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Promotionsförderung

Die HTW Dresden unterstützt Promotionsinteressierte bei der Finanzierung ihres kooperativen Promotionsvorhabens. Aktuelle Ausschreibungen werden auf dieser Seite aufgeführt. 

ESF-PLUS Promotionsstipendien

Infoveranstaltung zum Förderprogramm

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Ziel und Art der Förderung

Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, insbesondere von Frauen, durch die Erweiterung ihrer Kompetenzen im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Akademische Fachkräfte sollen durch die Qualifikation im Rahmen einer Promotion verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft erlangen. Die Ausschöpfung der Bildungspotenziale von Frauen wird sowohl durch gezielte Ansprache als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen erreicht. Gefördert werden Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Promotionen - hier gilt auch das kooperative Modell. 

Folgende Promotionsformen sind förderfähig:

  • Industriepromotionen: weisen ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten mit Sitz im Freistaat Sachsen und der HTWD auf.
  • Landesinnovationspromotionen: Es wird zu Themen geforscht, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen. 
  • Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere dienen der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit. Familienbedingte Unterbrechungen im Sinne dieser Richtlinie sind Unterbrechungen von mindestens sechs Monaten zur Wahrnehmung der Elternzeit sowie zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.
  • Kombination von Industriepromotion und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: Hier ist die Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen jeweils beider Promotionsformen nachzuweisen.

Ganz wichtig!

  • Antragsberechtigt sind im Rahmen eines kooperativen Promotionsvorhabens vorrangig Fachhochschulabsolventen; jedoch werden auch Universitätsabsolventen, welche ihr Promotionsvorhaben hauptsächlich an der HTWD durchführen, akzeptiert.
  • Das Promotionsvorhaben darf bei Antragsstellung noch nicht begonnen haben, d.h. der/die Promotionsinteressierte darf noch nicht auf einer Promovendenliste der kooperierenden Universität aufgenommen sein. 
  • Das kooperative Promotionsverfahren sollte bestenfalls in Kooperation mit einer sächsischen Universität stattfinden. Nur in Ausnahmefällen sind außersächsische Einrichtungen als kooperativer Partner anerkannt. Eine Begründung ist hierzu nötig. 

Art und Umfang der Förderung

Dauer der Förderung: Die Promovierenden werden bis zur Einreichung der Promotionsschrift bis zu einer Dauer von vier Jahren gefördert. 

Umfang der Förderung: 

  • Industriepromotionen: monatliches Grundstipendium in Höhe von 850,00 €zzgl. der Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten (mind. 850,00 EUR pro Monat) und ggf. monatlicher Kinderzuschlag von 100,00 € je unterhaltsberechtigtes Kind
  • Landesinnovationspromotionen: monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.700,00 € und ggf. monatlicher Kinderzuschlag von 100,00 € je unterhaltsberechtigtes Kind
  • Promotionsvorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.700,00 € und ggf. monatlicher Kinderzuschlag von 100,00 € je unterhaltsberechtigtes Kind
  • Kombination von Industriepromotion und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: monatliches Grundstipendium in Höhe von 850,00 € und ggf. monatlicher Kinderzuschlag von 100,00 € je unterhaltsberechtigtes Kind

 

Antragsprozess

Aktuell ist eine weitere Förderrunde ausgeschrieben. Gefördert werden Promotionsvorhaben welche jeweils zum Monatsersten ab dem 1. Januar 2025 gestartet werden. Ein späterer Beginn kann jeweils zum Monatsersten zugelassen werden. Das Projektende muss jedoch in jedem Fall spätestens zum 31. Dezember 2028 erfolgen. Stichtag zur Einreichung aller Unterlagen im Prorektorat F&T ist der 12.07.2024

 

Einreichungsfrist

Der vollständige Antrag ist fristgerecht bis zum 12.07.2024 als eine digitale PDF-Datei unter der E-Mail-Adresse forschung(at)htw-dresden.de einzureichen. Bitte beachten Sie: Das SAB-Antragsdeckblatt ist als Scan-Datei mit allen Unterschriften und Stempeln einzureichen. Digitale Unterschriften werden nicht akzeptiert.  

