Zwei junge Frauen steuern Drohnen durch einen Ring.
HTWD/Peter Sebb

Drohnen - Registrierung, Versicherung und Schulung

Allgemeine Informationen

Zum 01.01.2021 ist die EU-Drohnenverordnung inkraft getreten. Sie regelt den Betrieb von UAV (unbemannten Luftfahrzeugen) in der EU. Verschiedene bisherige Regeln wurden dadurch ungültig.

Diese Seite soll Sie über die wesentlichsten Punkte informieren. Sofern Sie Nutzer einer HTW-Drohne sind, ist eine weiterführende Information über die unten angegebenen Links zwingend erforderlich.

Der Betrieb von Drohnen umfasst drei wesentliche Bereiche:

Registrierungspflicht der Hochschule als Betreiber unbenannter Luftfahrzeuge

Die Hochschule ist beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Betreiber registriert.

Die zugeteilte Betreiber-Nummer lautet: DEUwxmabg5lpj967

Sie gilt für alle Drohnen im Eigentum der HTW.

Durch den Drohnenverantwortlichen muss die Betreiber-Nummer an der/den bei ihm befindliche/n HTW-Drohne/n angebracht werden. Die Betreiber-Nummer muss nicht feuerfest oder äußerlich sichtbar sein. Zum Beispiel ist das Anbringen im Batteriefach zulässig.

Hinweis Onlineschulung

Nähere Informationen zu diesem Thema (Intranet).

Versicherung

Alle Drohnen, die Outdoor aufsteigen sollen, benötigen eine Luftfahrhaftpflichtversicherung (gesetzliche Versicherungspflicht). Eine Drohne darf nur mit einer gültigen Versicherungsbestätigung aufsteigen.

Diese Versicherung wird vom Dezernat Finanzen und Beschaffung für die betreibende Fakultät abgeschlossen, der Beitrag ist von der Fakultät zu tragen (aus Haushaltmitteln oder Drittmitteln). Durch die Bündelung aller Verträge ergeben sich günstigere Beiträge.

Es muss vor Beschaffung einer Drohne geklärt sein, woraus die Versicherung finanziert wird!

Schulungspflicht für Kompetenznachweis (Drohnenführerschein)

Fernpiloten sind zum Erwerb eines Kompetenznachweises verpflichtet. Hierfür besteht eine Schonfrist bis Ende 2021.

Jede Person (auch Studierende), die eine Drohne an der HTW führen will oder soll, benötigt diesen Kompetenznachweis. Eine Ausnahme bilden Drohnen mit einem Fluggewicht bis 250 g. Diese dürfen ohne einen Kompetenznachweis genutzt werden.

Abhängig von der Größe des Fluggerätes und der Anwendung sind der „kleine“ oder der „großeEU-Drohnenführerschein zu erwerben. Für bestimmte Anwendungen kann auch eine Einzelgenehmigung beim LBA notwendig sein.

Auf folgenden Webseiten des LBA erhalten Sie weitere Informationen:

  • Informationen auf der Webseite des LBA
  • Grundvoraussetzung für weitere Qualifikationen (großer EU-Drohnenführerschein)
  • für Drohnen ab 250 g bis 900 g Fluggewicht
  • für schwerere Drohnen bis 25 kg Fluggewicht (nur mit Abstand von 150 m zu Industrie-, Gewerbe- und Wohngebieten)
  • Überflug unbeteiligter Personen stets nicht gestattet
  • Onlinetrainings und Onlineprüfung beim LBA (Stand 04/2021: derzeit beide Angebote kostenlos)

Bitte beachten:

  • Die Registrierung für den Kompetenznachweis und die Registrierung als UAV-Betreiber sind identisch!
  • Sie registrieren sich dort bitte unter Ihrer Privatanschrift.
  • Sie können mit dieser Registrierung auch alle Eintragungen für Ihr privates UAV vornehmen.
  • Wenn ausschließlich der Kompetenzerwerb erfolgen soll, muss keine Versicherung offengelegt und auch kein Ausweisdokument hochgeladen werden. Deaktivieren Sie in dem Fall im Cockpit des Portals die Betreiberregistrierung.

Wichtig: Bitte händigen Sie Ihrer Dekanin/Ihrem Dekan eine Kopie des Kompetenznachweises aus.

  • Informationen auf der Webseite der Kopter-Profi GmbH
  • Voraussetzung ist bereits vorhandener „EU-Kompetenznachweis A1/A3“ (kein gleichzeitiger Erwerb)
  • für Drohnen über 900 g bis 4 kg Fluggewicht mit relativ freier Bewegung im Luftraum
  • C2 klassifizierte Drohne: unbeteiligten Personen darf sich außerordentliche dicht bis 5 m Abstand genähert werden (Langsamflugmodus, Einhaltung 1:1-Regel)
  • Überflug unbeteiligter Personen nicht gestattet
  • bis 01.01.2023 notwendig für „ältere“ Drohnen (weniger als 2 kg, ohne CE-Klassifizierung) um über Wohngebiete/Städte zu fliegen, Näherung unbeteiligten Personen horizontal maximal bis 50 m
  • Onlinetutorial inkl. Onlineprüfung, Prüfungsabnahme bei einer vom LBA zertifizierten Stelle (bspw.: Prüfungsgebühr online für 349,00 €)

Wichtig: Falls Sie diese Flugmanöver vorhaben: Bitte händigen Sie Ihrer Dekanin/Ihrem Dekan eine Kopie des Kompetenznachweises aus.

  • Zutreffend, wenn geplante Flugmanöver von oben oder in den Links beschriebene Eingrenzungen nicht abgedeckt sind.
  • es handelt sich hierbei um „zulassungspflichtige Kategorie“ (certified category) oder „spezielle Kategorie“ (specific category)

Wichtig: Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Herrn André Wagner bezüglich der Beantragung einer Einzelgenehmigung beim LBA auf.

Teilnahme Onlineschulung und Onlineprüfung

  • Registrierung als natürliche Person (nicht juristische Person)
  • Felder zur Versicherung können bei der Registrierung übersprungen und auch später leer gelassen werden
  • Empfehlung: vom Dashboard aus in „Benutzerkonto verwalten“ - „Status Ihrer Registrierung als UAS-Betreiber“ auf „inaktiv“ setzen
  • HTW ist bereits als Betreiber registriert (nur Betreiber müssen Versicherungsdaten hinterlegen) - daher keine weitere Registrierung als Betreiber notwendig
  • Angaben für Onlineprüfung: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (siehe FAQ)
  • LBA unterscheidet zwischen UAS-Betreiber-Id und Fernpiloten-Id
  • UAS-Betreiber-Id (auch Operator-Id, e-Id, elektronische Identifikationsnummer): zur Anbringung auf UAS
  • Fernpiloten-Id (auch Remote-Pilot-Id): persönliche Identifikationsnummer des Fernpiloten, Mitführen des Kompetenznachweises beim Betreiben einer UAS

Private Drohne

  • private Versicherung muss vorhanden sein
  • Status kann bei LBA hinterlegt werden - „Status Ihrer Registrierung als UAS-Betreiber“ auf „aktiv“ belassen
  • die später zugeteilte Betreiber-ID ist für private Drohne vorgesehen
  • Ihre private Drohne soll nicht zu Zwecken der HTW verwendet werden.