Studiengangwechsel
Um einen Studiengangwechsel handelt es sich, wenn Sie bereits ein oder mehrere Semester an der HTW Dresden studiert haben und nun
- den Studiengang oder
- den angestrebten Abschluss (z.B. vom Bachelor zum Diplom)
ändern möchten.
Bitte beachten Sie:
- Ein Studiengangwechsel in das 1. Fachsemester ist ausgeschlossen, dafür ist eine neue Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15.07. bzw. für das Sommersemester bis zum 15.01. notwendig. Ebenfalls eine Neubewerbung erfordert ein Wechsel nach einer Exmatrikulation von Amts wegen.
- Ein Wechsel des Abschlusses in der Fakultät Elektrotechnik ist erst nach dem 3. Fachsemester möglich.
Für eine Bewerbung in ein 1. Fachsemester (Neustart) in einem anderen Studiengang beachten Sie bitte die allgemeinen Bewerbungshinweise und die Checkliste, die erklärt welche Dokumente eingereicht werden müssen, wenn Sie bereits eine Hochschulvergangenheit haben.
Für Studieninteressierte, welche bereits Vorleistungen im gleichen oder verwandten Studiengang an einer anderen Hochschule erbracht haben, besteht die Möglichkeit, ihr Studium in einem höheren Fachsemester fortzusetzen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Antragsfristen
für das Wintersemester bis 15. Juli
für das Sommersemester bis 15. Januar
Fragen?
Das Studentensekretariat ist gerne für Sie da!
Dokumente
- Antrag Studiengangswechselpdf - 1,61 MB
- Informationsbroschüre Studiengangwechselpdf - 254 kB
Weitere Dokumente/ Antragsformulare finden Sie hier: https://www.htw-dresden.de/studium/im-studium/studierendenservice/studiengangswechsel
Wollen Sie Ihren Studiengang wechseln, beantragen Sie dies bis zum 15. Juli für einen Wechsel ab dem Wintersemester und bis zum 15. Januar für einen Wechsel ab dem Sommersemester. Neben dem Antrag auf Studiengangswechsel ist ein Nachweis aller erbrachten Studienleistungen inkl. Fehlleistungen notwendig.
Ein Studiengangwechsel für das 1. Fachsemester ist an der HTW Dresden ausgeschlossen. Bewerben Sie sich bitte über das Online-Portal.
Wechseln Sie bei uns in den gleichen Studiengang, rechnen wir Ihre bisherigen Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen – soweit dies möglich ist – in Ihrem neuen Studiengang an.
Handelt es sich bei Ihrem neuen Studium nicht um den gleichen Studiengang wie bisher, müssen Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss die Anrechnung einzelner, bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen beantragen.
Haben Sie in Ihrem bisherigen Studium eine Prüfung endgültig nicht bestanden, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert. Ein Studiengangwechsel ist nicht möglich.
Wenn Sie „BAföG“ empfangen, müssen Sie jeden Studiengangwechsel umgehend dem BAföG-Amt mitteilen (vgl. http://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung). Von dort erhalten Sie weitere Informationen. Die Fortsetzung Ihrer Förderung im neuen Studiengang kommt vor allem dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund für den Studiengangswechsel vorliegt. Um sicher zu gehen, ob Sie weiter gefördert werden, können Sie beim „BAföG-Amt“ eine Vorabentscheidung beantragen (vgl. § 46 Absatz 5 BAföG).