
Informationen von A bis Z
Die Informationsübersicht soll Ihnen eine Hilfestellung und Orientierung bieten. Es handelt sich hierbei um eine Auswahl, welche immer wieder erweitert wird, aber nicht erschöpfend ist.
Grundsätzlich stehen Ihnen für weitere Fragestellungen Ihre jeweiligen Personalsachbearbeiter*innen gern zur Verfügung.
A
Führt Sie Ihre Dienstreise in ein anderes EU-Land, in einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in die Schweiz, so müssen Sie eine A1-Bescheinigung mitführen.
Bitte reichen Sie auch Ihren angeordneten/genehmigten Dienstreiseantrag mit ein.
Das AGG ist das deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Es schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, der Religion, der sexuellen Identität oder aus rassistischen oder antisemitischen Gründen.
Weitere Information zum AGG innerhalb der HTWD sowie Kontaktdaten erhalten sie hier.
Für die Änderung der persönlichen Daten gibt es in der Regel entsprechende Formulare. Nutzen Sie bitte das jeweilige Formular und senden dieses unterschrieben an Ihre Personalsachbearbeitung. Wir werden diese Änderungen für Sie an das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) weiterleiten. Reichen Sie gegebenenfalls auch die entsprechende Urkunde ein.
Änderung Ihres Familienstandes/ Ihrer Anschrift oder Geburt eines Kindes (X1)
Änderung der Bankverbindung (A03 (Angestellte) / B03 (Beamte)
Eine Arbeitgeberbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird und Informationen über das bestehende Arbeitsverhältnis enthält. Sollten Sie eine Arbeitsgeberbescheinigung zur Beantragung von Arbeitslosengeld benötigen, melden sie sich bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder über dezernat.personal(at)htw-dresden.de.
Da die Ausstellung in Zusammenarbeit mit der Bezügestelle erfolgt, nimmt die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch.
Das Vorgehen zur Meldung von Arbeitsunfähigkeit ist hier genau beschrieben. Bitte nutzen sie zur Meldung das Beteiligungsportal.
Ein Arbeitsunfall (auch Betriebsunfall, Berufsunfall oder bei Beamten Dienstunfall) ist nach der Definition der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland ein Unfall eines Arbeitnehmers, den dieser während direkt mit der Arbeit verbundenen Tätigkeiten erleidet, so z. B. während der Arbeitszeit, einer Dienstreise oder auf dem Arbeitsweg.
Das Vorgehen zu Unfallmeldungen finden sie hier.
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt im Tarifgebiet Ost 40 Stunden (§ 6 TV-L).
Die neue Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit gilt seit 31.03.2025.
Mehr Informationen zum Thema Arbeitszeit finden sie hier.
Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellt. Es dient als Nachweis über die Art und Dauer der Beschäftigung sowie über die erbrachten Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers. Die Ausstellung der Arbeitszeugnisse nimmt einige Zeit in Anspruch. Wenden Sie sich bei Fragen o.ä. an nicole.fischer(at)htw-dresden.de.
Zwischenzeugnisse werden nur auf Anfrage ausgefertigt und bedürfen eines wichtigen Grundes (z.B. Vorgesetzten-/Stellenwechsel).
Für SHK/ WHK kann ebenfalls auf Anfrage ein Zeugnis erstellt werden.
Sie finden auf dieser Seite ihre jeweiligen Ansprechpartner/- innen innerhalb des Personaldezernates.
Ein Auflösungsvertrag, auch Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvereinbarung genannt, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig erklärt wird, bedarf ein Auflösungsvertrag der Zustimmung beider Parteien
Sollten Sie ihr Arbeitsverhältnis mit der HTWD vorzeitig beenden wollen, muss Ihr direkter Vorgesetzter dem zustimmen. Das Dezernat Personal stellt einen entsprechenden Aufhebungsvertrag aus.
Als Arbeitsaustritt wird sowohl der Prozess der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als auch der genaue Zeitpunkt, zu dem das Ende der Zusammenarbeit eintritt, bezeichnet.
