Fakultät Bauingenieurwesen

Gremien und Beauftragte

Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung nach § 93 SächsHSG.

Professuren:

Gleichstellungsbeauftragte:

Mitarbeitende:

Studierende:

Der Prüfungsausschuss wird vom Fakultätsrat bestellt und ist unter anderem zuständig für die Einhaltung der Prüfungsordnungen der Studiengänge, die Bestellung der Prüfer und Beisitzer, die Anrechnung von bereits erbrachten Studienzeiten, -leistungen und Prüfungsleistungen und die Entscheidung über Widersprüche.

Professuren:

Mitarbeitende:

Studierende:

Der Fakultätsrat bestellt für jeden Studiengang eine Studienkommission, welche die Dekanin / den Dekan bei der Organisation des Lehr- und Studienbertriebes berät.

Professuren:

Studierende:

Der Fakultätsrat bestellt für jeden Studiengang eine Studienkommission, welche die Dekanin / den Dekan bei der Organisation des Lehr- und Studienbertriebes berät.

Professuren:

Studierende:

Der Fakultätsrat bestellt für jeden Studiengang eine Studienkommission, welche die Dekanin / den Dekan bei der Organisation des Lehr- und Studienbertriebes berät.

Professuren:

Studierende:

Der Fakultätsrat bestellt für jeden Studiengang eine Studienkommission, welche die Dekanin / den Dekan bei der Organisation des Lehr- und Studienbertriebes berät.

Professuren:

Studierende:

Beauftragte

Beauftragte, Ansprechpartner und benannte Koordinatoren sind im Beauftragtenverzeichnis der Hochschule aufgelistet.

Satzungen

Die Fakultätsordnung bestimmt Aufbau und Organisation der Fakultät und regelt die Arbeit des Fakultätsrates.