Erasmus+ Förderung für einreisende Studierende
Erasmus+ bietet Studierenden aus europäischen als auch aus nicht-europäischen Partneruniversitäten der HTWD die Möglichkeit, während eines Austauschstudiums an der HTWD eine Erasmus+ Förderung zu erhalten.
EU Programmland
Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie im International Office Ihrer Heimatuniversität. Sie können sich zu den Bewerbungsmodalitäten an der HTWD auf der Webseite für Austauschstudierende informieren.
Erasmus+ weltweit (KA171 Partnerland)
Im Erasmus+ weltweit Austauschprogramm, können ausschließlich einreisende Studierende unserer Erasmus+ Partnerhochschulen für einen Studienaufenthalt zwischen 2 und 5 Monaten an der HTW Dresden gefördert werden. Aktuelle Partnerhochschulen im Erasmus+ Programm KA171:
- Georgische Technische Universität (GTU)
- Internationale Schwarzmeer-Universität (IBSU)
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Austauschplätze in Ihrer Heimatuniversität. Die Auswahl erfolgt an Ihrer Heimathochschule.
Ihre Heimathochschule wählt Sie aus und nominiert Sie offiziell als Erasmus+ Austauschstudierenden der HTWD, bevor Sie sich bewerben können. Erst dann bewerben Sie sich für die Zulassung an der HTWD. Informationen zum Bewerbungsprozess, Kurskatalog, Wohnungssuche, Immatrikulation etc. finden Sie hier.
Die Bewerbungsfrist für Aufenthalte im Sommersemester (Studienbeginn Mitte März) ist am 15. November, für das Wintersemester (Studienbeginn Ende September) ist am 15. Juni.
Das Stipendium von Erasmus+ weltweit beinhaltet dabei eine Aufenthaltspauschale von 900 € pro Monat und eine Reisekostenpauschale, die nach der Entfernung zwischen Herkunftsort und Dresden berechnet wird. Bei umweltfreundlichem Reisen ist ein Zuschuss möglich (Informationen und Distanzrechner siehe unten). Zusätzlich können Studierende mit geringeren Chancen ein monatliches Top-up von 250 € beantragen. Die Social Top-ups sind nicht miteinander kombinierbar.
Social Top-up: Studierende mit Kind
Bei Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder ins Ausland haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale in Höhe von monatlich 250 €.
Den Antrag stellen Sie nach Bewerbung und Platzvergabe mittels Ehrenwörtlicher Erklärung und Nachweisen (Kopie der Geburtsurkunde des/der Kindes/er; Nachweise, die die Mitnahme des Kindes/der Kinder ins Ausland belegen (z. B. Reiseunterlagen, Betreuungsnachweise vor Ort). Informationen zur Antragstellung erhalten Sie rechtzeitig per Email.
Social Top-up: Studierende mit GdB oder attestierter chronischer Erkrankung
Als Studierende:r mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) oder mit einer attestierten chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, erhalten Sie eine zusätzliche Pauschale in Höhe von monatlich 250 €.
Den Antrag stellen Sie nach Bewerbung und Platzvergabe mittels Ehrenwörtlicher Erklärung und Nachweisen (Nachweis über den GdB bzw. Attest über die chronische Erkrankung inkl. Erklärung des Arztes, dass ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht). Informationen zur Antragstellung erhalten Sie rechtzeitig per Email.
Social Top-up: Erstakademiker:innen
Sie können als Erstakademiker:in einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 € beantragen, wenn kein Elternteil/keine Bezugsperson über einen Abschluss einer (Fach)Hochschule verfügt.
Den Antrag stellen Sie nach Bewerbung und Platzvergabe mittels Ehrenwörtlicher Erklärung und Nachweisen (ehrenwörtliche Erklärung der Eltern/Bezugspersonen). Informationen zur Antragstellung erhalten Sie rechtzeitig per Email.
Social Top-up: Erwerbstätige Studierende
Als erwerbstätige:r Studierende:r können Sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 € beantragen.
Voraussetzung:
- Die Erwerbstätigkeit begann mindestens ohne Unterbrechung sechs Monate vor Bewerbung bzw. vor Studienstart im Ausland und endet spätestens mit Antritt des Auslandssemesters.
- Die Tätigkeit darf während des Auslandsaufenthaltes nicht durchgeführt werden.
Den Antrag stellen Sie nach Bewerbung und Platzvergabe mittels Ehrenwörtlicher Erklärung und Nachweisen (Arbeitgeberbescheinigung). Informationen zur Antragstellung erhalten Sie rechtzeitig per Email.
Der Zuschuss zu den Reisekosten berechnet sich nach der Entfernung mit Hilfe des Distance Calculators der EU KOM. Die berechnete Distanz entspricht der Luftlinie der einfachen Entfernung. Dabei handelt es sich um die Entfernung zwischen dem Herkunftsort (Partnerhochschule) und dem Veranstaltungsort (HTW Dresden).
Reisekosten für Hin- und Rückfahrt (Fahrtkostenpauschalen)
- 10 - 99 km umweltfreundliches Reisen 56 EUR, nicht umweltfreundliches Reisen mit 28 EUR
- 100 - 499 km umweltfreundliches Reisen 285 EUR, nicht umweltfreundliches Reisen mit 211 EUR
- 500 - 1.999 km umweltfreundliches Reisen 417 EUR, nicht umweltfreundliches Reisen mit 309 EUR
- 2.000 - 2.999 km umweltfreundliches Reisen 535 EUR, nicht umweltfreundliches Reisen mit 395 EUR
- 3.000 - 3.999 km umweltfreundliches Reisen 785 EUR, nicht umweltfreundliches Reisen mit 580 EUR
- 4.000 - 7.999 km umweltfreundliches Reisen 1188 EUR, nicht umweltfreundliches Reisen mit 1118 EUR
- >8.000 km umweltfreundliches Reisen 1735 EUR, nicht umweltfreundliches Reisen mit 1735 EUR
Darüber hinaus können bei Bedarf bis zu zwei Reisetage (0-2) und für grüne Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) gefördert werden.
Sie reichen den Antrag auf Reisekostenzuschuss mittels einer Ehrenwörtlichen Erklärung ein. Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail. Der Nachweis über die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel muss vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Erasmus-Stipendium erst bei Ihrer Ankunft in Deutschland erhalten. Daher sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre Flüge, Ihre Unterkunft, Ihr Visum und Ihre Versicherungen im Voraus zu organisieren und zu buchen. Das Stipendium wird nur auf Bankkonten mit einer europäischen IBAN überwiesen. Daher gibt es zwei Möglichkeiten:
01. Eröffnung eines Bankkontos bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Ihrer Ankunft in Dresden.
Sie benötigen zur Eröffnung eines Kontos in Dresden:
- Pass oder Personalausweis
- Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
- Zulassungsbescheid zum Studium oder Studentenausweis
02. Eröffnung eines Online Konto (dies kann bereits vor Ankunft in Deutschland erledigt werden)
Das Stipendiums wird in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Ihrem Termin in der Stabsstelle Internationales bzw. nach Eröffnung eines deutschen Bankkontos vor Ort ausgezahlt. Es wird daher jedem Stipendiaten dringend empfohlen, mit mindestens dem Betrag nach Dresden zu kommen, der für die Ausgaben im ersten Monat (einschließlich Unterkunft) erforderlich ist.