Sollte Ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Aufhebung oder Befristung enden, erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (in der Regel per Mail) eine Information sowie den Laufzettel zum Austritt. Bitte melden Sie sich an ihrem letzten Arbeitstag bei den entsprechenden Stellen ab (ZID, Bibliothek, Schlüsselrückgabe) und geben den signierten Laufzettel und ihren Dienstausweis anschließend im Personaldezernat ab.
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die ein Arbeitsverhältnis begründet und die Hauptpflichten regelt. Er legt die Bedingungen fest, wie Arbeitszeit, Gehalt und Urlaub, und dient als rechtlicher Rahmen für das Arbeitsverhältnis.
Sie erhalten bei Neueinstellung bzw. Neubegründung einen Arbeitsvertrag und bei jeder Weiterbeschäftigung/ Arbeitszeitänderung etc. einen Änderungsvertrag.
TV-L §2 Absatz 1 regelt, dass Arbeitsverträge und Änderungsverträge schriftlich geschlossen werden.
Grundlage der Verträge ist der Tarifvertrag der Länder.
Wir weisen darauf hin, dass aushangpflichtige Gesetze im Dezernat Personalangelegenheiten zur Einsicht ausliegen.
Eine Auswahl an relevanten Gesetzen sind hier verlinkt.
Die Ausschlussfrist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beträgt sechs Monate. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers, verfallen, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit der Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs. Das bedeutet, sobald der Anspruch entstanden und fällig ist, läuft die Frist.
Eine Geltendmachung ist schriftlich im Dezernat Personalangelegenheiten einzureichen.
Wenn sie als Projektleiter neue Mitarbeiter/-innen einstellen möchten, bedarf es einer Ausschreibung. Sie enthält Informationen über die Aufgaben, Anforderungen und Verantwortlichkeiten der Stelle sowie die gewünschten Qualifikationen des Bewerbers. Sie können die bestehenden Vorlagen nutzen (PowerPoint) oder eine Mail mit dem Inhalt an dezernat.personal(at)htw-dresden.de senden. Die Inhalte werden geprüft und sie erhalten Rückmeldung, ob und wie ihre Ausschreibung realisiert werden kann.
Alle Ausschreibungen werden über die HTWD-Karriereseite, www.Interamt.de, www.karriere.sachsen.de und die Agentur für Arbeit veröffentlicht.
Ansprechpartnerinnen für Ausschreibungen sind nicole.fischer(at)htw-dresden.de und mandy.straub(at)htw-dresden.de, für professorale Ausschreibungen ist nicole.wolf(at)htw-dresden.de zuständig.
Vorlage Ausschreibung Professur
Sollten Sie Ihre Arbeitszeit ändern wollen, stellen Sie einen formlosen Antrag auf Arbeitszeitänderung unter Angabe der Dauer, der genauen Arbeitszeitänderung und des Grundes; lassen diesen von Ihrem Vorgesetzten genehmigen und reichen es beim Personaldezernat ein. Ihnen wird ein entsprechender Änderungsvertrag ausgehändigt. Beachten Sie bitte eine Frist von mindestens 4 Wochen.
Befristete Stellen sollen in der Regel öffentlich ausgeschrieben werden. Davon kann abgewichen werden, wenn wichtige Gründe für einen Ausschreibungsverzicht sprechen. Reichen Sie den formlosen Ausschreibungsverzicht zusammen mit dem Antrag auf Einstellung ein.
Für jede personelle Maßnahme im Drittmittelbereich (Einstellung, Weiterbeschäftigung, Änderung der Arbeitszeit/ Entgeltgruppe, Projektwechsel) ist der Antrag erforderlich.
Der Antrag ist ausgefüllt und (von Projektleiter und Dekan) unterschrieben bis spätestens zum 15. des Vormonats im Dezernat Personal einzureichen.
Bitte beachten Sie außerdem:
- das Formular F L05 1, Tätigkeitsbeschreibung ist bei Neueinstellung und Wechsel des Projektes/Tätigkeit zwingend notwendig und ist ausgefüllt, unterschrieben und einseitig bedruckt einzureichen
- bei Neueinstellungen und Weiterbeschäftigungen ohne Ausschreibung ist ein Ausschreibungsverzicht vorzulegen
- bei Neueinstellungen ohne Ausschreibung werden die Bewerbungsunterlagen benötigt
- für jedes Projekt ist ein separater Antrag zu stellen
- die Vertragslaufzeit soll mit der Projektlaufzeit übereinstimmen
Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen bearbeitet.
