Benutzerordnung
Für die Nutzung der Laborbereiche der Fakultät Bauingenieurwesen ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten, diese werden in den folgenden Abschnitten ausführlich behandelt. Haben sie Fragen oder Ergänzungen, schicken sie uns doch einfach eine E-Mail mit dem Betreff Benutzerordnung oder nutzen sie unser Kontaktformular am Ende der Seite.
- Die Computerpools stehen den Angehörigen der Fakultät Bauingenieurwesen zur Bearbeitung von Lehr- und Forschungsaufgaben der HTW Dresden zur Verfügung.
- Die Nutzung erfolgt primär im Rahmen von Lehrveranstaltungen entsprechend der Stundenplanung sowie in den ausgewiesenen Übungszeiten für individuelle Arbeit. Den Anweisungen des Personals der HTW Dresden ist Folge zu leisten.
- Die Ressourcenplanung für die Arbeitsplätze in den Computerpools obliegt den Laborverantwortlichen und wird in den Belegungsplänen festgehalten.
- Es gilt die IT-Ordnung der HTW Dresden in der gegenwärtig geltenden Fassung. Hinweis: die Ordnung ist auf der Websiten der HTW Dresden zu finden. Aktuell zu finden unter www.htw-dresden.de/IT-Ordnung
- Die Nutzung der Ressourcen der Computerpools muss sorgsam und unter Rücksichtnahme auf andere Nutzende erfolgen.
- Der Zugang erfolgt über das Hochschullogin.
- Jeder Nutzende erhält nach der Anmeldung auf dem Laufwerk F: einen limitierten Plattenbereich auf einem Server zugewiesen, auf dem die persönlichen Daten abgelegt werden können. Dieser Bereich ist vom Nutzenden zu verwalten. Nicht mehr benötigte Daten sollen regelmäßig gelöscht werden. An anderen Stellen sind keine nutzerspezifischen Daten abzulegen.
- Entsprechend der IT-Ordnung §4 ist die Nutzung der IT-Infrastruktur eingeschränkt. Daher ist jeder Nutzende verpflichtet, sich über die geltenden Rechtsvorschriften des Strafrechts, Jugendschutzrechts, Urheber- oder Datenschutzrechts zu informieren, diese bei der Nutzung der rechentechnischen Ressourcen zu beachten und einzuhalten. Auf die folgenden Bereche möglicher Straftatbestände wird besonders hingewiesen:
- Ausspähen von Daten
- Datenveränderung und Computersabotage
- Computerbetrug
- Verbreitung pornographischer Darstellungen, insbesondere Abruf oder Besitz kinderpornographischer Darstellungen
- Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung
- Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung
- Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z.B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software oder widerrechtliche Nutzung und Weiterverbreitung von Audio- oder Videodateien
- Die Wiedergabe von Radio- und Fernsehsendungen auf den PCs der Hochschule ist wegen der sonst entstehenden Gebührenpflicht untersagt.
- Die Nutzenden dürfen nur die Geräte bedienen, die ihnen zugewiesen und in die sie eingewiesen sind. Es ist untersagt, Veränderungen an der Hardware und Software vorzunehmen. Insbesondere ist es unzulässig, Software, die nicht zur Ausstattung der Computerpools gehört, ohne vorherige Absprache zu installieren oder zu nutzen. Für die Stromversorgung eigener Geräte sind nur von der HTW Dresden geprüfte Netzteile an den freien Steckdosen an der Wand bzw. die auf den Tischen vorhandenen Verteiler zulässig.
Darüber hinaus stehen an den gekennzeichneten Bring-Your-Own-Device-Seats Dockingstations zur Verfügung, die zum Betrieb eigener Geräte verwendet werden dürfen. Eine Manipulation an den Dockingstations ist untersagt. Bitte belassen Sie alle Kabel an der Dockingstation.
Die Hochschule übernimmt generell keine Haftung für eventuelle Schäden an angeschlossenen Geräten. - Die Netzadministratoren haben für die regelmäßige Datensicherung, die Behebung von Problemen und für Wartungsarbeiten Zugriff auf alle Daten im Netzwerk und auf die Arbeitsplatzcomputer. Diese Zugriffe sind generell durch Passwörter geschützt und können durch direkte Anmeldung, das Verbinden mit den lokalen Laufwerken über das Netzwerk oder Remote-Administrations-Software erfolgen.
Die Aufzeichnung von Nutzeraktivitäten erfolgt bezüglich der An- und Abmeldung. - Die Nutzenden haben bei der Arbeit in den Computerpools dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit der Systeme nicht durch Viren, Trojaner und andere Schadprogramme beeinträchtigt wird. Wird durch den Virenscanner Schadsoftware festgestellt, sind geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu ergreifen und das Personal zu informieren.
- Die gesamte Einrichtung der Computerpools ist pfleglich zu behandeln. Die Arbeitsplätze sind sauber zu halten und nach jeder Arbeitssitzung vollständig aufzuräumen. Rauchen, Essen und Trinken sowie das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Labore ist untersagt. Die Garderobe ist an den Kleiderhaken unterzubringen. Derjenige Nutzer, der als Letzter das Labor verlässt, ist verpflichtet, die Fenster zu schließen, das Licht zu löschen und die Tür zu schließen.
- Die Nutzung der Computerpools für andere Zwecke als die Arbeit am Rechner und die in der IT-Ordnung festgelegten Zwecke ist nicht zulässig.
- Die Nichtbeachtung dieser Benutzerordnung kann zum Entzug der Nutzungsberechtigung für die Computerpools führen.
- Jedem Nutzenden steht nach der Anmeldung für Studium, Lehre und Forschung ein Internetzugang zur Verfügung. Mit allen über das Internet bezogenen Daten ist dabei verantwortungsbewusst und kritisch umzugehen (Gefahr von Schadsoftware!).
- Bei der Nutzung des WEBbrowsers Mozilla Firefox wird auf dem Laufwerk F: ein persönliches Profil eingerichtet, wo nutzerspezifische Einstellungen, Lesezeichen, E-Mails usw. gespeichert werden. Die E-Mail-Nutzung kann über die E-Mail-Adresse, die jeder Angehörige der HTW Dresden erhält, erfolgen.
- Verboten ist die Verwendung externer kostenpflichtiger Dienste.
- Probleme oder Störungen sind den Laborverantwortlichen zu melden oder in die Störungslisten einzutragen.
- Der eigenmächtige Eingriff an sämtlichen Geräten ist untersagt.