Campuscard
Die Campuscard ist der Studierenden- und Beschäftigtenausweis an der HTW Dresden. Für alle immatrikulierten Studierenden und Beschäftigten bietet dieser die folgenden Funktionen:
- Nutzungsausweis für die Bibliothek der HTW Dresden
- Bezahlfunktion in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Dresden
- Sichtausweis zur Identifikation an der HTW Dresden, z. B. bei Prüfungen oder Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten
- Zugangsmedium für Schranken, Gebäude und Laborräume (teilweise)
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, Hinweise zur Funktionsweise und Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen oder bei Problemen.
Die neue Campuscard auf einen Blick
Die neue Campuscard ist der Nachfolger der HIT-Card, dem bisherigen Studierenden- und Beschäftigtenausweis. Neben der Verwendung aktueller Chiptechnologien und Modernisierungen im Hintergrund, sind mit der Campuscard folgende Neuerungen verbunden.
Bezahlfunktion für Mensen und Cafeterien: die Campuscard für Studierende und Beschäftigte enthält nun die Bezahlfunktion der Emeal-Karten des Studentenwerk Dresden. Vor der ersten Verwendung muss eine Aufladung mit Guthaben erfolgen. Vorhandene Emeal-Karten können zurückgegeben und Guthaben ausgezahlt bzw. umgebucht werden. Weitere Information hierzu finden Sie unter www.studentenwerk-dresden.de/mensen/bezahlen-emeal-campuscard.html.
HTWD-ID (vormals Bibliotheksnummer): ist aufgedruckt auf dem Ausweis und ist eine allgemeine Identitätskennung für Dienste der HTW Dresden. Diese ID wurde vormals als "Bibliotheksnummer" bezeichnet und findet dort weiterhin Verwendung als Ihre Bibliothekskennung.
Gültigkeit: der neue Studierendenausweis ist bis zu einer Exmatrikulation unbeschränkt gültig und muss nicht wie bisher nach Ihrer Rückmeldung am Terminal im Z-Gebäude verlängert werden. Informationen für Beschäftigte finden Sie hier.
Sperrung/Entsperrung: die Campuscard kann bei Verlust gesperrt werden, um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern. Studierende wenden sich zur Sperrung sowie ggf. zur Entsperrung persönlich, telefonisch oder per E-Mail an das Studentensekretariat, Beschäftigte an das Dezernat Personalangelegenheiten.
Weitere Dokumente/ Antragsformulare finden Sie hier: https://www.htw-dresden.de/hochschule/organisation/zid/campuscard
Digital immer dabei in der HTWD App (Studierende)
Ergänzend zur physischen Chipkarte steht der digitale Studierendenausweis in der mobilen App der HTWD zur Verfügung - inklusive der Anzeige des aktuellen Immatrikulationsstatus. Dieser kann beispielsweise für evtl. Vergünstigungen bei Museumsbesuchen oder Kinoeintritten verwendet werden (Hinweis: die Akzeptanz außerhalb der Hochschule können wir leider auch weiterhin nicht garantieren).
Weitere Dokumente/ Antragsformulare finden Sie hier: https://www.htw-dresden.de/hochschule/organisation/zid/campuscard
Fragen und Antworten zur Campuscard
Bezahlfunktion in den Mensen und Cafeterien
Sie können Ihre Campuscard mit der integrierten Bezahlfunktion für Angebote in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Dresden zu einem Studierenden- bzw. Beschäftigtentarif bargeldlos nutzen. Vor der ersten Verwendung muss eine Aufladung mit Guthaben erfolgen. Weitere Information hierzu finden Sie unter www.studentenwerk-dresden.de/mensen/bezahlen-emeal-campuscard.html.
HTW Bibliothek
Mit der Campuscard können Sie sich in der Bibliothek zur Ausleihe von Büchern am ServiceDesk oder zukünftig am Selbstverbucherterminal identifizieren (aktueller Hinweis: das Terminal ist derzeit in der Interimsbibliothek nicht benutzbar).
Sichtausweis
Die Campuscard dient als Sichtausweis zur Identifikation an der HTW Dresden, z. B. bei Prüfungen oder Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeit.
