstatten füllen Sie bitte die entsprechende Tabelle aus.
Praktika und Abschlussarbeiten
Vereinfachtes Anzeigeverfahren für LV und Praktika außerhalb des Hochschulgeländes
Sowohl die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochschule als auch die Studierenden genießen bei Lehrveranstaltungen der HTW Dresden den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gemäß Sozialgesetzbuch.
Um im Fall eines Unfalles nicht in die Situation zu geraten, den Zusammenhang mit einere Lehrveranstaltung nicht nachweisen zu können, sollen solche Veranstaltungen vorher durch einfache Information des Dekans bzw. der Dekanin (insb. E-Mail) angezeigt werden.
Auswärtige Tätigkeiten einzelner Studierenden außerhalb von LV
Auch während Seminar- und Abschlussarbeiten genießen Studierende den Unfallversicherungsschutz:
- der gesetzlichen Unfallversicherung,
sofern ein Zusammenhang mit dem Lehrziel besteht und die betreuende Proffesur Kenntnis über die auswärtige Tätigkeit hatte.
Auswärts bedeutet in diesem Zusammenhang: nicht zu Hause (nicht versichert), nicht im Praktikumsbetrieb (nächster Punkt), nicht an Hochschule oder Bibliothek (ohnehin versicherte Situationen)
- des berufsgenossenschaftlichen Schutzes des Praktikumsbetriebes,
sofern ein Zusammenhang mit einem Praktikums-, Arbeits-, Werkstudenten- oder vergleichbaren Vertrages besteht.
Die Hochschule kann grundsätzlich Fahrtkosten der Studierenden übernehmen. Dies bedingt einer Kostenzusage, die ebenfalls über das Formular des Dienstreiseantrages erfolgt (freiwillige Zahlung).
Findet die Auswärtstätigkeit im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft statt, gilt das sächsische Reisekostengesetz und damit die HTW-Regeln zu Dienstreisen (gesetzlicher Zahlungsanspruch).
Die Exkursionsordnung der HTW
Link zur Exkursionsordnung inkl. aller Formulare.