Unsere Partnerschaften weltweit

„Wo ist mein Koffer? Morgen reise ich nach San Diego!“

Lea unterwegs ins Ausland
mein roter Koffer

Organisation & Ablauf des Auslandsstudiums

Eine kurze Übersicht über die Organisation & Ablauf des Auslandsstudiums finden Sie als PDF hier (nicht barrierefrei zugänglich).

Meine Bewerbung - Einfach und Unkompliziert

  • Abschluss des ersten Studienjahres (ausgenommen Masterstudierende)
  • Immatrikuation an der HTW Dresden zu einem (vollständigen) Studium, welches zu einem anerkannten Abschluss führt
  • Studienvorhaben an einer Partnerhochschule weltweit (ausgenommen Erasmus+ kooperierende Hochschulen)

Bevor Sie sich für ein Auslandsstudium bewerben, sollten Sie für sich klären, wohin Sie mit welchen Zielen gehen wollen. Ist Ihnen eine bestimmte Unterrichts- oder Landessprache wichtig? Wollen Sie einen bestimmten Schwerpunkt Ihres Studiums vertiefen, etc? Sie können sich hierfür innerhalb des Angebotes der HTW Dresden eine zu Ihrem Studium passenden Gasthochschule heraussuchen.

Um die richtige Gasthochschule für Sie zu finden, informieren Sie sich:

  • über unsere bestehenden Kooperationen
  • auf den entsprechenden Internetseiten der Gasthochschulen
  • durch die Erfahrungsberichte Ihrer mitstudierenden Personen (Bitte loggen Sie sich dafür im internen Bereich mit Ihrer Nutzerkennung ein.)
  • zum Internationalen Tag (jährlich Ende November)
  • auf den Seiten des DAAD
  • auf den Länderinformationsseiten des DAAD

Wenn Sie eine oder mehrere Hochschulen in die engere Auswahl genommen haben, lassen Sie sich durch die programmbeauftragte Person (Ansprechperson für die jeweilige kooperierende Hochschule) in Ihrer Fakultät beraten. Nach der Beratung entscheiden Sie sich entsprechend Ihrer fachlichen und sprachlichen Kenntnissen sowie Ihrer persönlichen Wünsche. Wer die programmbeauftragte Person ist, entnehmen Sie dem Verzeichnis der Gasthochschulen.

Studierende der HTW Dresden reichen ihre Bewerbung bis spätestens 15. Februar in der Stabsstelle Internationales für das folgende akademische Studienjahr (WS und SS) ein.

Die Bewerbung kann im Büro (Z-232), per Post oder per E-Mail (international(at)htw-dresden.de) eingereicht werden.

WICHTIG!
Sofern an der gewünschten Gasthochschule noch freie Austauschplätze vorhanden sind, ist eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt durchaus möglich. Eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren der Fakultät ist damit allerdings ausgeschlossen.
 

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • Antrag auf Auslandsaufenthalt (bitte erst auf dem PC abspeichern und dann ausfüllen, NICHT auf dem Handy oder im Browser ausfüllen)
  • Notenübersicht (aus dem QIS-Portal)
  • Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse (Selbstauskunft)
  • Motivationsschreiben (maximal eine A4-Seite, in Englisch oder Deutsch)

Die auslandsbeauftragte Person Ihrer Fakultät bzw. die Stabsstelle Internationales informiert Sie über die Auswahlentscheidung. Die Stabsstelle Internationales nominiert Sie danach an der Gasthochschule.

ACHTUNG!
Sofern an der gewünschten Gasthochschule noch freie Austauschplätze vorhanden sind, ist eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt durchaus möglich. Eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren der Fakultät ist damit allerdings ausgeschlossen.

