
Gremientätigkeit
Gremientätigkeit bezeichnet das Engagement von Studierenden in Gremien und Organen der Hochschule.
Für diese Tätigkeit können Studierende unter den Voraussetzungen des § 20 Absatz 4 SächsHSFG Zeiten (Semester) nicht auf die Regelstudienzeit anrechnen lassen. Nichtanrechnung auf die Regelstudienzeit bedeutet, dass die betreffenden Semester nicht als Fachsemester zählen, sondern lediglich als Hochschulsemester. Somit kann die spätere Vorlage eines Leistungsnachweises oder eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gerechtfertigt werden.
- Bei Mitwirkung in Gremien von einem Jahr (einer Wahlperiode) kann ein Gremiensemester beantragt werden.
- Bei Mitwirkung in Gremien von mindestens einem weiteren Jahr (in Summe zwei Wahlperioden) können zwei weitere Gremiensemester beantragt werden.
Bitte beachten!
Bitte melden Sie sich in jedem Fall fristgemäß und unabhängig vom Stand der Antragsbearbeitung zurück. Ihre Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Semester können Sie sich erst nach der Genehmigung des Antrages ausdrucken.
Fragen?
Das Studentensekretariat ist gerne für Sie da!

Dokumente
Weitere Dokumente/ Antragsformulare finden Sie hier: https://www.htw-dresden.de/studium/im-studium/studierendenservice/gremientaetigkeit