Blended Intensive Programm (BIP)

In der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021 - 2027 gibt die neue Förderlinie Blended Intensive Programs (BIP). Durch die BIPs soll die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden. Die Programme dienen der Steigerung der Digitalisierungskompetenzen in Lehre und Lernen sowie der Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Mobilitätscurricula und Aktivitäten (z.B. Teaching Weeks, Summer Schools etc.). Die Dauer der physischen Gruppenmobilität wird mit einer virtuellen Phase nicht definierter Dauer kombiniert.

EIn BIP ist eine kurze, intensive und gemeinsame Curricula und Lehraktivität. Es besteht aus 

  • 1x virtuelle Mobilitätsphase vor, während oder nach der Mobilität in Form von gemeinschaftlichen online Lernen, Austausch und Teamwork bei gleichzeitiger Bearbeitung der Lernziele
  • 1x physische Mobilität (5 - 10 Tage) an der aufnehmenden Einrichtung oder an einem anderen Ort im Gastland/ Aufnahmeland

Es gibt zwei "Rollenmodele"

1. HTWD ist organisierende (=aufnehmende) Hochschule:

Dann handelt es sich um ein "Einreise BIP". Die organisierende Hochschule ist für die Planung und Durchführung des BIPs verantwortlich (auch für die virtuelle Komponente!). Der Ablauf ist dabei ähnlich wie bei einem Austausch-Semesteraufenthalt (i.e. vorhandenes Erasmus+ Agreement, Zulassung, digitales Learning Agreement, Ausstellung Transcript of Record). Für die Organisation/Durchführung erhält die HTWD sog. Erasmus+ OS Mittel als Unterstützung für den Mehraufwand bei Vorbereitung, Administration, Umsetzung des BIPs, sowohl für den physischen als auch den virtuellen Teil. Die Erasmus+ OS Mittel werden dem organisierenden Programmbeauftragten nach Antragstellung in der SI für die Umsetzung des BIPs zur Verfügung gestellt. Es sind folgende Punkte zu beachten:

  • verantwortliche Programmkoordinatorin oder Programmkoordinator in der Fakultät
  • mindestens 10 Teilnehmende (Studierende und Personal) von mind. 3 Hochschulen aus 3 Programmländern (ohne GB und Schweiz)
  • Studierende der HTWD können zwar am BIP teilnehmen, zählen aber nicht zur Mindestanzahl von 15 mobilen Teilnehmenden
  • Erasmus+ Kooperationsverträge (IIA) vor Beginn des BIP
  • Hochschulen aus kooperierenden Ländern optional (Finanzierungsmechanismus noch unklar)
  • Das BIP muss, damit ECTS vergeben werden können, als Modul im Vorlesungsverzeichnis abgebildet sein oder als eigenständiges Modul entwickelt werden. 

2. Die HTWD ist entsendende Hochschule: 

Dann handelt es sich um ein "Ausreise BIP". In diesem Fall werden die physische Kurzzeitmobilität der ausreisenden Studierenden mit Erasmus+ Stipendien unterstützt. Nach Nominierung der Studierenden durch den verantwortlichen Programmbeauftragten an die SI werden die Studierenden über die hierfür erforderlichen Schritte und Fristen informiert. Die Abwicklung ist dabei ähnlich wie bei Auslandsemesteraufenthalten (i.e. vorhandenes Erasmus+ Agreement, digitales Learning Agreement, Anerkennung). Die Stipendien werden nach Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung in einer Rate ausgezahlt.

  • Seitens der HTWS müssen mind. 5 Studierende (Gruppe) für das BIP nominiert werden.
  • Die Anerkennung von mind. 3 ECTS in der nominierten Studienrichtung ist Voraussetzung, dementsprechend ist die Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der Planung des BIPs unbedingt erforderlich!
  • Der Aufenthalt teilnehmender Lehrender kann über die Erasmus+ gefördert werden.
  • keine Anrechnung auf das Gesamtförderkontingent für Studierende (12 Monate für Mobilitäten pro Studienzyklus) im Rahmen von Erasmus
  • Eine Erasmus+ Förderung für die Teilnahme an einem BIP ist nur möglich, wenn die HTWD als Projektpartner beteiligt ist. Selbst organisierte Teilnahmen an einem BIP werden nicht durch die HTWD administriert.

1. Studierende Ausreise BIP:

Physischer Aufenthalt

  • Tag 1 - 14: 70 EUR pro Tag 
  • Tag 15 - 30: 50 EUR pro Tag 

Option "grünes Reisen" (Anreise mit Bus, Bahn, Fahrrad): einmalig 50 EUR Zuschuss

Teilnehmende mit geringeren Chancen können zusätzlich einmalig 100 EUR (5-14 Tage Aufenthalt) oder 150 EUR (15-30 Tage Aufenthalt) erhalten plus Reisekosten nach Distanz. Die Berechnung erfolgt mit Hilfe des Distance Calculators der EU KOM: 

(Beträge ab Programm Juni 2024)

  • 10 - 99 km mit 28 EUR, umweltfreundliches Reisen 56 EUR
  • 100 - 499 km mit 211 EUR, umweltfreundliches Reisen 285 EUR
  • 500 - 1.999 km mit 309 EUR, umweltfreundliches Reisen 417 EUR
  • 2.000 - 2.999 km mit 395 EUR, umweltfreundliches Reisen 535 EUR
  • 3.000 - 3.999 km mit 580 EUR, umweltfreundliches Reisen 785 EUR
  • 4.000 - 7.999 km mit 1118 EUR, umweltfreundliches Reisen 1188 EUR
  • >8.000 km mit 1735 EUR, umweltfreundliches Reisen 1735 EUR

2. Personal Ausreise BIP: Fahrtkosten und Aufenthaltskosten für die physische Mobilität werden entsprechend der Personalmobilität finanziert: 

Keine Fördermittel für virtuelle Phase. 

3. Einreise BIP

Die organisatorische Unterstützung für ein BIP beträgt bei 15 mobilen Teilnehmenden 6.000 EUR.