Drei Studentinnen auf Gang
HTW Dresden/Sebb

Gremientätigkeit

Bestätigung einer Gremientätigkeit und Anrechnung von Gremientätigkeit gemäß § 21 Absatz 4 SächsHSG

Haben Studentinnen oder Studenten, während einer Wahl- oder Bestellungsperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft, des Studentenwerkes oder in der Studienkommission mitgewirkt oder waren sie als Gleichstellungsbeauftragte oder Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten tätig, wird ihnen eine Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Für jede weitere Wahl- oder Bestellungsperiode wird ein weiteres Semester nicht angerechnet, insgesamt höchstens drei Semester.

Die Nichtanrechnung auf die Regelstudienzeit bedeutet, dass die betreffenden Semester nicht als Fachsemester zählen, sondern lediglich als Hochschulsemester. Somit kann die spätere Vorlage eines Leistungsnachweises oder eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gerechtfertigt werden.

Um sich die Gremientätigkeit bestätigen zu lassen und/oder für die Beantragung der Nichtanrechnung auf die Regelstudienzeit verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular (Formular aktuell in Überarbeitung).

Bitte beachten!

Bitte melden Sie sich in jedem Fall fristgemäß und unabhängig vom Stand der Antragsbearbeitung zurück. Ihre Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Semester können Sie sich erst nach der Genehmigung des Antrages ausdrucken.