Willkommen an der HTW Dresden

Welcome Guide

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen erste kleine Hilfestellungen für Ihren Gastaufenthalt an der HTW Dresden geben. Detailiertere Informationen stellt das DRESDEN concept Welcome Center  an der TU Dresden für Sie zur Verfügung. Bitte nutzen Sie zur Vorbereitung Ihres Aufenthaltes den Welcome Guide

Gastaufenthalt organisieren

Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen sind internationale Experten und Expertinnen, die für einen begrenzten Zeitraum Forschungsprojekte oder fachliche Beratungen durchführen oder auch Fachvorträge halten. Diese eingeladenen, herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen die Forschungsbemühungen der HTW Dresden und tragen zur internationalen Anerkennung bei. Ein Dienstverhältnis wird durch die Vereinbarung nicht begründet.

Davon abzugrenzen sind Promovierende und Postdocs, die sich zum Zwecke der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung an der HTW Dresden befinden. Promovierende wenden sich bitte an das Dezernat Studienangelegenheiten

Wenn Sie als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler in Forschung und Lehre an die HTW Dresden kommen möchten, erfolgt dies in der Regel auf Einladung einer Fakultät oder einer Professorin/ eines Professors. Im Vorfeld Ihrer Einreise wird anschließend eine Gastvereinbarung abgeschlossen. Dies ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der HTW Dresden.

An der HTW Dresden wird diese Vereinbarung durch Sie, Ihrem wissenschaftlichen Betreuer, dem Dekan und der Hochschulleitung unterschrieben.

Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Dies macht die Recherche nicht ganz einfach. Im folgenden möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben:

EU-Staaten, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz
Wenn Sie aus den Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, benötigen Sie generell kein Einreisevisum. Ihr gültiger Personalausweis ist ausreichend. Wenn Sie planen, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben oder hier zu arbeiten, melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt an. 

Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und USA
Angehörige dieser Staaten benötigen kein Einreisevisum. Für Aufenthalte über 90 Tage benötigen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie nach Einreise in Deutschland beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Staatsangehörige aller weiteren Nicht-EU-Staaten

Als Gastwissenschaftlerin oder promovierter Gastwissenschaftler benötigen Sie ein Visum für Ihre Einreise und den Aufenthalt in Deutschland von mehr als 90 Tagen. Um das Visum zu beantragen, benötigen Sie eine Gastvereinbarung.

Detailierte Informationen und Hilfestellungen zum Visum stellt Ihnen gern das DRESDEN- concept Welcome Center an der TU Dresden zur Verfügung.

Achtung: Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum (Schengen Visa/C-Visa) ein! Es kann nicht verlängert oder nach Einreise in Deutschland umgewandelt werden. Nur wenn Ihr Forschungsaufenthalt weniger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen dauern wird, genügt ein Schengen-Visum (C-Visum)

 

KURZZEITAUFENTHALT:

Für Gäste ausländischer Universitäten, die für einen kurzen Zeitraum bis zu 3 Monaten eine Unterkunft in Dresden benötigen, empfehlen wir die Unterkunft im Internationalen Gästehaus: https://www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/gastinfo.html

LANGZEITAUFENTHALT:

Falls Sie lieber in einer eigenen Wohnung leben wollen, informieren Sie sich zum Beispiel auf den folgenden Internetseiten:

cybersax.de
https://www.immobilienscout24.de/
​​​​​​​www.immonet.de
​​​​​​​wg-gesucht.de (Wohngemeinschaften)

 

 

Für Ihren Aufenthalt in Deutschland sind verschiedene Versicherungen wichtig:

  • Sozialversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

Das EURAXESS-Serviceportal stellt Ihnen aktuelle Informationen zu deutschlandweit geltenden Regelungen zur Verfügung.

Ankommen und Leben in Dresden

Wenn Sie nicht mit einem Touristenvisum eingereist sind und länger als 3 Monate bleiben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Dresden beim

Bürgerbüro der Stadt Dresden, Theaterstrasse 11, 01067 Dresden

anmelden und Ihre Wohnadresse mitteilen. Dasselbe gilt, wenn Sie innerhalb Dresdens umziehen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Mietvertrag
  • Vermieterbescheinigung / Wohnungsgeberbestätigung

Sobald Ihr Aufenthalt beendet ist, müssen Sie sich wieder abmelden. Dies kann auch schiftlich erfolgen. 

