Talent trifft Förderung

Hol Dir ein Deutschlandstipendium im Studienjahr 2024/25 an der HTW Dresden!

Die HTW Dresden vergibt für das Studienjahr 2024/25 wieder zahlreiche Stipendien.

  • Bewerben darf sich jeder, der an der HTW Dresden immatrikuliert ist / wird.
  • Die Höhe des Stipendium beträgt 300 EUR monatlich.
  • Das Stipendium ist einkommensunabhängig und gegenüber dem BAföG anrechnungsfrei.
  • Der Förderzeitraum umfasst 12 Monate: 01.09.2024 – 31.08.2025

Die konkrete Anzahl der Stipendien richtet sich nach den eingeworbenen privaten Mitteln bzw. Förderzusagen.

 

Bewerbungsverfahren

Alle relevanten Informationen für eine akurate und schnelle Bewerbung findest du nachfolgend, in den FAQs oder begleitend im Bewerbungsportal.

Für ein Stipendium kann sich bewerben, wer an der HTW Dresden immatrikuliert ist oder zum Zeitpunkt der Bewilligung des Stipendiums immatrikuliert sein wird. 

Der Beweber muss sich während der Förderperiode in der Regelstudienzeit befinden.

Eine Bewerbung ist chancenreich, wenn die Bewerbenden zu den erfolgreichsten Studierenden des Jahrganges zählen.

Das Stipendium wird einkommensunabhängig ausgezahlt und nicht auf das BAföG angerechnet.

Es besteht die Möglichkeit sich um eine Verlängerung des Stipendiums zu bewerben.
 

Eine Bewerbung für das Deutschlandstipendium an der HTW Dresden ist ausschließlich über das Bewerbungsportal möglich.

https://bewerbung.dstip.de/ 

  1. Legen Sie sich bitte einen Account an. Über diesen können Sie sich jederzeit mit Ihrem Passwort ins System einloggen.
  2. Ihre Bewerbung können Sie zwischenspeichern und jederzeit weiterbearbeiten. Das Portal ist vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Juli 2024 geöffnet. Nicht frist- oder formgerechte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  3. Bitte bearbeiten Sie das Formular sehr sorgfältig, Felder mit dem blauen Stern * sind Pflichtfelder.
  4. Alle Nachweise sind, als pdf-Dateien, hochzuladen.
  5. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

Viel Erfolg!

Die Vergabe der Stipendien erfolgt in erster Linie auf der Grundlage der Leistungen der Bewerber.

Neben den bisher erbrachten fachlichen Leistungen und dem bisherigen persönlichen und ggf. beruflichen Werdegang, werden bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten u.a. gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, berücksichtigt.

Kriterien für das Auswahlverfahren sind:

  • die fachlichen Leistungen und Qualifikationen,
  • gesellschaftliches und soziales Engagement,
  • der berufliche Werdegang und 
  • die persönlichen Umstände.

Einzureichende Nachweise

Für das Auswahlverfahren sind sowohl Leistung, der persönliche Werdegang und das Engagement entscheidend. Damit die Auswahlkriterien zu Gunsten der Bewerberin bzw. des Bewerbers berücksichtigt werden können, müssen diese mit Nachweis belegt sein. Nicht nachgewiesene Angaben fließen nicht in die Bewertung ein.

  • bei Studienbewerbern das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • bei Bewerbern im ersten und zweiten Fachsemester eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung,
  • bei Studienbewerbern und Bewerbern im ersten und zweiten Fachsemester eines Masterstudiengangs das Zeugnis des vorangegangenen Studiums,
  • die Immatrikulationsbescheinigung / bei Studienanfängern der Zulassungsbescheid,
  • evtl. Nachweise über sonstige Fähigkeiten und Leistungen (in Kopie).

Neben schulischen bzw. akademischen Leistungen des Bewerbers, wird auch die Persönlichkeit des Bewerbers berücksichtigt. Die verschiedenen Sachverhalte / Kriterien zur Bewertung des Gesamtpotentials können im Rahmen des Bewerbungsvorganges im Onlinebewerbungssystems an entsprechender Stelle geltend gemacht und der geforderte Nachweis (i.d.R. als elektronische Kopie im Bewerberportal) beigefügt werden.