AUSWAHLKRITERIEN DER HTW DRESDEN:
Fachliche Leistungen - Sprachkenntnisse - Studienvorhaben - Motivation - Anrechnung der Studienleistungen nach Rückkehr an die HTW Dresden - Außercurriculare Aktivitäten - zusätzlich können fakultätsinterne Auswahlkriterien bestehen

MÖGLICHE STUDIENINHALTE WÄHREND DES AUFENTHALTES:

// Lehrveranstaltungen
// Projektarbeiten (Studienprojekte/Forschungsprojekte)
// Abschlussarbeiten (Diplomarbeit bzw. Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit)

ORGANISATORISCHER AUFWAND

Ein Auslandsaufenthalt erfordert eine gründliche Vorbereitung. Diese sollte mindestens ein Jahr vorher beginnen. Für bestimmte Länder und Stipendienbewerbungen ist eine längere Vorlaufzeit erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Ihr Studienland, die ausländische Hochschule, die erforderlichen fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen (z.B.: GMAT, GRE, TOEFL) für die Einschreibung sowie die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

Informieren Sie sich bei der programmbeauftragten Person Ihrer Gasthochschule und auf der Homepage der Gasthochschule, welche zusätzlichen Anmeldeformalitäten von Seiten der Gasthochschule gefordert werden und bewerben Sie sich dort innerhalb der Bewerbungsfrist. In der Regel sollte die Gasthochschule bereits von der Stabsstelle Internationales über Ihre Nominierung informiert sein.
Vergessen Sie nicht, sich gleichzeitig um Ihre Unterkunft, die Finanzierung, die akademische Anerkennung, Versicherungen, sowie ggf. das Visum zu kümmern.

Kostenloser Englisch-Sprachtest (nur Hör- und Leseverstehen): https://www.efset.org/ 

Sprachnachweise vom Zentrum für fachübergreifende Bildung: "Gerne unterstützen wir Sie bei Bewerbungen für ein Auslandssemester mit den entsprechenden Nachweisen Ihrer erworbenen Sprachkenntnisse."

  • Vordruck des DAAD für Auslandssemester (Analoges gilt für vergleichbare Nachweise): Nach erfolgreicher Kursteilnahme auf passendem Niveau wenden Sie sich bitte unter Angabe aller notwendigen Angaben (vollständiger Name, Matrikelnummer, Kontaktmöglichkeit sowie vollständige Notenübersicht) und dem vorausgefüllten DAAD-Formular an unser Sekretariat. In der Regel können die Nachweise anschließend binnen zwei Arbeitswochen zu den Bürozeiten im Sekretariat abgeholt werden bzw. werden auf Wunsch elektronisch überstellt.
  • Standardnachweise nach erfolgreicher Kursteilnahme: Bitte beachten Sie, dass typischerweise ein Nachweis mittels offiziellem Kontoauszug ausreichend ist. Sollten Sie dennoch einen separaten Nachweis wünschen, melden Sie sich bitte im Sekretariat.
  • Nachweise ohne Kursteilnahme: Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass derartige Nachweise durch uns leider nicht ausgestellt werden können."

Um sicherzustellen, dass Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen an der HTW Dresden anerkannt werden, müssen Sie vor Ihrem Aufenthalt ein Lernvereinbarung abschließen. Dieses wird oftmals schon mit den Bewerbungsunterlagen von der Gasthochschule angefordert.

In der Lernvereinbarung legen Sie gemeinsam mit der programmbeauftragten Person (Ansprechperson der Gasthochschule) bzw. demStudiendekanat Ihrer Fakultät die Module fest, die Sie im Ausland belegen wollen und welche Module der HTW Dresden Sie damit ersetzen.

  • Vermeiden Sie signifikante Unterschiede zwischen gewählten und eigentlich zu belegenden Modulen
  • Orientieren Sie sich am Studienablaufplan Ihres Studiengangs für das entsprechende Semester
  • Wählen Sie keine Module, die sich mit Inhalten doppeln, die Sie schon an der HTW Dresden belegt haben

Ergänzen können Sie Ihren Modulplan mit:

  • Einem Sprachmodul in der Unterrichtssprache der Gasthochschule
  • Modulen im Soft-Skills-Bereich

Wie in einem Semester an der HTW Dresden auch, sollten Sie Veranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten an der Gasthochschule absolvieren.

