Fakultät Maschinenbau

Diplomsemester

Im letzten Semester des Studiums ist von jedem Studierenden eine abschließende Prüfungsleistung in Form einer Diplomarbeit anzufertigen. Mit dieser muss nachgewiesen werden, dass er/sie in der Lage ist, ein abgegrenztes wissenschaftliches Thema selbstständig in einer vorgegebenen Zeitspanne zu bearbeiten. Dabei kann das Diplomthema frei gewählt werden, muss jedoch den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit genügen. Aus diesem Grund ist bei der Auswahl des Diplomthemas sorgfältig vorzugehen und frühzeitig Kontakt zu einem Hochschullehrer/in aufzunehmen.

Grundlage:

  • Studien- und Prüfungsordnung
  • Modul "M081 - Diplomarbeit"

Langfristig vor Beginn der Diplomarbeit:

  1. Den Studierenden ist freigestellt, ob in der Abschlussarbeit ein betriebliches Thema oder eine Thematik seitens der HTW Dresden bearbeitet wird. Es muss sich aber um eine wissenschaftliche Aufgabenstellung handeln.
  2. Als Informationsquelle dienen entsprechende Aushänge in den Schaukästen der Professuren der HTW Dresden, Internetangebote der Unternehmen oder eigene Kontakte (z. B. aus dem praktischem Studiensemester). Weitere Möglichkeiten sind Jobbörsen, der Career-Service der HTW Dresden sowie Fach- bzw. Berufsmessen.
  3. Eine frühzeitige Bewerbung, nach Möglichkeit in Verbindung mit einem Vorstellungsgespräch, ist anzustreben.

Unmittelbar vor Beginn der Diplomarbeit:

  1. Der Studierende stellt an den Prüfungsausschuss einen Antrag auf Ausgabe eines Diplomthemas (siehe Opal, Modul M081). Voraussetzung für die Ausgabe des Themas ist das erfolgreiche Ablegen aller bis Ende des siebten Semesters (Studierende bis IMMA 2017) bzw. sechsten Semesters (Studierende ab IMMA 2018) erforderlichen Modulprüfungen sowie die erfolgreiche Ableistung des Praxissemesters (Nachweis über einfaches Arbeitszeugnis und Praktikumsbeleg) gemäß Studienablaufplan.
  2. Nach der Auswahl eines Diplomthemas, muss entsprechend ein fachlich betreuender Hochschullehrer an der HTW Dresden gesucht werden.
  3. Bei externen Themen ist dem Hochschullehrer ein Themenangebot der Firma vorzulegen. Dieses Thema wird gemeinsam besprochen und gegebenenfalls spezifiziert.
  4. Der Beginn der Diplomarbeit wird mit dem Betreuer der HTW Dresden abgestimmt.
  5. Nach einer Konsultation verfasst der betreuende Hochschullehrer ein Aufgabenblatt mit der detaillierten Aufgabenstellung. Es beinhaltet Aus- und Abgabedatum sowie Hochschulbetreuer und evtl. Praxisbetreuer. Dieses Aufgabenblatt wird vom fachlich betreuenden Hochschullehrer und vom Prüfungsausschuss der Fakultät unterschrieben (siehe Pkt. 1).
  6. Erfolgt die Bearbeitung eines externen Themas, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der/die Diplomand/in in diesem Fall nicht über die Hochschule unfallversichert ist. Es ist selbst dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft des Unternehmens besteht bzw. dass eine eigene private Unfallversicherung abgeschlossen wird (siehe Link unten, weitere Informationen).

Ab Beginn der Diplomarbeit:

  1. Das Aufgabenblatt der Diplomarbeit ist am Ausgabetag persönlich abzuholen bzw. es ist zeitnah ein Termin für die Abholung zu vereinbaren. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich im Sekretariat der Fakultät (Studierendenbetreuung, Raum Z 216).
  2. Die Ausgabe des Aufgabenblattes wird aktenkundig vermerkt.
  3. Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Monate.
  4. Die Bearbeitungsdauer kann einmalig durch schriftlichen Antrag des Diplomanden unter Angabe unvorhergesehener Gründe (z. B. fehlende Messtechnik, Lieferzeiten) um maximal vier Wochen verlängert werden. Im Krankheitsfall muss der Prüfungsausschuss zeitnah informiert werden. Als Nachweis erfolgt die Sendung des Krankenscheins an mb.pruefungsausschuss(at)htw-dresden.de
  5. Für einen Verlängerungsantrag ist das bereitgestellte Formblatt (siehe Link unten, weitere Informationen) zu verwenden. Der Antrag ist elektronisch auszufüllen und rechtzeitig beim betreuenden Hochschullehrer vorzulegen. Eine Genehmigung seitens des Prüfungsausschusses ist ebenfalls notwendig.
  6. Der/die Diplomand/in hat die Möglichkeit, das Thema einmalig und nur innerhalb von vier Wochen nach der Ausgabe zurückzugeben. Nähere Informationen sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
  7. Alle wesentlichen Dinge, welche die Diplomarbeit betreffen, sind mit der betreuenden Lehrkraft der HTW Dresden abzusprechen. Dazu sind regelmäßige Konsultationen bzw. Fortschrittsberichte zwingend erforderlich.
  8. Die Erstellung der Diplomarbeit erfolgt nach der geltenden DIN-Norm. Umfang und themenspezifische Besonderheiten sind mit dem betreuenden Hochschullehrer abzusprechen. Hinweise zur Erstellung der Form einer Diplomarbeit werden im Leitfaden für wissenschaftliche Dokumente bereitgestellt (siehe Link unten, weitere Informationen).