B
Eine Befristung ist die Vereinbarung, dass ein Vertrag (z. B. ein Arbeitsvertrag) automatisch zu einem bestimmten Datum oder mit dem Eintreten eines Ereignisses endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In Deutschland ist eine Befristung nur wirksam, wenn sie gesetzlich zulässig ist, meist durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss oder es sich um eine kalendermäßige Befristung ohne Sachgrund bis zu zwei Jahren handelt.
Der Vertrag ist mit einem Sachgrund befristet, der im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) genannt wird. Beispiele hierfür sind:
- Vertretung eines Mitarbeitenden
- vorübergehender betrieblicher Bedarf (z.B. Projektstellen)
Sachgrundlose Befristung:
Diese Art der Befristung ist nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig und darf innerhalb dieser Frist maximal dreimal verlängert werden.
Ein Berufungsverfahren ist ein formeller, mehrstufiger Prozess zur Besetzung einer Professur an einer Hochschule, der auf dem Prinzip der Bestenauslese basiert. Es beginnt mit einer öffentlichen Ausschreibung, gefolgt von der Einreichung von Bewerbungen, einem Auswahlverfahren mit Berufungsvorträgen und der Einholung von Gutachten. Anschließend erstellt ein Berufungsausschuss eine Berufungsliste, die von der Fakultät genehmigt und zur Ruferteilung an die Erstplatzierte oder den Erstplatzierten weitergeleitet wird. Der Prozess mündet in Berufungsverhandlungen und die abschließende Ernennung.
Alle Fragen zum Thema Berufungsverfahren beantworten die Kollegen des Projektes prof(at)htw-dresden.de.
Ein Beschäftigungsverbot schützt die Gesundheit einer schwangeren oder stillenden Frau und wird in der Regel durch einen Arzt ausgesprochen. Es gibt zudem ein absolutes Beschäftigungsverbot für die Zeit der Schutzfristen (=Mutterschutz/ 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt), das durch die Frau nicht aufgehoben werden kann. Während des Verbots erhält die Frau weiterhin Lohn, der sich nach ihrem durchschnittlichen Bruttogehalt richtet.
Wenn Sie von Ihrem Arzt ein Attest zum teilweisen oder vollständigen Beschäftigungsverbot erhalten, reichen Sie dieses bitte im Dezernat Personal ein.
Beamte erhalten eine monatliche Besoldung, die sich aus dem Grundgehalt und möglichen Zuschlägen (z. B. Familienzuschlag, Amtszulagen) zusammensetzt. Die Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe.
Zur Förderung und Erhaltung Ihrer Gesundheit sowie Ihrer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit finden in regelmäßig stattfindenden Terminen, die über das Jahr verteilt sind, Untersuchungen durch unsere Betriebsärztin statt. Jede*r Mitarbeiter*in der HTW Dresden hat die Möglichkeit das freiwillige und kostenfreie Angebot des betriebsärztlichen Dienstes wahrzunehmen. Die Untersuchungstermine werden durch das Dezernat Personalangelegenheiten (Herr Weise) organisiert. Bitte nehmen Sie bei Interesse an einem betriebsärztlichen Termin oder bei Fragen Kontakt mit Herrn Weise auf.
Zu den Seiten der Betriebsmedizinischen Betreuung.
Gesunde, motivierte und leistungsstarke Mitarbeitende sind das Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements an der HTW Dresden. Dieses Ziel soll durch die Gestaltung gesunder Arbeits-, Lehr- und Forschungsbedingungen sowie der Förderung der individuellen Gesundheit und Motivation erreicht werden.
Sie möchten beim betrieblichen Gesundheitsmanagement mitwirken? Werden Sie Teil unseres Arbeitskreises. Dieser trifft sich regelmäßig und plant Maßnahmen für die gesamte Hochschule. Melden Sie sich bei Catharina Döhler
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Beschäftigten. Es ist das gemeinsame Ziel der Dienststelle, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung, die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit und -motivation zu steigern. Dadurch soll eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. Das BEM beruht auf Freiwilligkeit, Dialog und Konsens und hat keinerlei sanktionierenden Charakter. Es basiert auf der Grundlage des § 167, Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX.