PRÜFUNG UND BESTÄTIGUNG DER LERNVEREINBARUNG

Nachdem die programmbeauftragte Person Ihre Lernvereinbarung bestätigt hat, legen Sie es dem Prüfungsausschuss zusammen mit den dazugehörigen Modulbeschreibungen vor. Der Prüfungsausschuss prüft Ihre Lernvereinbarung nach den Kriterien Niveau, Lernergebnisse, Workload und Profil Ihres Studiengangs dahingehend, ob die im Ausland erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zu den Lernzielen an der HTW Dresden aufweisen.

UNTERSCHRIFT DURCH DIE GASTHOCHSCHULE

Hat der Prüfungsausschuss Ihre Lernvereinbarung bestätigt, schicken Sie es zur Unterschrift an die Gasthochschule. Die von drei Seiten – Ihnen, der HTW Dresden und der Gasthochschule – unterschriebene Lernvereinbarung soll Ihnen die Anerkennung nach Rückkehr aus dem Ausland garantieren. Der Versand der Lernvereinbarung kann sowohl postalisch als auch per Mail erfolgen.

Im internen Bereich finden Sie ausführliche Informationen zum Prozessablauf.

Wenn Sie ein Land außerhalb der EU als Gastland für Ihren Auslandsaufenthalt gewählt haben, werden Sie in vielen Fällen ein Visum für die Einreise benötigen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Generalkonsulat bzw. der jeweiligen Landesbotschaft nach den Visabestimmungen. Sie werden eventuell Dokumente benötigen, die von unserer Hochschule oder auch von der Gastuniversität bestätigt werden müssen.

Wenn Sie einen Teil Ihres Studiums im Ausland verbringen, müssen Sie an der HTW Dresden immatrikuliert bleiben und sich für das Semester innerhalb des Rückmeldefrist zurückmelden. Während dieser Zeit behalten Sie Ihren Studierendenstatus und die studentische Krankenversicherung bleibt erhalten. Je nach Studiengang kann es sein, dass Sie ein Urlaubssemester einlegen müssen. Bitte informieren Sie sich dazu in Ihrem Studiendekanat oder im Studierendensekretariat. Eine Beurlaubung kann jedoch auch von Vorteil sein, wenn sie nicht vorgeschrieben ist. 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich von in dem Zeitraum des Auslandssemesters laufenden Prüfungen rechtzeitig abmelden müssen, um eine ‚5ue‘ zu vermeiden. Die ‚5ue‘ gilt dann als 1. Versuch. Laut Prüfungsordnung §23 Abs.9 können Sie sich kein Modul aus dem Auslandssemester für ein Modul anrechnen lassen, wo bereits ein 1. Versuch stattgefunden hat. Formulare dazu finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.

Beim StuRa können Sie eine Befreiung vom Semesterticket beantragen.

Fördermöglichkeiten weltweit

Mithilfe des Auslands-BAföGs können Studienaufenthalte weltweit gefördert werden. Die Fördersätze des Auslands-BAFöGs sind höhere als diejenigen, die Sie für Ihr Studium in Deutschland erhalten. Daher können oft auch Studierende, die in Deutschland keine BAföG-Förderung erhalten, während ihres Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden.

Auslands-BAföG können Sie beantragen, wenn Sie einen Studienaufenthalt von mindestens einem Semester beziehungsweise sechs Monaten planen. Beachten Sie dabei, dass maximal ein Jahr Ihres Aufenthalts mit einem Reisekostenzuschuss unterstützt wird. Bis zu 5.600 Euro Ihrer nachgewiesenen Studiengebühren können übernommen werden.

Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte mindestens 6 Monate vor einem geplanten Auslandsaufenthalt, separat zum Antrag auf Inlands-BAföG, beim zuständigen BAföG-Amt (je nach Zielregion) gestellt werden. Auch wenn Sie in Ihrem Studium an der HTW Dresden kein Inlands-BAföG erhalten, sollten Sie sich auf jeden Fall trotzdem zum Auslands-BAföG informieren, da der monatliche Auslandszuschuss, der Zuschuss zu den Studiengebühren (bis zu 5.600 EUR), Zuschuss zu Reisekosten oder der Auslandskrankenversicherungszuschuss oft einige tausend Euro ausmachen.
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.auslandsbafoeg.de/ und https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-im-ausland 

Alle aktuellen Informationen zum Auslands-BAföG und Corona finden Sie auf der Internetseite "Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Punkt 3: „Förderung von Ausbildungen im Ausland").

