Studierende auf dem Weg vor dem Zentralgebäude
HTW Dresden/Sebb

Studiengangswechsel

Um einen Studiengangswechsel handelt es sich, wenn Sie bereits ein oder mehrere Semester an der HTW Dresden studiert haben und nun

  • den Studiengang
  • den angestrebten Abschluss (z.B. vom Bachelor zum Diplom) oder
  • die Studienform (Direkt-/Fernstudium, Voll-/Teilzeit)

ändern möchten.

  

Bitte beachten Sie:

  1. Ein Studiengangswechsel in das 1. Fachsemester ist ausgeschlossen, dafür ist eine neue Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15.07. bzw. für das Sommersemester bis zum 15.01. notwendig. Ebenfalls eine Neubewerbung erfordert ein Wechsel nach einer Exmatrikulation von Amts wegen. 
  2. Ein Wechsel des Abschlusses in der Fakultät Elektrotechnik ist erst nach dem 3. Fachsemester möglich.

 

Antragsfristen

für das Wintersemester bis 15. Juli
für das Sommersemester bis 15. Januar

Fragen?

Das Studentensekretariat ist gerne für Sie da!

Studierende zeigen Daumen hoch
HTW Dresden 2023 - Roland Stenzel

Dokumente

Wollen Sie Ihren Studiengang wechseln, beantragen Sie dies bis zum 15. Juli für einen Wechsel ab dem Wintersemester und bis zum 15. Januar für einen Wechsel ab dem Sommersemester. Neben dem Antrag auf Studiengangswechsel ist ein Nachweis aller erbrachten Studienleistungen inkl. Fehlleistungen notwendig.

Ein Studiengangswechsel für das 1. Fachsemester ist an der HTW Dresden ausgeschlossen. Bewerben Sie sich bitte über das Online-Portal.

Wechseln Sie bei uns in den gleichen Studiengang, rechnen wir Ihre bisherigen Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen – soweit dies möglich ist – in Ihrem neuen Studiengang an.

Handelt es sich bei Ihrem neuen Studium nicht um den gleichen Studiengang wie bisher, müssen Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss die Anrechnung einzelner, bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen beantragen.

Haben Sie in Ihrem bisherigen Studium eine Prüfung endgültig nicht bestanden, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert. Ein Studiengangswechsel ist nicht möglich.

Wenn Sie „BAföG“ empfangen, müssen Sie jeden Studiengangswechsel umgehend dem BAföG-Amt mitteilen (vgl. http://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung). Von dort erhalten Sie weitere Informationen. Die Fortsetzung Ihrer Förderung im neuen Studiengang kommt vor allem dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund für den Studiengangswechsel vorliegt. Um sicher zu gehen, ob Sie weiter gefördert werden, können Sie beim „BAföG-Amt“ eine Vorabentscheidung beantragen (vgl. § 46 Absatz 5 BAföG).

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