Fakultät Bauingenieurwesen

Diplomstudiengang Bauingenieurwesen

Grundpraktikum und Ingenieurpraktikum

Die Studienordnung des Diplomstudiengangs Bauingenieurwesen sieht ein 6-wöchiges Grundpraktikum und ein praktisches Studiensemester (Ingenieurpraktikum) vor.

Grundlage ist die Praktikumsordnung. Die Praktikumsordnung 2020 gilt für Studierende, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am 08.07.2020 ihr Studium aufgenommen haben.

Das Grundpraktikum muss bis zum Beginn des 4. Semesters nachgewiesen werden. Es kann auch bereits vor dem Studienbeginn absolviert werden. Erwartet werden der Einsatz auf Baustellen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes. Eine Anerkennung von Berufen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist bei Einreichung von Zeugnissen oder Meisterbriefen in individueller Absprache mit dem Praktikumsbeauftragten der Fakultät Bauingenieurwesen, Professor Naumann, möglich.

Informationen zum Ingenieurpraktikum im 5. Semester, alle erforderlichen Dokumente (Praktikumsvertrag, Zeugnis, Erklärung) sowie Hinweise zur Praxisprojektarbeit sind im OPAL (Kurs B490 - Ingenieurpraktikum) zu finden.