Die Stabsstelle Internationales ist grundsätzlich nicht befugt, BAföG-Formblätter auszufüllen bzw. zu bestätigen. Trotzdem möchten wir Ihnen an dieser Stelle eine kleine Hilfestellung geben:

Formblatt 2 
Das Formblatt 2 wird grundsätzlich nicht durch die HTW bestätigt. Gemäß einer Vereinbarung mit den BAföG-Ämtern wird diesem Formblatt einfach die Immatrikulationsbescheinigung beigefügt. Im QIS-Portal können Sie sich die Immatrikulationsbescheinigung für das BAföG-Amt ausdrucken. Diese Bescheinigung enthält den Zusatzvermerk "auch als Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung entsprechend § 9 BAföG". Sollten dennoch Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Formblatt 5 (Bestätigung über bisher erbrachte Leistungen) 
Bei Fragen zu Formblatt 5 wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Formblatt 6 (Bestätigung Pflichtpraktikum)

  • Dieses Formblatt wird durch die praktikumsbeauftragte Person der Fakultät bestätigt. 
  • Die Bestätigung erfolgt lediglich für Pflichtpraktika, nicht für zusätzliche bzw. freiwillige Praktika.
  • Die gutachterliche Stellungnahme zum Besuch der ausländischen Bildungsstätte erfolgt nur nach besonderer Anforderung des BAföG-Amtes in der Fakultät.

Die Christian Bürkert Stiftung bietet Stipendien für Zheijang University of Science and Technology (ZUST) an.

Bewerbungsfrist: 15.02.2024

Programminhalt:

  • 3 Studienstipendien in Höhe von 1.275 EUR/monatlich
  • 1 Semester zum Studienaufenthalt bzw. Abschlussarbeit an der ZUST

Fachbereich:

  • Allgemeiner Maschinenbau und Produktionstechnik
  • Informatik
  • Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Supply Chain Management (BA, MA)

Bewerbungsunterlagen: allgemeine Bewerbungsunterlagen zum Auslandsstudium mit Ziel ZUST

Kontakt

HTW Dresden
Stabsstelle Internationales
Friedrich-List-Platz 1
D-01069 Dresden
Raum: Z 232
international(at)htw-dresden.de

Eine komplette Übersicht aller Stipendien von Fulbright findst Du hier.

Fulbright-Studienstipendium

Studium in den USA? Yes, please!
Ergreife die Chance und erlebe die USA mit einem Fulbright-Studienstipendium 2024-25!

Bis zum 1. Februar 2024 können sich deutsche Studierende, die 2024/2025 im Rahmen eines deutsch-amerikanischen Hochschulpartnerschaftsprogramms in den USA studieren möchten, bei Fulbright Germany für ein Reisestipendium bewerben.

Das Stipendium beinhaltet die Finanzierung der Reisekosten mit einer Pauschale in Höhe von 2.000 Euro, die Teilnahme am Orientation Meeting vom 26. – 28. April 2024 in Leipzig und die Aufnahme in das internationale Netzwerk von Fulbright-Stipendiat:innen und Alumni.

Besuchen Sie uns gerne in unserer virtuellen Office Hour am 12. Dezember 2023 von 12:00 - 13:00 Uhr, um mehr über unser Programm und die Bewerbung zu erfahren. Bitte registrieren Sie sich hier.

Detaillierte Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie auf unserer Webseite.