Die Bezügestelle (= Landesamt für Steuern und Finanzen) ist für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Dienstbezüge und Entgelte für Beamte und Tarifbeschäftigte des Freistaates Sachsen zuständig. Die HTWD selbst ist nicht die Lohnverbuchende Stelle.
Sie erhalten bei Dienstantritt sowie bei jeder Änderung in der Bezüge-/Besoldungsmitteilung (etwa Tarifänderung, Arbeitszeitänderung, Stufenaufstieg) eine aktuelle Bezügeabrechnung.
Seit Q4 2024 wird das Bewerber-/Berufungsmanagementsystem (BMS) des Anbieters BITE für alle Auswahlverfahren an der HTWD eingesetzt.
Das webbasierte System ermöglicht den ortsunabhängigen Zugriff und dient dazu, die Stellen der HTWD zu veröffentlichen und die Bewerbungsunterlagen digital den Auswahl- und Berufungskommissionen bereitzustellen.
Die Kommunikation mit Bewerber*innen erfolgt bei Azubi- sowie Fach-/Führungskräftestellen ausschließlich über das Dezernat Personalangelegenheiten. Bei Berufungsverfahren übernehmen primär die Fakultäten – vertreten durch den BK-Vorsitz und das Sekretariat der Fakultät – die Kommunikation.
Umfassende Informationen zum Bewerbermanagementsystem finden sie auf diesen Seiten.
C
Um gesellschaftlichen Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen des Wissenschaftssystems begegnen zu können ist es unerlässlich, die Talente und Potenziale aller Hochschulmitglieder nachhaltig einzubinden. Die HTW Dresden bekennt sich u.a. in ihrem Leitbild zum Ziel der Chancengleichheit und zur Achtung aller Menschen unabhängig von ihrer sozialen, ethnischen und religiösen Herkunft.
D
Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten vor unerlaubter Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten. Er schützt Individuen vor der Veröffentlichung privater Informationen, wie Namen, Fotos, E-Mail-Adressen und Bankdaten. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt diese Prozesse in der EU einheitlich und sieht hohe Bußgelder für Verstöße vor, was Unternehmen dazu verpflichtet, strenge Datenschutzanforderungen zu erfüllen.
Hier geht es zu den internen Seiten zum Thema Datenschutz.
Sie erhalten bei Ihrer Einstellung einen Dienstausweis, der u.a. auch als Parkkarte funktioniert. Sollten sie ihren Dienstausweis verlieren, dieser nicht mehr funktionieren oder aus anderweitigen Gründen einen neuen benötigen, melden sie sich im Personaldezernat.
Dienstreisen bezeichnen alle dienstlich oder beruflich bedingten Fahrten, die Mitarbeiter außerhalb ihrer eigentlichen Arbeitsstelle durchführen.
Die Dienstreise ist nicht zu verwechseln mit dem Dienstgang.
Umfassende Informationen zum Thema Dienstreise finden Sie hier.
Dienstvereinbarungen sind Verträge im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, die innerdienstliche Angelegenheiten regeln, bei denen der Personalrat Mitspracherechte hat und die nicht durch Gesetze oder Tarifverträge abgedeckt sind. Sie legen verbindliche Regeln fest, die für alle Beschäftigten gelten und das "Gesetz der Dienststelle" darstellen.
Alle aktuell geltenden Dienstvereinbarungen finden Sie auf den Seiten des Personalrates.
Ein Dienstgang ist eine kurze dienstliche Erledigung außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte, die während der Arbeitszeit stattfindet. Es handelt sich um eine kurzfristige Abwesenheit vom Arbeitsplatz, um beispielsweise etwas zu holen, zu einer anderen Stelle im Haus zu gehen oder einen Termin außerhalb des Büros wahrzunehmen.
