Fremdsprachliche Leistungen anerkennen lassen – einfach und frühzeitig!

Sie haben bereits Sprachkurse erfolgreich absolviert? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich diese Leistungen für Ihr Studium anerkennen zu lassen! Eine frühzeitige Antragstellung wird dringend empfohlen, damit Sie – im Falle einer Ablehnung – noch rechtzeitig alternative Module belegen können.

Was kann anerkannt werden?
Grundsätzlich können fremdsprachliche Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium an der HTW Dresden oder einer anderen Hochschule berücksichtigt werden.

So funktioniert die Antragstellung:
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung der Prüfungsleistung
  • Eine Kopie Ihres Studierendenausweises
  • Eine Kopie des offiziellen Leistungsnachweises, aus dem Folgendes eindeutig hervorgeht:
    • die belegte Fremdsprache
    • das erreichte Sprachniveau (z. B. B2, C1)
    • Benotung sowie ECTS-Punkte und/oder Semesterwochenstunden
  • Die Modulbeschreibung, sofern die Leistung an einer anderen Hochschule erbracht wurde

Hinweis: Ein Eintrag wie „Fremdsprache 1,7“ ohne weitere Angaben reicht leider nicht aus.

So reichen Sie den Antrag ein:
Datenschutzkonform per Post oder per E-Mail an zfs(at)htw-dresden.de.
Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb einer Woche geprüft und anschließend an den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät sowie das Prüfungsamt weitergeleitet.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern!

  • Allgemeine Auskünfte erhalten Sie unkompliziert im Sekretariat bei Frau Günther
  • Für sprachgruppenspezifische Fragen wenden Sie sich direkt an die jeweilige Sprachgruppenleitung
  • Bei modulspezifischen Anliegen hilft Ihnen die/der zuständige Dozent:in weiter