Termine für Infosessions mit den Fulbright-Netzwerk-Universitäten in den USA werden nach und nach auf der Website von Fulbright Germany veröffentlicht unter www.fulbright.de

 

Hochdotierte Stipendien für US-amerikanische Hochschule

Sie möchten an einer amerikanischen Hochschule Ihren Masterabschluss, einen Forschungsaufenthalt oder die Kursphase für einen PhD absolvieren? Dann bewerben Sie sich auf ein Stipendium des ERP-Programms! Mit diesem Programmen fördert die Studienstiftung des deutschen Volkes Studien- und Forschungsaufenthalte an US-amerikanischen Spitzenuniversitäten.

Ziel des Programmes ist es, die transatlantische Verständigung zu stärken und hochqualifizierte Nachwuchskräfte, die eine Tätigkeit im öffentlichen Sektor anstreben, zu fördern und miteinander zu vernetzen. Das Programm richtet sich an sich an AbsolventInnen aller Fächer (außer der künstlerischen Fächer). Neben den Lebenshaltungs- und Reisekosten können in dem ERP-Programm Studiengebühren in Höhe von bis zu 50.000 USD übernommen werden.

Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2023. Mit der Aufnahme in die Programme geht auch eine Aufnahme in die Studienstiftung des deutschen Volkes einher. Sie haben Fragen zum ERP-Programm? Dann nutzen Sie die ZOOM-Sprechstunde mit aktuellen ERP-Geförderten. Die Termine und weitere Programminformationen finden Sie hier: https://www.studienstiftung.de/erp/.

Für wen ist das HAW.International-Stipendium geeignet und was wird gefördert?

Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Gefördert werden Studienaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland. Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus oder PROMOS und HAW.International ist ausgeschlossen.

Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen sind entsprechend der offiziellen DAAD Ausschreibung vollständig und fristgerecht direkt beim DAAD einzureichen.

Bewerbungsschluss:

  • 31.10.2023 für Stipendienbeginn zwischen März und Juni 2024 (Auswahltermin Januar 2024)
  • 28.02.2024 für Stipendienbeginn zwischen Juli und Oktober 2024 (Auswahltermin Mai 2024)
  • 01.07.2024 für Stipendienbeginn zwischen November 2024 und Februar 2025 (Auswahltermin September 2024)
  • 31.10.2024 für Stipendienbeginn zwischen März und Juni 2025 (Auswahltermin Januar 2025)

Das Institut Ranke-Heinemann lobt Stipendien/Förderungen wie folgt aus:

  • Jeder Freemover, der ein Studium in Down Under anstrebt, wird in das Förderprogramm aufgenommen.
  • Alle Universitäten und Studiengänge Australiens und Neuseelands sind dem Programm angeschlossen, das die finanzielle Förderung und die Unterstützung im gesamten Bewerbungsprozess durch IDP Education garantiert.
  • Unabhängige, neutrale und kostenlose Studienberatung (keine Gebühren)

Fördermöglichkeiten:

  • Down Under Studienbeihilfe: Garantierter Zuschuss bis zu 10% der Studiengebühren eines Semesters, d.h. je nach Studienprogramm eine Ersparnis zwischen 500 Dollar und 3000 Dollar.
  • Reisekostenstipendium: 1000 Euro Zuschuss pro Semester. Verlosung unter allen Studierenden.
  • Aktuelle Ausschreibungen: www.ranke-heinemann.de/australien/stipendien-irh/
  • Darüber hinaus Zugang zu allen Stipendien aller australischen und neuseeländischen Universitäten.

Für wen ist das PROMOS-Stipendium geeignet und was wird gefördert?

Für das PROMOS-Stipendium können sich immatrikulierte Studierende der HTW Dresden mit Abschlussabsicht bewerben.
Aufenthalte in das Herkunftsland können nicht gefördert werden.

Auf der Webseite PROMOS bewegt finden Sie die gleichnamige Reportage, in deren Verlauf Sie die (fiktive) Studentin Lea begleiten können, die sich auf den Weg macht, um PROMOS kennenzulernen.