E
Onboarding bezeichnet die systematische Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen in ein Unternehmen, beginnend mit der Vertragsunterzeichnung bis zum Ende der Probezeit, um sie sowohl fachlich als auch kulturell zu integrieren und produktiv zu machen. Der Prozess umfasst die Vorbereitung von Arbeitsmitteln und Schulungen, die Orientierung am ersten Tag und die schrittweise Integration ins Team und die Unternehmenskultur. Ein erfolgreiches Onboarding reduziert die Fluktuation, fördert Mitarbeiterzufriedenheit und -engagement.
Den kompletten Willkommensprozess für neue Mitarbeiter finden sie hier beschrieben.
Die Links zur jeweiligen Einstellung finden Sie hier (Mitarbeiter*innen, Professuren, SHK/WHK).
Auf den entsprechenden Seiten finden sie alle notwendigen Informationen und Formulare.
Bitte reichen Sie alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig im Dezernat Personalangelegenheiten ein. Wir weisen darauf hin, dass nur vollständige Unterlagen bearbeitet werden können.
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf, die Müttern und Vätern ermöglicht, ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen. Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn, aber es besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eltern können die Elternzeit nach Bedarf aufteilen, wobei ein Teil auch später als im ersten Lebensjahr des Kindes genommen werden kann.
Informationen zur Elternzeit finden Sie hier.
Für den Fall, dass Sie nach der Geburt des Kindes Elternzeit nehmen möchten, beachten Sie bitte beiliegendes Hinweisblatt und hier insbesondere die Antragsfristen von sieben Wochen vor Beginn der Inanspruchnahme der Elternzeit (§ 16 Abs.1 BEEG).
Formular zur Anmeldung der Elternzeit
F
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden wurde am 17. Juni 2014 in Berlin mit dem Zertifikat „audit familiengerechte hochschule“ der berufundfamilie gGmbH ausgezeichnet. Im Jahr 2023 wurde die erfolgreiche Durchführung der dritten Re-Auditierung bestätigt.
Damit verpflichtet sich die HTWD, familiengerechte Studien- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und alle Mitglieder der Hochschule bei der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie zu unterstützen.
Hier gelangen Sie zu den Seiten der familiengerechten Hochschule.
Im Rahmen der Personalentwicklung stellen wir Ihnen ein breites Portfolio an Fort- und Weiterbildungsangeboten zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gezielt dabei, sich individuell und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, damit Sie auch bei neuen Herausforderungen in Ihrer Stelle dauerhaft handlungsfähig sind.
G
Ein Gremium ist eine Gruppe von Personen, die sich regelmäßig trifft, um spezifische Aufgaben oder Fragestellungen zu bearbeiten. Diese Teams bestehen oft aus Vertreter*innen verschiedener Interessengruppen innerhalb einer Organisation, die ihre Perspektiven einbringen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Alle Gremien und Vertreter/-innen finden sie auf diesen Seiten.
Die HTW Dresden begreift die Gleichstellung aller Geschlechter als Querschnittsaufgabe und möchte chancengleiche Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedingen für alle Hochschulmitglieder schaffen. Hier erfahren Sie mehr über Maßnahmen, Netzwerke, Veranstaltungen, Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote.
H
Bei einer Hospitation wird ein zeitlich begrenzter Arbeitsbesuch (1-5 Tage zzgl. Reisezeit) zwischen Beschäftigten der HTW und Beschäftigten einer Hochschule aus dem HAWtech-Hochschulverbund mit ähnlichen Arbeitsaufgaben absolviert. Beschäftigte der HTW können nach Zustimmung der Führungskraft sowohl als Hospitant*in an eine andere Gast-Hochschule verreisen oder als Gastgeber*in an der HTW auftreten.
Umfassende Information zum Thema Hospitation finden Sie hier.
Das Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) ist das Gesetz, das die Hochschulen im Freistaat Sachsen regelt und deren Aufgaben, Organisation, Finanzierung und die Rechte und Pflichten von Studierenden und Hochschulpersonal festlegt. Es fördert die Autonomie der Hochschulen, stärkt die Rechte der Beschäftigten und legt Wert auf den Wissens- und Technologietransfer. Die aktuelle Fassung des Gesetzes wurde 2023 beschlossen und trat am 1. Juni 2023 in Kraft, mit weiteren Änderungen durch das Gesetz vom 31. Januar 2024.