Für einen vollständigen Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • SAB Antragsdeckblatt (Bitte beachten: als Stichtag ist anzugeben: 12.08.2024; Unter Promotionsform/-art sollte kooperative Promotion angegeben werden. Ob es sich um eine Landesinnovationspromotion oder eine Industriepromotion handelt, soll in der Vorhabensbeschreibung genauer definiert werden.)
  • Tabellarischer Lebenslauf inkl. Publikationsliste, bisheriger Lehrtätigkeiten und Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs
  • Kopie des letzten Hochschulzeugnisses 
  • Skizze zum Forschungsvorhaben (max. 5 Seiten zzgl. Anlagen DIN A4 Proportionalschrift Schriftgröße 11 pt, gemäß Förderbaustein) inkl. Arbeits- und Zeitplan
  • bei Landesinnovationspromotionen & Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: Stellungnahme seitens des*der (potentiellen) Hochschullehrer*in zum besonderen Interesse des Freistaat Sachsens am Forschungsthema und zu den zu erwartenden Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt
  • bei Industriepromotionen: Absichtsbekundung der Mitfinanzierung der beteiligten Dritten (mindestens 850 EUR/Monat) 
  • für Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: Nachweise der familienbedingten Unterbrechung (Geburtsurkunde, Elterngeldbescheid)
  • ggf. Aussagen zur familiären Situation:
    • Kopie der Geburtsurkunde vorhandener Kinder
    • Kopie des Kindergeldbescheides (bei Anspruch auf Kindergeld) oder Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, dass Kind(er) mit Antragsteller*in in häuslicher Gemeinschaft lebt/leben (wenn kein Anspruch auf Kindergeld aufgrund der Staatsbürgerschaft besteht)
    • Nachweis über besondere Mehrbelastung (z.B. durch zu pflegende Familienmitglieder)

Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache oder mit vereidigter Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. 

 

Fragen rund um die Promotionsförderung

Antragsberechtigt sind:

  • Promotionsinteressierte aller Fachbereiche der HTW Dresden, sofern das Promotionsthema den genannten Kriterien entspricht und eine kooperative Universität vorhanden ist 
  • Promovierende der HTW Dresden, wenn die Förderung der Fortsetzung der wissenschaftlichen Tätigkeit nach familienbedingter Unterbrechung (mindestens sechs Monate) dient

Bitte beachten Sie: 

Für ausländische (Nicht-EU) Universitäten ist vorab zu prüfen, welchem deutschen Abschluss der im Ausland erworbene Abschluss gleichzusetzen ist. Um diesen Aspekt zu überprüfen, empfehlen wir anabin (Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen).

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Personen, die bereits mindestens drei Jahre als Nachwuchsforschende in einer mit Mitteln aus dem ESF/ESF Plus geförderten Nachwuchsforscher-, Nachwuchsforschungs- bzw. REACT-Forschungsgruppe vorbeschäftigt waren. Dies gilt nicht für SHK/WHK-Tätigkeiten in einer der o.g. Forschergruppen.
  • Personen, die bereits eine anderweitige Promotionsförderung erhielten (Promotionsstipendien von Begabtenförderungswerken, Stiftungen, Landesförderprogramme, DAAD, usw.). Dies gilt nicht, wenn sie die Bedingungen für Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere erfüllen.
  • bei Landesinnovationspromotionen: Personen, die bereits mit ihrem Promotionsvorhaben begonnen haben. (Unbedingt zu beachten: Die Annahme als Doktorand*in an der entsprechenden Fakultät gilt dabei als offizieller Start der Promotion. Bei Antragstellung darf demnach noch keine Annahme an der Fakultät erfolgt sein).

Bitte beachten Sie: 

Für ausländische (Nicht-EU) Universitäten ist vorab zu prüfen, welchem deutschen Abschluss der im Ausland erworbene Abschluss gleichzusetzen ist. Um diesen Aspekt zu überprüfen, empfehlen wir anabin (Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen).

Im Auswahlverfahren werden gemäß Richtlinie Vorhaben besonders gewürdigt, die:

  1. praxisorientierte/interdisziplinäre Forschung betreiben,
  2. Kompetenzerwerb im Bereich des europäischen Grünen Deals umfassen,
  3. Kompetenzerwerb im Bereich der Digitalisierung unterstützen,
  4. im MINT- oder KI-Bereich mehrheitlich oder vollständig von Frauen realisiert werden
  5. im kulturellen Bereich angesiedelt sind.

Mit dem Vorhaben darf bereits mit dem Tag des Zuganges des formgebundenen Antrages bei der SAB begonnen werden. Wir empfehlen die Rückmeldung durch das Prorektorat Forschung, Nachhaltigkeit und Transfer abzuwarten.