Die HTW Dresden fördert im Rahmen des DAAD-Programms PROMOS die Realisierung von

  • Studienaufenthalten (1 bis 6 Monate/monatliche Teilstipendienrate)/Abschlussarbeiten (Hochschule/monatliche Teilstipendienrate oder Unternehmen/Reisekostenpauschale) ,
  • Praktika (6 Wochen bis 6 Monate/Reisekostenpauschale),
  • Studien- und Gruppenreisen unter Leitung einer hochschullehrenden Person im Ausland (Pauschale) in das außereuropäische Ausland.

Bewerbung:

Bitte reichen Sie bis zum 15. Februar des Kalenderjahres folgende Bewerbungsunterlagen für das aktuelle Kalenderjahr in der Stabsstelle Internationales der HTW Dresden ein (per E-Mail in einer PDF Datei an international(at)htw-dresden.de):

  • Bewerbungsantrag PROMOS (bitte erst auf dem PC abspeichern und dann ausfüllen, NICHT auf dem Handy oder im Browser ausfüllen)
  • Nachweis der Prüfungsergebnisse (z.B. Transcript of Records)
  • Nachweis der Sprachkenntnisse (HTW/DAAD Sprachnachweis als Sprachzertifikat nach erfolgreicher Kursteilnahme oder als Modulnote auf der Notenübersicht, bei geringeren Semester zählt auch Sprachnachweis auf Abiturzeugnis, Hinweis: Das HTW/DAAD Sprachzertifikat wird nur mit vorheriger Kursteilnahme ausgestellt, bitte wenden Sie sich an das Zentrum für fachübergreifende Bildung. Die Ausstellung kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Eine Selbsteinschätzung der Sprachkentnisse wird nicht als Sprachnachweis anerkannt.)
  • Studienvorhaben/Motivationsschreiben
  • Learning Agreement (sofern vorhanden)
  • Bestätigung der Hochschule (sofern vorhanden)
  • Praktikumsvereinbarung (sofern vorhanden)
  • Bestätigung des Unternehmens (sofern vorhanden)

Auswahlverfahren:

Das Auswahlverfahren erfolgt entsprechend den fachlichen, sprachlichen und persönlichen Voraussetzungen der Studierenden anhand der Bewerbungsunterlagen. Die Auswahl der Stipendiaten und die Festlegung einer Reihenfolge der Studierenden (einschließlich Reserve- bzw. Nachrückkandidaten) erfolgen nach den für das PROMOS-Programm festgelegten Vergabe- und Auswahlkriterien der PROMOS-Auswahlkommission der HTW Dresden.
Jede Fakultät legt für die Antragsteller der eigenen Fakultät eine Reihenfolge fest. Für bessere Vergleichbarkeit Studierender aus unterschiedlichen Fakultäten wird mit einem Punktesystem gearbeitet.
Die Auswahlkommission legt eine fakultätsübergreifende Reihenfolge fest.

Für die Entscheidung werden u. a. zugrunde gelegt:

  • Fachliche Leistungen
  • Sprachkenntnisse
  • Studienvorhaben
  • Motivation
  • Außercurriculare Aktivitäten (Gremientätigkeit, StuRa, Fakultätsrat, faranto e.V., IAESTE - Lokalkomitee, AIESEC -Lokalkomitee, Engagement bei der Betreuung von internationalen Austauschstudenten der HTW Dresden)

Prioritäten/Nachrangigkeiten werden angesichts des Auslandsvorhabens, Regionen/Länder/Hochschulen, Studiengänge, Studienfortschritt und Mehrfachförderung festgelegt.

  • Gasthochschulen haben Vorrang
  • Aufenthalte in MOE-Ländern haben Vorrang vor anderen Ländern
  • Ingenieurstudiengänge vor wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen
  • Studierende internationaler Studiengänge (IB, IMES) vor anderen Studiengängen, da sie Pflichtsemester im Ausland realisieren müssen
  • Studierende, die bereits in einem anderen Programm durch die HTW Dresden gefördert wurden, werden nachrangig behandelt

Für Nachrückkandidaten kann die Stipendienzusage möglicherweise auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einem erneuten Bescheid erfolgen.

Für wen ist das Vulcanus in Japan Programm geeignet und was wird gefördert?

