Fakultät Bauingenieurwesen

Hinaus!
D. Schmidt

Auslandsaufenthalt

Allgemeine Informationen

Während Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere Studienabschnitte im Ausland zu verbringen.

Studierende im Diplomstudiengang Bauingenieurwesen können das Pflichtpraktikum (5. Semester) im Ausland absolvieren, das 7. Semester an einer Partnerhochschule studieren, im 8. Semester ein zusätzliches freiwilliges Auslandspraktikum oder Studiensemester im Ausland verbringen oder die Diplomarbeit an einer Partnerhochschule oder einer internationalen Firma schreiben.

Im Bachelorstudiengang Infrastrukturmanagement sind die Semester 5, 6 und 7 für einen Auslandsaufenthalt empfohlen. Es besteht die Möglichkeit ein Studiensemester, das Praktikum und/oder die Abschlussarbeit im Ausland zu absolvieren.

Der Masterstudiengang Nachhaltiges Ertüchtigen und Bauen im Bestand bietet die Möglichkeit, Semester 2 und 3 im Ausland an einer Partnerhochschule zu studieren oder die Abschlussarbeit zu schreiben.
Wenn Sie als Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium einen Bachelorabschluss mit 180 Credits erreicht haben, können Sie die fehlenden Kompetenzen (siehe §3 (3) der Studienordnung) sehr gut durch ein Studium im Ausland nachweisen. Bei Fragen dazu können Sie sich auch gern an den Studiendekan Prof. Christian Heidenreich wenden.

Zur Beratung und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Auslandsbeauftragte Danuta Schmidt.
Weitere Informationen zu einem Auslandspraktikum und -studium, zu Partnerhochschulen, zur Bewerbung und finanziellen Förderung erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt.

Stabsstelle Internationales der HTW Dresden

Auslandsstudium

Stabsstelle Internationales der HTW Dresden

Auslandspraktikum

Auslandsstudium

Die Bewerbung für ein Auslandsstudium erfolgt regulär bis zum 15. Februar für das folgende akademische Jahr. Aber auch danach können noch Anträge eingereicht werden, wenn freie Studienplätze an unseren Partnerhochschulen vorhanden sind.
Vorab sollten Sie sich mit dem Bewerbungsablauf, den Partnerhochschulen und Erfahrungsberichten beschäftigen.

Ziel ist natürlich die Anerkennung eines Semesters und aller im Ausland erbrachten Leistungen.
Deshalb wird vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement abgeschlossen. Darin wird definiert, welche Module und wie viele Credits an der Partnerhochschule belegt werden, die dann zur Anerkennung führen.
Eine Änderung des Learning Agreements ist zu Beginn des Auslandsaufenthalts problemlos möglich, falls es Stundenplankonflikte gibt oder ein zuvor gewähltes Modul doch nicht angeboten wird.

Auslandspraktikum

Die Möglichkeit, das Pflichtpraktikum in den Studiengängen Bauingenieurwesen (Diplom) und Infrastrukturmanagement (Bachelor) im Ausland zu absolvieren oder ein zusätzliches Praktikum vor der Abschlussarbeit anzutreten, bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit praktische Erfahrungen zu bekommen, sondern auch Ihre interkulturelle Kompetenz und Sprachkenntnisse zu verbessern.
Rechtzeitig vor Beginn des Pflichtpraktikums werden Sie zu einer Veranstaltung eingeladen, in der Sie u.a. über Förderungen für ein Auslandspraktikum und Bewerbungsmöglichkeiten informiert werden und in der Studierende über ihre Erfahrungen im Praktikum im In- und Ausland berichten.
Bei Fragen sprechen Sie gern den Praktikumsverantwortlichen Prof. Thomas Naumann oder die Auslandsbeauftragte Danuta Schmidt an.

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