Zugang
Die Campuscard kann verwendet werden für den Zugang zu…
- den Gebäuden (Außentüren) und Parkplätzen (Schranken) am Hauptcampus sowie am Campus in Pillnitz, jedoch noch nicht am U-, LGS- und A-Gebäude.
- den Laborbereichen bei entsprechender Berechtigung.
Studierende: die Campuscard ist ab Immatrikulation solange gültig, wie Sie ein Angehöriger der HTW Dresden sind. Mit einer Exmatrikulation verliert die Campuscard ihre Gültigkeit und kann nicht mehr für die aufgeführten Funktionen genutzt werden.
Beschäftigte: Informationen für Beschäftigte finden Sie hier.
Etwaiges Guthaben für die Bezahlfunktion in Mensen und Cafeterien kann ausgezahlt werden, weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studentenwerk Dresden.
Sperrung und Entsperrung
- Bei Verlust muss Ihre Campuscard gesperrt werden, um den Missbrauch durch Dritte zu verhindern, insbesondere auch aufgrund eines etwaigen Guthabens auf der Campuscard.
- Studierende wenden Sie sich für eine Sperrung Ihrer Campuscard persönlich, telefonisch oder per E-Mail an das Studentensekretariat, Beschäftigte an das Dezernat Personalangelegenheiten.
- Nach erfolgreicher Sperrung der Campuscard wird diese bei allen Verwendungsstellen zum nächsten Tag automatisch blockiert. In dringenden Fällen kann der Ausweis in Mensa/Cafeteria und bei der Bibliothek durch Sie persönlich sofort gesperrt werden.
- Bei Wiederauffinden Ihrer Campuscard kann eine Entsperrung durch Meldung an das Studentensekretariat bzw. Dezernat Personalangelegenheiten erfolgen. Die Entsperrung ist bei allen Verwendungsstellen zum nächsten Tag wirksam.
Neuausstellung der Campuscard
Studierende:
- Im Falle einer Neuausstellung der Campuscard ist der Antrag auf Ausstellung eines Studierendenausweises ausdrucken und ausfüllen.
- Bitte kommen Sie zu den persönlichen Sprechzeiten in das Studentensekretariat. Für die Erstellung des Ausweises bringen Sie den ausgefüllten Antrag sowie Ihre EC-Karte zur Bezahlung der im Antrag genannten Gebühr mit. Wenn Sie nicht mit EC-Karte zahlen können, besteht auch die Möglichkeit der Bareinzahlung bei der Kasse in Z822 (Öffnungszeiten beachten).
- Wenn die Campuscard einen nicht von Ihnen verursachten technischen Defekt aufweist oder ein anderer Grund vorliegt, der eine kostenlose Neuausstellung rechtfertigt, wenden Sie sich bitte an das Studentensekretariat.
Beschäftigte:
- Für eine Neuausstellung wenden Sie sich Dezernat Personalangelegenheiten.
Studierende wenden sich hierzu an das Studentensekretariat, Beschäftigte an das Dezernat Personalangelegenheiten.
Auf der Campuscard sind die folgenden Daten enthalten:
- Optisch: Foto, Name, HTWD-ID sowie zusätzlich bei Studierenden die Matrikelnummer und das Semester, ab dem die Campuscard gültig ist
- Elektronisch: Bezahlfunktion des Studentenwerk Dresden, HTWD-ID, Kartenseriennummer, ID für Zugangssysteme
Jede Campuscard besitzt zudem eine eindeutige Seriennummer auf der Rückseite, welche idealerweise notiert werden sollte. Sie benötigen diese Nummer beispielsweise zur Umbuchung von Guthaben der Bezahlfunktion des Studentenwerks Dresden auf einen neuen Ausweis im Falle einer Neuausstellung.
Der Studierendenausweis weist den Beginn Ihres aktuellen Studiums an der HTW Dresden aus. Für eine genaue Angabe können Sie den digitalen Studierendenausweis der mobilen HTWD App verwenden. In der App wird Ihr aktuelles Semester angezeigt.