Für das Vulcanus Japan Programm, welches im September beginnt und im August des folgenden Jahres endet, können sich

  • Staatsangehörige der EU Mitgliedsstaaten oder der COSME* Kooperationsländer,
  • Studierende einer EU / COSME* kooperierenden Universität, die zum Zeitpunkt der Bewerbung zwischen dem 4. offiziellen Studienjahr und dem vorletzten Jahr der Promotion eingeschrieben sind**,
  • und eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen können, die bis mindestens 3 Monate vor Beginn des Studiums gültig ist, bewerben.

    (*) Du bist kein EU-Staatsangehöriger? Wenn dein Heimatland der COSME beigetreten und der Vertrag in kraft getreten ist, dann kannst du dich bewerben. (Den Status deines Heimatlandes und deiner Universität kannst du hier überprüfen.)
    (**) Informatik, Ingenieurwissenschaften, Maschinenbau, Chemie, Elektronik, Biotechnologie, Elektrotechnik, Physik, Telekommunikation, Nukleartechnik, Bauwesen, Metallwerkstoffe, Keramik, Produktionssystem...

Das Programm besteht aus Industriepraktika für EU/COSME* Studierende in Japan. Die Studierenden absolvieren:

  • ein einwöchiges Seminar über Japan,
  • einen viermonatigen Japanisch-Intensivkurs,
  • ein achtmonatiges Praktikum in einem japanischen Unternehmen

Ziele des Programmes:

  • einen Einblick in die gesamte Bandbreite fortschrittlicher Technologien erhalten, die von einem führenden japanischen Unternehmen verwendet werden;
  • Japanisch lernen, die japanische Kultur kennenlernen,
  • im Hinblick auf eine zukünftige Karriere sich die Fähigkeit aneignen, mit Japan in menschlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu interagieren. 

Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen sind entsprechend des Bewerbungsverfahrens fristgerecht (Deadline 20.01.2024 für das Programm von Sept. 24 bis August 2025) einzureichen.

Bitte informieren Sie sich auch auf folgenden Internetseiten:

Während meines Auslandsstudiums

Sollten sich an der Gasthochschule Änderungen ergeben, weil sich Veranstaltungen z.B. überschneiden oder nicht angeboten werden, können Sie Ihre Lernvereinbarung ändern. Die Änderungen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule erneut von Ihrer programmbeauftragten Person und vom Prüfungsausschuss als auch von der Gasthochschule bestätigt werden. Bitte schicken Sie die geänderte Lernvereinbarung auch an die Stabsstelle Internationales. Sie können das Dokument sowohl per Post als auch per Mail verschicken. Nun belegen Sie die gewählten Module im Ausland und legen die dazugehörigen Prüfungsleistungen ab.

Änderungen der vereinbarten Lernvereinbarung müssen spätestens vier Wochen nach Ankunft der studierenden Person an der Gasthochschule durch eine abgeänderte Lernvereinbarung erfasst und genehmigt werden.

Wir freuen uns sehr über Postkarten. Diese erhalten einen Ehrenplatz an unserer Pinnwand.

Adresse: HTW Dresden - Stabsstelle Internationales, Friedrich-List Platz 1, 01069 Dresden

Nach meinem Auslandsstudium

LEISTUNGSNACHWEIS/TRANSCRIPT OF RECORDS

Nach erfolgreichem Abschluss des Studienaufenthaltes stellt Ihnen die Gasthochschule entsprechend der Lernvereinbarung einen Leistungsnachweis/"Transcript of Records" aus. Bitte senden Sie den Leistungsnachweis nach Erhalt an international(at)htw-dresden.de oder geben Sie eine Kopie zu den Sprechzeiten direkt in der Stabsstelle Internationales (Raum Z 232) ab.
Hinweis: Bringt eine studierende Person keinerlei in der Lernvereinbarung vorgesehene Leistungsnachweise mit nach Hause, kann der Erasmus+ Mobilitätszuschuss teilweise oder ganz zurückgefordert werden.

