Organsiatorische Informationen
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1. Stundenplan

Im Stunden- und Raumplan finden Sie alle Sprachlehrveranstaltungen von uns. Am zielsichersten navigieren Sie erfahrungsgemäß dann, wenn Sie im Bereich "zusätzliche Veranstaltungen" die Modulnummer eingeben, die gewünschte Veranstaltung aus der Vorschlagsliste auswählen und anschließend auf "individueller Stundenplan" klicken.

2. Studium Integrale

In jedem Semester bieten wir zahlreiche studiengangsübergreifende Fremdsprachenmodule an. Details hierzu finden Sie auf unserer Internetseite zum Studium Integrale.

3. Termine Nach- und Wiederholungen für APLs

In Abhängigkeit von den von Ihnen angegebenen APLs terminieren wir die Nach- bzw. Wiederholung entweder in der vorletzten Vorlesungswoche durch Integration in aktuell angebotenen Lehrveranstaltungen oder am Mittwoch in der letzten Vorlesungswoche. Beachten Sie die Hinweise zu unserem elektronischen Anmeldeformular.

4. Prüfungsplan für den kommenden Prüfungsabschnitt

Den Prüfungsplan für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen unserer Fremdsprachenmodule im jeweiligen Prüfungsabschnitt können Sie den Internetseiten des Prüfungsamts entnehmen. Die Termineinschreibung für Ihre individuellen Prüfungszeiten erfolgt über OPAL.

1. Nach- und Wiederholungsprüfungen für APLs

Wir bieten in jedem Semester Nach- und Wiederholungstermine für Alternative Prüfungsleistungen (APLs) aller Fremdsprachenmodule an. Beachten Sie die Hinweise zu unserem elektronischen Anmeldeformular.

2. Prüfungsplan & Termineinschreibung

Der Prüfungsplan für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen für Studierende der Fakultät Wirtschaftswissenschaften sowie die damit verbundenen Fristen zur Termineinschreibung werden jeweils im Verlauf des Semesters auf dieser Seite als semesterspezifische Information veröffentlicht.

3. Termin der Themenausgabe bei Sprachpraktischen Projektarbeiten

Bei Alternativen Prüfungsleistungen (APL) in der Form einer "Sprachpraktischen Projektarbeit" gilt jeweils der Freitag der 8. Vorlesungswoche jeden Semesters als Termin der Themenausgabe. Diese Festlegung gilt für alle Fremdsprachmodule.

4. Einsatz von Software bei Prüfungen

Der Einsatz von Softwarelösungen für Übersetzungen von in der Sprachlehre erbrachten Prüfungsleistungen ist nur dann zulässig, wenn diese Hilfsmittel vollständig und korrekt gekennzeichnet sind. Das Nachschlagen einzelner Wörter in digitalen Wörterbüchern ist unkritisch, da es dem analogen nicht kennzeichnungspflichtigen Tatbestand entspricht. Wenn jedoch beispielsweise Foliensätze oder Belegarbeiten automatisiert übersetzt werden, muss dies gekennzeichnet werden. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Selbstständigkeitserklärung vor, wie Sie allen schriftlichen Arbeiten beizufügen ist. Da es das Ziel der Fremdsprachenlehre ist, mündlich und schriftlich kommunizieren zu können, kann ein umfangreicher Einsatz dieser Technologien zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führen.

1. Sprachnachweise

Gerne unterstützen wir Sie bei Bewerbungen für ein Auslandssemester mit den entsprechenden Nachweisen Ihrer erworbenen Sprachkenntnisse.

  • Vordruck des DAAD für Auslandssemester (Analoges gilt für vergleichbare Nachweise): Nach erfolgreicher Kursteilnahme auf passendem Niveau wenden Sie sich bitte unter Angabe aller notwendigen Angaben (vollständiger Name, Matrikel, Kontaktmöglichkeit sowie vollständiger Notenübersicht) und dem vorausgefüllten DAAD-Formular an unser Sekretariat. In der Regel können die Nachweise anschließend binnen zwei Arbeitswochen zu den Bürozeiten im Sekretariat abgeholt werden bzw. werden auf Wunsch elektronisch überstellt.
  • Standardnachweise nach erfolgreicher Kursteilnahme: Bitte beachten Sie, dass typischerweise ein Nachweis mittels offiziellem Kontoauszug ausreichend ist.
  • Nachweise ohne Kursteilnahme: Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass derartige Nachweise durch uns leider nicht ausgestellt werden können.

2. Anerkennung von fremdsprachlichen Prüfungsleistungen

Sie können jederzeit einen Antrag auf Anerkennung von fremdsprachlichen Prüfungsleistungen einreichen. Wir empfehlen eine frühzeitige Antragstellung, um im Falle einer Ablehnung dennoch die für Ihr Studium vorgesehenen Module erfolgreich absolvieren zu können. Generell können nur Studienleistungen aus einem vorherigen Studium an der HTW Dresden oder einer anderen Hochschule berücksichtigt werden. Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Anerkennung der Prüfungsleistung
  • Kopie Ihres Studierendenausweises
  • Kopie des Leistungsnachweises aus dem zum einen die konkrete Fremdsprache und die belegte Niveaustufe sowie zum anderen die Benotung und der Umfang der erworbenen ECTS-Punkte und/oder der Semesterwochenstunden hervorgeht. Eine Angabe wie beispielsweise „Fremdsprache 1,7“ auf einem Studienkontoauszug ist damit nicht ausreichend.

Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag entweder datenschutzkonform auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail ein. Ihr Antrag wird durch uns in der Regel innerhalb von einer Woche bearbeitet und an den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät sowie von dort an das Prüfungsamt der Hochschule weitergeleitet.

3. Ihre Ansprechpersonen

Allgemeine Anfragen werden Ihnen unkompliziert im Sekretariat von Frau Günther beantwortet. Für sprachgruppenspezifische Fragen stehen Ihnen die Sprachgruppenleitungen gerne zur Verfügung. Modulspezifische Anfragen richten Sie bitte an den jeweiligen Dozierenden.

Weiterführende Informationen

Sekretariat

Gerne beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail, telefonisch unter 0351 462-2074 oder im Büro Z 708. Bitte beachten Sie hierbei unsere Bürozeiten montags bis mittwochs, jeweils von 9:00 bis 11:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags nach Vereinbarung.