Kontierung
Umsatzsteueränderung 01.07.2020 bis 31.12.2020
Durch Beschluss von Bundestag und Bundesrat am 29.06.2020 sind die Umsatzsteuersätze in Deutschland temporär gesenkt worden.
Was bedeutet dies für das Tagesgeschäft?
Eingangsrechnungen (HTW ist Zahlungspflichtige)
Der Steuersatz bestimmt sich nach dem Tag der Lieferung (Versanddatum) bzw. der Leistungserbringung. Erfolgte diese bis 30.06.2020, gelten 19% bzw. 7%, nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 gelten 16% bzw. 5%, nach dem 31.12.2020 wieder 19% bzw. 7%.
Auf den Wareneingang bei der HTW, das Datum der Rechnung oder das der Zahlung kommt es nicht an.
Wird eine Leistung über einen Zeitraum erbracht (bspw. Monatsmiete), bestimmt der letzte Tag des Zeitraums den Steuerrsatz. Es werden der HTW damit in nächster Zeit viele Rechnungen zugehen, die korrekt mit 19% USt. ausgestellt sind. Hat ein Lieferant der HTW schon vor längerer Zeit eine Rechnung über einen Zeitraum gesandt (z. B. Softwarewartung 01.10.2019 bis 30.09.2020), hat dieser die Pflicht, unmittelbar nach Ende des Zeitraumes eine Korrekturrechnung zu erstellen.
Ob sich aus der Korrektur der Rechnung eine Erstattung für die HTW ergibt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab: Sind die Preise zzgl. USt. vereinbart, ergibt sich eine Ersparnis, sind sie inkl. USt. vereinbart, hat der Lieferant einen Vorteil.
Anwendungshinweise:
- Prüfen Sie im Rahmen der Zeichnung "rechnerisch richtig", ob die Rechnungen gemäß vorgenannter Abgrenzung korrekt ausgestellt sind.
- Hinterfragen Sie, ob zusammen mit einer Jahresrechnung eigentlich auch eine Gutschrift für den abgelaufenen Zeitraum hätte zugehen müssen.
- Droht eine (teure) Lieferung oder Leistung nicht bis 31.12.2020 vollständig zu sein, fordern Sie die Abrechnung von selbstständigen Teilleistungen.
Ausgangsrechnungen (HTW ist Zahlungsempfänger)
Auch hier gelten die unter "Eingangsrechnungen" beschriebenen Abgrenzungen zu Lieferung und Leistungen.
Hat die HTW Leistungen in Zeiträumen erbracht, die zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 enden, muss sie die den Kunden berechnete Umsatzsteuer auf 16% korrigieren.
Hat die HTW im Rahmen von Drittmittelverträgen Leistungen in abgrenzbaren Losen mit vereinbarten Einzelpreisen erbracht, ist der Steuersatz für jedes Los einzeln festzulegen. Gibt es nur einen Gesamtpreis, bestimmt sich der Steuersatz nach dem finalen Fertigstellungstermin. Eventuell existierende Teilzahlungsrechnungen sind auf der Schlussrechnung zu korrigieren.
Anwendungshinweise:
- Benutzen Sie das aktuelle Formular "Annahmeanordnung/Rechnung"
- Benutzen Sie das Formular "Lieferschein"
- Geben Sie Rechnungen zur Prüfung an das SG Haushalt und Finanzen (vor dem Versand an den Kunden)
- Fragen Sie das SG Haushalt und Finanzen bei Unsicherheit
Korrektur
In der Informationsmail vom 30.06.2020 war gesagt, dass bei Rechnungen über Zeiträume der erste Tag des Zeitraumes relevant sei. Dies ist falsch, es gilt der letzte Tag des Zeitraumes (UStAE 13.1 Abs. 2).
Kontierungsstruktur
Titelstruktur
Der Titelplan ist ab dem 18.12.2025 gültig.
Erfahren Sie mehr über Buchungsschlüssel und Buchungsarten (Stand 28.01.2025).
Kostenartenplan
Der Kostenartenplan (.pdf, Stand 14.01.2026, Querformat) ist weitaus umfangreicher. Konten, die nur von den Dezernaten Personal oder Finanzen und Beschaffung bebucht werden – für Auszahlungs- oder Annahmeanordnungen also nicht praxisrelevant sind – wurden gezielt ausgeblendet. Darunter fallen auch Umsatz- und Vorsteuer.
Kontierung von Anlagevermögen
Die Kontierung von Anlagevermögen richtet sich nach drei Kriterien
a) den Kaufpreis (ohne Umsatzsteuer)
b) der DFG-Nummer
c) der Entscheidung über Reparatur / Erweiterung / Instandhaltung
- DFG-Klassifikation und Kontierung (.pdf, Stand 29.04.2025)
- Entscheidungsfindung Kontierung (.pdf, Stand 02.02.2011)
Tabellen der DFG (gegenüber obiger Tabelle umfangreicher)
Quelle: www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/wgi/geraetegruppenschluessel_2014.xls
Kostenstellenstruktur
Ab 01.01.2011 ändert sich die Kostenstellenstruktur. Kostenstellen folgen der Organisationsstruktur (Budgetzuständigkeit), bilden aber keine darüber hinausgehenden Aufgaben (bspw. Studiengänge) ab.
Deshalb findet eine erhebliche Verschlankung statt.
Kostenträgerstruktur
Kostenträger der Lehre (.pdf, Stand 25.04.2025) bilden Aufgaben, Produkte, Projekte ab. Diese sind im Normalfall endlich, es gibt aber auch Daueraufgaben bzw. jährlich wiederholende Projekte.
Bisher waren Kostenträgernummern (Projektnummern) fast ausschließlich für Forschung und spezielle Projekte (bspw. ESF-Förderung für Promotionen) in Verwendung.
Ab 2011 werden Kostenträgernummern auch für Dienstleistungen („Titelgruppe 60“), interne Tätigkeiten und auch für die Lehre verwendet.
Wird kein Kostenträger angegeben, werden die Kosten (und Erlöse) zukünftig den Kosten der Lehre (im Lehrgebiet gemäß Kostenstelle) zugeschlagen.
Kostenträger sind in Zukunft 9-stellig. Es gibt drei Arten von Kostenträgern:
Kostenträger der Lehre
Die 8.Stelle definiert verbindlich den Umgang mit Umsatzsteuer:
Ist die 8. Stelle besetzt mit
3 , 4 , 5 , 6 ,
dann ist Umsatzsteuer zu berechnen und Vorsteuer zu ziehen.
Ist die Ausprägung
1 , 2 , 7 , 8 ,
dann keine Umsatzsteuer berechnen und keine Vorsteuer ziehen.
Ist die Ausprägung
9 ,
soll zukünftig eine anteilige Vorsteuer gezogen werden. Dieses Verfahren ist noch nicht endgültig mit dem Steuerberater geklärt.
Kontakt
Mittelübertragbarkeit Jahresende in Fakultäten
Schulungsmaterial
Kalkulationsschema für wirtschaftliche Drittmittel:
zu finden in Service für Forschende (Formular F F01 8)