I
Informationen für neue Mitarbeiter*innen finden Sie hier.
Die HTW Dresden hat sich auferlegt, ihren Studierenden und Beschäftigten gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben und Chancengleichheit genauso wie Diskriminierungsfreiheit in der Hochschulumgebung zuzusichern. Denn die Vielfalt der Hochschulangehörigen und aller Gäste wird als Stärke anerkannt. Für den Weg zu einer inklusiven Hochschule wurden mehrere Handlungsfelder untersucht. Im Ergebnis sind konkrete Zielstellungen sowie Maßnahmen in einem Aktionsplan als richtungsweisendes Strategiepapier zusammengeführt worden.
Hier gelangen Sie zu den Seiten der Inklusion an der HTWD.
J
Ein Jobticket ist eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, oft zu vergünstigten Konditionen.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Nutzung des Jobtickets, mehr Informationen erhalten sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an jobticket(at)htw-dresden.de.
K
Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist vor allem eine verlässliche, professionelle und reguläre Kinderbetreuung von großer Bedeutung. Darüber hinaus unterstützt die HTW Dresden und das Studentenwerk Dresden Beschäftigte mit Familienpflichten mit regulären und flexiblen Kinderbetreuungsangeboten.
Information zum Thema Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie finden Sie hier.
Eine Kündigung ist die einseitige Erklärung einer Vertragspartei, die ein Dauerschuldverhältnis beendet, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag. Wichtig ist dabei die Einhaltung der Kündigungsfrist und die Beachtung der erforderlichen Form, die für Arbeitsverträge die Schriftform ist.
An der HTWD gilt die Kündigungsfrist laut TV-L §34 Absatz 1.
M
Das jährliche Mitarbeitergespräch ist ein bedeutendes Führungsinstrument und dient besonders der Förderung der Zusammenarbeit sowie der Weiterentwicklung der Vorgesetzten-Mitarbeiter*innen-Bindung. Es handelt sich hierbei um ein geplantes, strukturiertes und vertrauliches Vier-Augen-Gespräch, welches mindestens einmal im Jahr stattfindet und für alle Führungskräfte und Mitarbeiter*innen verbindlich ist.
Umfassende Informationen finden Sie hier.
Mutterschutz ist die gesetzlich geschützte Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes, die der Gesundheit von Mutter und Kind dient. Die Schutzfristen umfassen in der Regel die letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und die ersten acht Wochen nach der Geburt, die sich bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auf 12 Wochen verlängern. Während dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot und ein besonderer Kündigungsschutz. Die Frau erhält Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Mobiles Arbeiten (auch Tele-Arbeit oder Home Office) ist eine Form der ortsunabhängigen Arbeit, bei der Arbeitnehmer mithilfe mobiler Informationstechnologien ihre Arbeitsleistung von einem Ort außerhalb der Betriebsstätte erbringen.
Im Dezember 2023 wurde die Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit erlassen.
Mobile Arbeit ist durch die/den Beschäftigten bei der/den Vorgesetzten zu beantragen. Hierfür ist das von der Hochschule zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Erachtet die/der Vorgesetzte die Voraussetzungen als gegeben, wird das durch die Hochschule zur Verfügung gestellte Formular zur Zusatzvereinbarung nach Unterzeichnung durch die/den Beschäftigten und die Vorgesetzte/den Vorgesetzten dem Dezernat Personalangelegenheiten zugeleitet. Die Zusatzvereinbarung ist erst mit Unterschrift der Dezernentin/des Dezernenten Personalangelegenheiten wirksam.
Zusatzvereinbarung regelmäßig/ gelegentlich
N
Eine Nebentätigkeit ist eine zusätzliche berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit, die neben dem Hauptjob ausgeübt wird, und kann sowohl gegen Entgelt als auch unentgeltlich sein. Obwohl Arbeitnehmer grundsätzlich frei in der Gestaltung ihrer Arbeitskraft sind, ist diese Freiheit eingeschränkt: Die Haupttätigkeit darf nicht beeinträchtigt werden, die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften müssen eingehalten werden und ein Wettbewerbsverbot gegenüber dem Hauptarbeitgeber darf nicht verletzt werden.