Für einen vollständigen Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • SAB Antragsdeckblatt (als Scan mit Original-Unterschriften)
  • Tabellarischer Lebenslauf inkl. Publikationsliste, bisheriger Lehrtätigkeiten und Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs
  • Kopie des letzten Hochschulzeugnisses 
  • Skizze zum Forschungsvorhaben (max. 5 Seiten, gemäß Vorlage) inkl. Arbeits- und Zeitplan; 
  • bei Landesinnovationspromotionen & Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: Stellungnahme seitens des*der (potentiellen) Hochschullehrer*in zum besonderen Interesse des Freistaat Sachsens am Forschungsthema und zu den zu erwartenden Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt
  • bei Industriepromotionen: Absichtsbekundung der Mitfinanzierung der beteiligten Dritten (mindestens 850 EUR/Monat) 
  • für Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere: Nachweise der familienbedingten Unterbrechung (Geburtsurkunde, Elterngeldbescheid)
  • ggf. Aussagen zur familiären Situation:
    • Kopie der Geburtsurkunde vorhandener Kinder
    • Kopie des Kindergeldbescheides (bei Anspruch auf Kindergeld) oder Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, dass Kind(er) mit Antragsteller*in in häuslicher Gemeinschaft lebt/leben (wenn kein Anspruch auf Kindergeld aufgrund der Staatsbürgerschaft besteht)
    • Nachweis über besondere Mehrbelastung (z.B. durch zu pflegende Familienmitglieder)

ESF-Plus Promotionsgeförderte müssen i.d.R. alle sechs Monate ab Förderbeginn einen Zwischenbericht bei der Zentralen Projektadministration der HTWD (ZPA) einreichen. Bei Beteiligungen durch Kooperationspartner*innen ist dieser durch die Partner*innen zu bestätigen. Nähere Informationen sind dem entsprechenden Förderbescheid zu entnehmen. Bei Förderung im ESF-Plus Programm werden auf weitere Pflichten und Rahmenbedingungen in einem Kick-off mit der ZPA hingewiesen. U.a. betrifft dies Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen der Förderung sowie zu erbringende Qualifizierungsleistungen.

Neben der Promotion bauen die Stipendiaten ihre individuellen Potenziale inklusive ihrer Kenntnisse zum Gleichstellungswissen aus. Eine Teilnahme am Qualifizierungsbereich Gleichstellungswissen ist verpflichtend. Darüber hinaus ist in einem der Qualifizierungsbereiche Lehre, soziale Kompetenzen oder Projektmanagement eine Leistung zu erbringen. Der Umfang der Lehrtätigkeitsstunden für den Qualifizierungsbereich Lehre soll zwei Semesterwochenstunden nicht überschreiten.

Aktuelle Angebote im Bereich Gleichstellungswissen werden im Programm des Graduiertenservice aufgeführt: www.htw-dresden.de/graduiertenservice/programm

Ja, Nebentätigkeiten sind im Förderzeitraum bis maximal zehn Stunden pro Woche zulässig, wenn die Erwerbstätigkeit den Fortschritt des Promotionsvorhabens nicht beeinträchtigt.

Nein, die ESF-Plus Promotionsstipendien sind nicht sozialversicherungspflichtig, da diese gemäß § 3 Nr. 44 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei sind. Die Förderung begründet kein Arbeitsverhältnis und stellt somit kein Entgelt im Sinne des § 14 SGB IV dar. Folglich unterliegt die Förderung nicht der Sozialversicherungspflicht. Für alle erforderlichen Sach- und Personenversicherungen ist der*die Geförderte persönlich verantwortlich. Beihilfen in Krankheitsfällen, Beiträge zur Sozialversicherung usw. können nicht gewährt werden. 

Nein, da die Stipendien kein Arbeitsverhältnis begründen, sind ESF-Plus Promotionsgeförderte über die HTW Dresden auch nicht krankenversichert. Der Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung ist grundsätzlich vorgeschrieben, d.h. Geförderte müssen sich selber krankenversichern und die Versicherungskosten tragen. Promotionsstipendiat*innen zählen nicht zur Gruppe der Studierenden im Sinne des Sozialgesetzbuchs, sodass für sie nicht die Möglichkeit besteht, sich zu dem günstigen Tarif der studentischen Krankenversicherung zu versichern. Auch beinhalten die Stipendien keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. 

Im Rahmen einer ESF-Plus Promotionsförderung kann an der HTW Dresden ein Zuschuss zu Sach- und Reisemitteln über den Forschungsinnovationsfonds (FINF) beantragt werden. Insgesamt können bis zu 2.000 Euro für den Zeitraum von vier Jahren abgerufen werden. Der Mittelabruf ist beschränkt auf die 4-jährige Dauer der Stipendienförderung.

Weitere Informationen finden Sie im Intranet der HTW Dresden unter Forschungsinnovationsfonds

Kontakt

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