Anerkennung von fremdsprachlichen Prüfungsleistungen

Sie können jederzeit einen Antrag auf Anerkennung von fremdsprachlichen Prüfungsleistungen einreichen. Wir empfehlen eine frühzeitige Antragstellung, um im Falle einer Ablehnung dennoch die für Ihr Studium vorgesehenen Module erfolgreich absolvieren zu können. Generell können nur Studienleistungen aus einem vorherigen Studium an der HTW Dresden oder einer anderen Hochschule berücksichtigt werden. Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Anerkennung der Prüfungsleistung
  • Kopie Ihres Studierendenausweises
  • Kopie des Leistungsnachweises aus dem zum einen die konkrete Fremdsprache und die belegte Niveaustufe sowie zum anderen die Benotung und der Umfang der erworbenen ECTS-Punkte und/oder der Semesterwochenstunden hervorgeht. Eine Angabe wie beispielsweise „Fremdsprache 1,7“ auf einem Studienkontoauszug ist damit nicht ausreichend.
  • Die Modulbeschreibung, wenn die Leistung an einer anderen Hochschule erbracht wurde

Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag entweder datenschutzkonform auf dem Postweg oder per E-Mail (zfs@htw-dresden.de) ein. Ihr Antrag wird durch uns in der Regel innerhalb von einer Woche bearbeitet und an den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät sowie von dort an das Prüfungsamt der Hochschule weitergeleitet.

Allgemeine Anfragen werden Ihnen unkompliziert im Sekretariat von Frau Günther beantwortet. Für sprachgruppenspezifische Fragen stehen Ihnen die Sprachgruppenleitungen gerne zur Verfügung. Modulspezifische Anfragen richten Sie bitte an den jeweiligen Dozierenden.