P
Der Personalrat vertritt alle Beschäftigten der Hochschule. Beschäftigte im Sinne des Personalvertretungsgesetzes (§4 SächsPersVG) sind alle Arbeitnehmer. Als Beschäftigte gelten auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, nicht jedoch die Professoren, Lehrbeauftragten, Gast- und Honorarprofessoren.
Zu den Seiten des Personalrates.
Die komplette Prozesslandschaft der HTWD finden sie hier.
Die Probezeit ist ein Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit haben, die Zusammenarbeit zu erproben. Beide Seiten können also in der Praxis testen, ob sie gut zusammenpassen. Die Probezeit laut TV-L beträgt 6 Monate.
Vor Ende der Probezeit führen Sie ein Probezeitgespräch gemeinsam mit Ihrer/ Ihrem neuen Mitarbeiter/-in, um den Willkommensprozess zu reflektieren und die zukünftigen Aufgaben und Ziele zu besprechen.
Sollte der/ die neue Beschäftigte die Probezeit nicht erfolgreich beenden können, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin, damit weitere Schritte veranlasst werden können.
Sollten Sie für eine Projektskizze eine Personalkostenkalkulation benötigen, melden Sie sich bitte mit allen relevanten Daten bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin.
An der HTWD gibt es verschiedenste Möglichkeiten, Praktikanten einzusetzen.
- Schülerpraktika: Ein Schülerpraktikum dauert in der Regel 1-2 Wochen und wird als Pflichtpraktikum angesehen. Die Verträge stellt die jeweilige Schule. Für längerfristige Praktika (z.B. in der FOS) erstellt das Dez. Personal die Verträge.
- Freiwillige Praktika: Das Personaldezernat erstellt die entsprechenden Verträge.
- Studentische Praktika: Ein Praktikum während des Studiums ist in der Regel ebenso ein Pflichtpraktikum. In der Regel hat jede Fakultät einen eigenen Vordruck des Praktikumsvertrages.
Wenn Sie eine Praktikantin/ einen Praktikanten einstellen möchten, reichen Sie bitte den Lebenslauf, ggf. den Vordruck des Vertrages, Zeitraum, Betreuer und Dauer des Praktikums ein.
Praktika an der HTWD werden nicht vergütet.
In jedem Fall unterzeichnet die Personaldezernentin die Verträge.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an nicole.fischer(at)htw-dresden.de oder an peggy.udtke(at)htw-dresden.de.
Sollten Sie Ihrem Praktikanten eine Beurteilung ausstellen wollen, melden Sie sich ebenfalls bei nicole.fischer(at)htw-dresden.de.
Personalentwicklung umfasst alle Maßnahmen zur gezielten Förderung, Qualifizierung und Weiterbildung von allen Beschäftigten der HTWD, um deren fachliche und persönliche Kompetenzen zu stärken und Sie auf aktuelle sowie zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.
R
Der „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“ wurde vom SMWK, Rektoren und Rektorinnen sächsischer Hochschulen bzw. deren Vertreter und dem Hauptpersonalrat unterzeichnet.
Gemäß Artikel 4 Nr. 3c sollen die Laufzeiten von Arbeitsverträgen mit überwiegend aus Drittmitteln finanziertem Personal sich an der Laufzeit des Projekts orientieren.
Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des Monats in dem das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente erreicht wird.
S
Sonderurlaub nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wird unterteilt in bezahlte Freistellungen nach § 29 TV-L für bestimmte Anlässe und in unbezahlte Freistellungen nach § 28 TV-L bei anderen wichtigen Gründen.
Anträge sind formlos unter Angabe der Gründe über den Dekan der Fakultät an das Dez. Personalangelegenheiten zu richten. Der Sonderurlaub darf erst nach Genehmigung angetreten werden.