Die Punktevergabe erfolgt gem. § 8 Abs. 3 StipO in drei Kategorien (a, b, c). In jeder Kategorie werden maximal 10 Punkte vergeben. Es werden 5 Punkte für jedes nachgewisene Kriterium angerechnet.

Auszeichnung und besondere Erfolge

  • Nachweis: Urkunde, Bescheinigung

Tätigkeit im Ausbildungsberuf (min. 12 Monate)

  • Nachweis: Arbeitszeugnis

Studienvorbereitendes Praktikum (min. 3 Monate, keine Pflichtpraktika, vor Beginn des grundständigen Studiums)

  • Nachweis: Praktikumszeugnis

Studienbezogener Auslandsaufenthalt (min. 6 Monate)

  • Nachweis: geeigneter Nachweis (z. B. Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule, Bestätigung des Auslandsbeauftragten)

Ehrenamt, aktive Tätigkeit in Vereinen parallel zum Studium (min. monatliche Aktivität)

  • Nachweis: Aktuelle Bestätigung der Einrichtung mit Art und Umfang der Tätigkeit (Mitgliedschaftsnachweis allein genügt nicht)

Hochschulbotschafter der HTW Dresden

  • Nachweis: Bestätigung der Einrichtung

Politisches Engagement oder Mitwirkung in Religionsgesellschaften (min. monatliche Aktivität)

  • Nachweis: aktuelle Bestätigung (nicht älter als 3 Monate) der Partei bzw. der Religionsgemeinschaft mit Art und Umfang der Tätigkeit (Mitgliedschaftsnachweis allein genügt nicht); die Partei muss im aktuellen Kalenderjahr Anspruch auf staatliche Finanzierung haben (Nachweis beifügen); die Religionsgemeinschaft muss K.d.ö.R sein (Nachweis beifügen)

Sondereinsatz in Krisengebieten

  • Nachweis: Bestätigung der Einrichtung

Rettungs-/Ersthelfer

  • Nachweis: Aktuelle Bestätigung der Einrichtung (bei Ersthelfern nicht älter als 24 Monate)

Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr

  • Nachweis: Bestätigung der Einrichtung

Hochschulpolitisches Engagement

  • Nachweis: Bestätigung des Gremienvorsitzenden/Geschäftsführung über Mitwirkung in Gremien der Hochschule oder hochschulübergreifenden studentischen Vertretungen (Anerkennung nur dann, wenn nicht bereits Gremiensemester gewährt wurden)

 

Betreuung von Kindern (bis 12 Jahre) im eigenen Haushalt

  • Nachweis: z.B. Kindergeldbescheid, Meldebescheinigung

Pflege von Angehörigen

  • Nachweis: Pflegestufe des Angehörigen und Erläuterung von Art und wöchentlichem Umfang (ab 10 Stunden/Woche) der zu leistenden Pflege

Migrationshintergrund

  • Nachweis: ausländische Hochschulzugangsberechtigung aus einem Land, in dem Deutsch nicht Amtssprache ist (in englischer oder deutscher Sprache)

Chronische Erkrankung oder Behinderung

  • Nachweis: Schwerbehindertenausweis oder ärztliche Bestätigung (nicht älter als 6 Monate), dass eine krankheitsbedingte Einschränkung besteht (ohne Nennung der Diagnose), welche ein regelmäßiges Vollzeitstudium erheblich erschwert

Leistungssport

  • Nachweis: aktuelle Bescheinigung des Olympiastützpunktes/Leistungszentrums (kein Breitensport)

Erstakademiker/-in

  • Nachweis: Angabe des erlernten Berufs von Vater und Mutter

Studienbegleitende Erwerbstätigkeit/Mithilfe im elterlichen Betrieb

  • Nachweis: Bestätigung des Unternehmens

vorläufiger Ablauf des Bewerbungsverfahrens

01.06.2024 - 31.07.2024 Bewerbungszeitraum
01.08.2024 - 23.09.2024 Auswahlprozess
24.09.2024 - 15.10.2024 Vergabeprozess
14.11.2024 feierliche Übergabe der Stipendien mit Stipendiaten und Förderern

Viel Erfolg!

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