Gruppe von Studierenden begrüßen sich
HTW Dresden/Sebb

Beurlaubung

Studierende können sich aus wichtigem Grund für maximal zwei Semester beurlauben lassen. Gründe können zum Beispiel eine Schwangerschaft, die Pflege und Betreuung eines Kindes, Krankheit oder ein freiwilliges Praktikum sein.

Während der Zeit der Beurlaubung bleiben Studierende Angehörige der Hochschule und müssen sich semesterweise zurückmelden sowie den Semesterbeitrag für das Studentenwerk und den Studentenrat entrichten. Es besteht die Möglichkeit, sich vom Semesterticket befreien zu lassen oder den Beitrag über den StuRa anteilig zurückerstatten zu lassen. Beachten Sie bitte, dass während der Beurlaubung keine BAföG-Zahlung erfolgt! Melden Sie bitte den Zeitraum der Beurlaubung auch Ihrer Krankenkasse. Während der Beurlaubung können Prüfungsleistungen auf Antrag erbracht werden.

Eine Beurlaubung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Dieser ist bis zum Ende der Rückmeldefrist unter Angabe des Grundes und mit entsprechenden Nachweisen zu stellen.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag noch innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn gestellt werden.

Bitte beachten!

Ohne Begründung und Nachweise kann Ihr Antrag auf Beurlaubung nicht bearbeitet werden!

Fragen?

Das Studentensekretariat ist gerne für Sie da!

Studierende zeigen Daumen hoch
HTW Dresden 2023 - Roland Stenzel

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