Organsiatorische Informationen
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1. Stundenplan

Im Stunden- und Raumplan finden Sie alle Sprachlehrveranstaltungen von uns. Am zielsichersten navigieren Sie erfahrungsgemäß dann, wenn Sie im Bereich "zusätzliche Veranstaltungen" die Modulnummer eingeben, die gewünschte Veranstaltung aus der Vorschlagsliste auswählen und anschließend auf "individueller Stundenplan" klicken.

2. Studium Integrale

In jedem Semester bieten wir zahlreiche studiengangsübergreifende Fremdsprachenmodule an. Details hierzu finden Sie auf unserer Internetseite zum Studium Integrale.

3. Termine Nach- und Wiederholungen für APLs

In Abhängigkeit von den von Ihnen angegebenen APLs terminieren wir die Nach- bzw. Wiederholung entweder in der vorletzten Vorlesungswoche durch Integration in aktuell angebotenen Lehrveranstaltungen oder am Mittwoch in der letzten Vorlesungswoche. Beachten Sie die Hinweise zu unserem elektronischen Anmeldeformular.

4. Prüfungsplan für den kommenden Prüfungsabschnitt

Den Prüfungsplan für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen unserer Fremdsprachenmodule im jeweiligen Prüfungsabschnitt können Sie den Internetseiten des Prüfungsamts entnehmen. Die Termineinschreibung für Ihre individuellen Prüfungszeiten erfolgt über OPAL.

1. Nach- und Wiederholungsprüfungen für APLs

Wir bieten in jedem Semester Nach- und Wiederholungstermine für Alternative Prüfungsleistungen (APLs) aller Fremdsprachenmodule an. Beachten Sie die Hinweise zu unserem elektronischen Anmeldeformular.

2. Prüfungsplan & Termineinschreibung

Der Prüfungsplan für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen für Studierende der Fakultät Wirtschaftswissenschaften sowie die damit verbundenen Fristen zur Termineinschreibung werden jeweils im Verlauf des Semesters auf dieser Seite als semesterspezifische Information veröffentlicht.

3. Termin der Themenausgabe bei Sprachpraktischen Projektarbeiten

Bei Alternativen Prüfungsleistungen (APL) in der Form einer "Sprachpraktischen Projektarbeit" gilt jeweils der Freitag der 8. Vorlesungswoche jeden Semesters als Termin der Themenausgabe. Diese Festlegung gilt für alle Fremdsprachmodule.

4. Einsatz von Software bei Prüfungen

Der Einsatz von Softwarelösungen für Übersetzungen von in der Sprachlehre erbrachten Prüfungsleistungen ist nur dann zulässig, wenn diese Hilfsmittel vollständig und korrekt gekennzeichnet sind. Das Nachschlagen einzelner Wörter in digitalen Wörterbüchern ist unkritisch, da es dem analogen nicht kennzeichnungspflichtigen Tatbestand entspricht. Wenn jedoch beispielsweise Foliensätze oder Belegarbeiten automatisiert übersetzt werden, muss dies gekennzeichnet werden. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Selbstständigkeitserklärung vor, wie Sie allen schriftlichen Arbeiten beizufügen ist. Da es das Ziel der Fremdsprachenlehre ist, mündlich und schriftlich kommunizieren zu können, kann ein umfangreicher Einsatz dieser Technologien zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führen.

Weiterführende Informationen

Sekretariat

Gerne beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail, telefonisch unter 0351 462-2074 oder im Büro Z 708. Bitte beachten Sie hierbei unsere Bürozeiten montags bis mittwochs, jeweils von 9:00 bis 11:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung.

Abwesenheit

Bitte beachten Sie, dass unser Sekretariat vom 29.05.25bis zum 10.06.2025 nicht besetzt ist.