AKADEMISCHE ANERKENNUNG

Am Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie von Ihrer Gasthochschule einen Leistungsnachweis (Transcript of Records) der von Ihnen belegten Module und erbrachten Prüfungsleistungen. Diesen reichen Sie zusammen mit der ersten und ggf. zweiten veränderten Lernvereinbarung beim zuständigen Prüfungsausschuss ein. Sollen Prüfungsleistungen entgegen der Lernvereinbarung nicht anerkannt werden oder Module als Zusatzleistungen anerkannt werden, teilen Sie dies dem Prüfungsausschuss formlos mit. Der Prüfungsausschuss trägt die vorab genehmigten, anerkannten Leistungen mit der entsprechenden Note in den letzten Teil der Lernvereinbarung (nach der Mobilität) ein und bestätigt diese.

Die Notenumrechnung erfolgt in der Fakultät. Dazu reichen Sie die dazu erforderlichen Informationen über das ausländische Notensystem beim Prüfungsausschuss ein. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen (und die Prüfungsleistungen gehen nicht in die weitere Notenberechnung mit ein). Dies erfolgt dergestalt, dass auch die ECTS-Punkte dieses Moduls in die Gesamtsumme der ECTS-Punkte einbezogen werden.

Anschließend werden Ihre Ergebnisse aus dem Ausland ins HIS POS übernommen. Auf dem Zeugnis werden im Ausland erbrachte und anerkannte Prüfungsleistungen in geeigneter Weise gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass die Prozessbeschreibung P U15 - Anerkennung von Prüfungsleistungen für das Verfahren verbindlich ist.

Die Heimathochschule gewährleistet Ihnen, dass unter Anwendung von ECTS die im Ausland erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathochschule erforderlichen Studienleistungen/Studienzeiten angerechnet werden. Die Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn mit Ihnen ein klar festgelegtes Studienprogramm in einer Lernvereinbarung schriftlich vereinbart wurde. Die Akademische Anerkennung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Mobilitätsaufenthaltes anhand des Ihnen von der Gasthochschule ausgestellten Leistungsnachweises. Die Anrechnung bzw. Anerkennung der Studien-/Ausbildungsleistungen kann Ihnen verweigert werden, wenn Sie das von der Gasthochschule verlangte akademische Leistungsniveau nicht erreicht oder anderweitig die von den teilnehmenden Einrichtungen für eine Anerkennung verlangten Bedingungen nicht erfüllt haben.

Wenn Sie sich weiter über Anerkennungsverfahren und Leitlinien eines guten Anerkennungsprozesses informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden Adressen:

  • Das nexus-Projekt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fördert Studienaufenthalte im Ausland und hat es sich daher unter anderem zur Aufgabe gemacht, Qualitätsstandards für die Anerkennung von Studienleistungen zu schaffen. In diesem Zuge veröffentlicht das Projekt auf seiner Webseite wichtige Informationen und Praxisbeispiele bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und stellt darüber hinaus Basispublikationen zur Verfügung.
     
  • Die Broschüre "Mobilitätsförderung durch Anerkennungserleichterung" vom Akademischen Auslandsamt der Universität Leipzig befasst sich ebenfalls mit guter Anerkennungspraxis von Studien- und Prüfungsleistungen. Die HTW Dresden hat das Projekt gemeinsam mit anderen Institutionen unterstützt.

Wir bitten Sie um einen Erfahrungsbericht (gern mit Fotos) Ihres Auslandsaufenthaltes, damit möglichst viele zukünftige Studierende von Ihren Erfahrungen profitieren können. Der Erfahrungsbericht wird mit Ihrer Zustimmung auf der HTW-Website intern unter "Erfahrungsberichte" hochgeladen. Bitte senden Sie uns den Erfahrungsbericht als PDF-Datei mit einer kurzen Bestätigung über das Einverständnis der Veröffentlichung.

Dokumente und Unterlagen

Die Dokumente sind noch nicht barrierefrei zugänglich. Eine telefonische Auskunft ist unter Tel. +49 351 462 -2590 oder -3458 möglich.

1. Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt

2. Lernvereinbarung (Learning Agreement)