Wenn Sie länger in Dresden bleiben, empfiehlt es sich ein deutsches Konto bei einer Bank oder Sparkasse einzurichten. Zur Kontoeröffnung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Anmeldebestätigung vom Bürgerbüro

Bitte beachten Sie die Konditionen der einzelnen Banken. 

KRANKHEIT/ARZTSUCHE

Sie müssen eine Krankenversicherung haben. Mit der Versicherung können Sie einen Arzt besuchen, wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben. Wir haben für Sie eine Liste mit Ärzten mit Fremdsprachenkenntnissen zusammengestellt. Sie enthält zudem Kontaktdaten von Krankenhäusern und Notfallnummern [PDF]. Sie können auch die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Sachen konsultieren.  Dort finden Sie eine Liste aller Fachärzte und können diese zudem nach Fremdsprachenkenntnissen filtern.

Das Uniklinikum Dresden bietet einen englisschprachigen Service an, der internationalen Studierenden zur Verfügung steht.

Englischsprachige psychosoziale Beratung bietet die Psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks an. Eine Liste englischsprachiger Thearpeuten finden Sie hier.

Für reguläre Arztbesuche rufen Sie im Voraus in der Praxis an und vereinbaren Sie einen Termin. Für einige Ärzte – auch für Allgemeinmediziner – sind die Wartezeiten teilweise sehr lang. Deswegen gehen Sie in dringenden Krankheitsfällen direkt zum Hausarzt, wenn er die Praxis morgens öffnet und warten Sie, bis Sie behandelt werden.

Der Arzt verschreibt Ihnen Medikamente auf einem Rezept, das Sie in der Apotheke einreichen, um Ihre Medizin zu erhalten. Einige Medikamente müssen Sie komplett selbst bezahlen, während für andere nur ein kleiner Zusatzbeitrag anfällt oder die Kosten direkt von der Krankenkasse getragen werden.

HILFE BEI RASSISTISCHEN ÜBERGRIFFEN

Deutschland gilt als sicheres Land. Dennoch kann es sinnvoll sein, manche Orte zu bestimmten Zeiten zu meiden. Sollten Sie dennoch  zum Opfer rassistischer Übergriffe werden, steht Ihnen die Opferberatung der RAA Sachsen zur Seite. Sie sind kompetente Berater und Begleiter für Ihr weiteres juristisches Vorgehen, unterstützen Sie emotional und können bei Bedarf Therapeuten vermitteln.

Beratungsstelle RAA Dresden
Bautzner Str. 41, HH
01099 Dresden
Tel. 0351 - 8894174
Fax: 0351 - 8049671
e-mail: opferberatung.dresden(at)raa-sachsen.de
https://www.raa-sachsen.de/

Wenn Sie Hilfe benötigen, beleidigt oder bedroht werden, dann sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Wir helfen Ihnen. 

Die Rechte am geistigen Eigentum, das im Rahmen des Gastaufenthalts entsteht, werden nach deutschem Recht behandelt. D.h. der Gast hat alle Rechte an seinem eigenen geistigen Eigentum und wird als freier Erfinder behandelt. Wenn durch Mitwirkung eines Mitarbeiters der HTW Dresden neues gemeinsames geistiges Eigentum entsteht, so ist der Gast verpflichtet, dies vor einer eventuellen Anmeldung von Schutzrechten gemeinsam mit dem HTW-Mitarbeiter dem Prorektorat Forschung und Entwicklung zu melden und den eigenen Anteil an der Erfindung in Absprache mit dem/den Miterfinder(n) zu quantifizieren. Das Prorektorat wird mit den Erfindern die Möglichkeiten der Anmeldung von Schutzrechten beraten und eine IP-Strategie entwickeln, die den Interessenlagen der Erfinder Rechnung trägt.

Weitere Informationen

Ende Ihres Aufenthaltes

Folgende Punkte sind nach Beendigung Ihres Aufenthaltes an der HTW Dresden und vor Ihrer Abreise zu beachten:

  • Abmeldung des Kontos bei der Bank/Sparkasse
  • Abmeldung Bibliothek (Bitte geben Sie rechtzeitig Ihre ausgeliehenen Bücher zurück!)
  • Abmeldung im Einwohnermeldeamt (Theaterstraße 11, 01067 Dresden)
  • ggf. Abmeldung bei der Versicherungen

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