Zum Abgabetermin:

  1. Die Diplomarbeit ist fristgerecht in zweifacher gebundener Ausführung im Sekretariat der Fakultät (Studierendenbetreuung, Raum Z 216) abzugeben. Der Zeitpunkt der Abgabe wird aktenkundig vermerkt.
  2. Eine postalische Abgabe ist ebenfalls möglich. Dabei gilt der Zeitpunkt der Postsendungsaufgabe (Poststempel) als Abgabedatum. Das Büro der Studierendenbetreuung ist im Vorfeld über die postalische Sendung zu informieren (E-Mail).
  3. Das Aufgabenblatt ist im Original dem ersten Exemplar der Diplomarbeit als Deckblatt beizufügen. Für jedes weitere Exemplar ist eine Kopie an selbiger Position ausreichend.
  4. Jedes abgegebene Exemplar muss eine eidesstattliche Erklärung enthalten, welche zu unterschreiben ist.
  5. Neben den gebundenen Exemplaren ist die Diplomarbeit ebenfalls in digitaler Form bereitzustellen. Dazu sind den Abgabeexemplaren geeignete Speichermedien beizufügen, welche die Arbeit als PDF-Datei sowie alle sonstigen relevanten Daten der Diplomarbeit, wie zum Beispiel CAD-Dateien, technische Zeichnungen und Messwerte, enthalten.
  6. Ebenfalls Inhalt des Speichermediums ist ein Poster, welches einen groben Überblick über das bearbeitete Themengebiet darstellt. Das Poster kann spätestens bis zum Termin der Verteidigung nachgereicht werden. Dazu ist die bereitgestellte Vorlage der HTW Dresden zu nutzen. Das Poster ist unabhängig von den zugrundeliegenden Datenschutzbestimmungen anzufertigen.
  7. Bei Abgabe der Diplomarbeit erhält der/die Diplomand/in einen Abmeldebogen, welcher abzuarbeiten ist und am Tag der Diplomverteidigung ausgefüllt abzugeben ist. Hier ist auch die gewünschte Art der Zeugnisausgabe mit anzugeben (postalisch, persönliche Abholung, Übergabe innerhalb der feierlichen Exmatrikulation). Der früheste Zeitpunkt der Exmatrikulation ist der Tag der Verteidigung, der späteste der jeweils letzte Tag des aktuellen Semesters (28. bzw. 29.2. oder 31.8.). Die Unterschrift des Hochschulbetreuers kann am Tag der Verteidigung eingeholt werden.

Die Verteidigung:

  1. Vor Verteidigung der Diplomarbeit erfolgt durch den/die Diplomanden/in die Registrierung der Diplomarbeit in der Abschlussdatenbank.
  2. Die Verteidigung der Diplomarbeit kann nur erfolgen, wenn alle Modulleistungen laut Studienplan mit Ausnahme der Diplomarbeit selbst erbracht wurden.
  3. Der Termin der Verteidigung liegt innerhalb von sechs Wochen (spätestens zwölf Wochen) nach Abgabe der Arbeit. Liegt eine positive Bewertung von mindestens ausreichend (Note 4,0) vor, erfolgt in der Regel eine öffentliche Verteidigung, welche unter Beachtung des Datenschutzes (Sperrvermerk) auch nicht öffentlich bzw. teilöffentlich sein kann.
  4. Nachdem der/die Diplomand/in den Termin zur Verteidigung seiner Diplomarbeit erhalten hat, ist die Arbeit auf der Webseite der Hochschulbibliothek zu registrieren (siehe Link unten, weitere Informationen). Hier besteht auch die Möglichkeit in das Alumni-Netzwerk aufgenommen zu werden (Häkchen setzen und E-Mail-Adresse angeben) um im regelmäßigen Kontakt mit der Hochschule zu bleiben. Nach erfolgreicher Verteidigung wird die Arbeit (evtl. mit Sperrvermerk) freigegeben.
  5. Die Bewertung der eingereichten Diplomarbeit erfolgt durch zwei Gutachter (Prüfer), von denen einer der betreuende Hochschullehrer ist, innerhalb von vier Wochen nach Einreichung der Arbeit. Bei externen Diplomarbeiten ist eine Bewertung durch den Praxisbetreuer sowie dessen Teilnahme an der Verteidigung wünschenswert.
  6. Vor Beginn der Verteidigung kann optional bzw. auf Wunsch des Betreuers ein Thesenblatt an die Prüfungskommission sowie alle Gäste ausgeben werden. Auf diesem sind die wichtigsten wissenschaftlich belegten Aussagen der Diplomarbeit aufzuführen, um den beisitzenden Beteiligten den Einstieg in die Thematik zu erleichtern.
  7. Die Verteidigung hat den Charakter einer mündlichen Prüfung, daher sollte auf ein angemessenes Erscheinungsbild und Auftreten geachtet werden.
  8. Innerhalb eines Vortrags von 20 bis 30 Minuten Dauer müssen das bearbeitete wissenschaftliche Thema und die abgeleiteten Ergebnisse dargelegt werden. Nach dieser Präsentation erfolgt die Verlesung von Gutachten, welche die schriftliche Arbeit bewerten. Es schließt sich eine Diskussion an, in der Fragen zur Diplomarbeit zu beantworten sind.
  9. Den Abschluss der Verteidigung bildet die Notenverkündung (je nach Wunsch öffentlich oder nicht öffentlich).

Nach erfolgreicher  Verteidigung der Diplomarbeit erhalten die Studierenden den akademischen Grad Diplomingenieur/in (FH). Die Prüfungsordnung ist für das ordnungsgemäße Absolvieren des Diplomsemesters obligatorisch und sollte zu Beginn von jedem Diplomanden gelesen werden (speziell §14).