Der Tarifvertrag regelt die Gründe für Sonderurlaub mit bzw. ohne Entgeltfortzahlung, in Kürze:
Während der Arbeitsbefreiung werden Beschäftigte unter Fortzahlung der Vergütung bei folgenden Anlässen von der Arbeit freigestellt (§ 29 TV-L):
- Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetze: 1 Tag
- Tod des Ehepartners/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils: 2 Tage
- Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort: 1 Tag
- 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum: 1 Tag
- Bei schwerer Erkrankung eines Anghörigen oder eines Kindes sowie zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten kann ebenfalls Sonderurlaub gewährt werden (genaues siehe § 29 TV-L).
- Muss eine ärztliche Behandlung von Beschäftigten während der Arbeitszeit erfolgen, so erfolgt eine Arbeitsbefreiung für diese Zeit inkl. der Wegezeiten
Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten (§ 28 TV-L).
Ein wichtiger Grund ist z.B.:
- die Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen
- eine Abgeordnetentätigkeit
- die Teilnahme am Gewerkschaftstag, etc.
Die Prüfung erfolgt im Einzelfall.
T
Laut §11 TV-L:
1. Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie
- mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
- einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche beziehungsweise betriebliche Belange nicht entgegenstehen.
2. Die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 ist auf Antrag auf bis zu fünf Jahre zu befristen. Sie kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen beziehungsweise betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen.
3. Beschäftigte, die in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren wollen, können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen.
Ist mit früher Vollbeschäftigten auf ihren Wunsch eine nicht befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart worden, sollen sie bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung im Rahmen der dienstlichen beziehungsweise betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt werden.
U
TV-L § 26 Erholungsurlaub (Auszug)
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage.
Sie erhalten nach Dienstantritt/ Weiterbeschäftigung/ Änderung der Arbeitszeitverteilung ein Mail mit Ihrem aktuellen Urlaubsanspruch vom Dezernat Personal, die Urlaubsbeantragung sowie -dokumentation erfolgt dezentral in Ihrem Bereich.
V
Die betriebliche Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst ist die VBL. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung.
§ 23 Besondere Zahlungen TV-L
Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung haben Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Für Vollbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung für jeden vollen Kalendermonat 6,65 Euro. Der Anspruch entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem die/der Beschäftigte dem Arbeitgeber die erforderlichen Angaben schriftlich mitteilt, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres; die Fälligkeit tritt nicht vor acht Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Arbeitgeber ein. Die vermögenswirksame Leistung wird nur für Kalendermonate gewährt, für die den Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Für Zeiten, für die Krankengeldzuschuss zusteht, ist die vermögenswirksame Leistung Teil des Krankengeldzuschusses. Die vermögenswirksame Leistung ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Bank bzw. Bausparkasse.
W
Sollten Sie befristete (Drittmittel-)Mitarbeiter/-innen weiterbeschäftigen wollen, reichen Sie bitte den Antrag auf Weiterbeschäftigung, einen Ausschreibungsverzicht und ggf. eine Tätigkeitsbeschreibung ein. Da in der Regel die Weiterbeschäftigung die Zustimmung des Personalrats benötigt, beachten Sie eine Frist von ca. 4 Wochen.
Es können nur vollständig und fristgerecht eingereichte Unterlagen bearbeitet werden.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) enthält spezielle Regelungen für Befristungen im Wissenschaftsbereich. Damit trägt es den Besonderheiten der wissenschaftlichen Arbeitswelt Rechnung.
Z
Bei den Forschungsaktivitäten der Fakultäten hat sich eine enge Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Angewandte Forschung und Technologie e. V. bewährt. Die interdisziplinäre Vernetzung bei fakultätsübergreifenen Projekten führt zu erweiterten Möglichkeiten für innovative Lösungen. Das ZAFT gewährleistet gemeinsam mit der Hochschule die professionelle Bearbeitung und Organisation von Projekten.
Beachten Sie bitte, dass das ZAFT ein eigenständiger Arbeitgeber ist.
Alle Mitarbeiterinnen der Zentralen Projektadministration (ZPA) an der HTW Dresden unterstützen die Mittelbewirtschaftung und erfolgreiche Durchführung von öffentlich geförderten Forschungsprojekten. Sie informieren, beraten und begleiten Projekte vom Zuwendungsbescheid bis zur Verwendungsnachweisprüfung.