Studienaufenthalt ohne Austauschprogramm (Freemover)
Keine Partnerhochschule? Kein Problem! —
Die ganze Welt steht dir offen.
Wenn Sie nicht an einer unserer Partnerhochschulen innerhalb eines Austauschprogrammes studieren möchten, müssen Sie sich bei der ausländischen Hochschule selbst über die Studienbedingungen und Einschreibeformalitäten informieren. Allgemeine Informationen zu ausländischen Hochschulsystemen und einer möglichen Förderung können Sie in der Stabsstelle Internationales erhalten oder Sie informieren sich auf der Homepage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.
Organisation & Ablauf des Auslandsstudiums
Eine kurze Übersicht über die Organisation & Ablauf des Auslandsstudiums finden Sie als PDF hier (nicht barrierefrei zugänglich).
Bewerbung für mein Auslandsstudium als "Freemover"
Abschluss des ersten Studienjahres (ausgenommen Masterstudierende)
Immatrikuation an der HTW Dresden zu einem (vollständigen) Studium, welches zu einem anerkannten Abschluss führt
Studienvorhaben an einer Hochschule weltweit, mit der zur Zeit kein vertraglich geregeltes Austauschprogramm besteht
das Studienvorhaben muss selbst organisiert werden
eine fachliche Betreuung an der HTW Dresden muss gewährleistet sein
Sie können sich an jeder beliebigen Hochschule weltweit bewerben, welche Gaststudierende explizit annimmt und folgende Voraussetzungen erfüllt:
die Hochschule muss akkreditiert sein (www.anabin.kmk.org oder über andere internationale Akkreditierungen),
das Modulangebot der Hochschule sollte zum Modulangebot des jeweiligen Studiengangs der HTW Dresden passen,
die Notenumrechnung sollte klar und transparent sein.
Im Gegensatz zu einem vertraglich geregelten Austauschprogramm fallen Studiengebühren an der ausländischen Hochschule an. Einen Überblick zu den Studiengebühren in den einzelnen Ländern finden Sie in der Länderdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD). Die genauen Gebühren erfragen Sie bitte bei der einzelnen Hochschule.
Für eine erste Kontaktaufnahme kontaktieren Sie bitte das International Office der jeweiligen Hochschule. Sollte die internationale Hochschule bereits Partnerhochschulen in Deutschland haben und in Erfahrungsberichten oder Empfehlungen dieser Hochschule erwähnt sein, können Sie diese auch für Ihren Informationsgewinn nutzen.
Studierende der HTW Dresden reichen ihre Bewerbung bis spätestens 15. Februar in der Stabsstelle Internationales für das folgende akademische Studienjahr (WS und SS) ein.
Auch als Freemover müssen Sie sich an der HTW Dresden für einen Auslandsaufenthalt bewerben.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Antrag auf Auslandsaufenthalt (bitte erst auf dem PC abspeichern und dann ausfüllen, NICHT auf dem Handy oder im Browser ausfüllen)
Notenübersicht (aus dem QIS-Portal)
Nachweis über Ihre Sprachkentnisse (Selbstauskunft)
Motivationsschreiben (maximal eine A4-Seite, in Englisch oder Deutsch)
ausführliche Begründung zum o.g. Antrag mit folgenden Angaben/Dokumenten: 1. Ist die Wunschhochschule ausreichend akkreditiert? (anabin.kmk.org oder andere internationale Akkreditierungen) 2. Hat diese Hochschule bereits Partnerhochschulen in Deutschland mit Erfahrungsberichten oder Empfehlungen seitens des akademischen Personals dieser Hochschule? 3. Passt das Modulangebot zu meinem Studiengang? (Bitte Modulbeschreibungen beilegen.) 4. Wie erfolgt die Benotung und die Notenumrechnung an der Hochschule? Wie erfolgt die Vergabe der Credits und die Umrechnung in ECTS? Wie viele ECTS ergibt die Umrechnung der lokalen Credits?
5. Wer übernimmt die fachliche Betreuung an der HTW und der ausländischen Hochschule? (Eventuell kann eine Beratungsagentur den Kontakt herstellen: www.college-contact.com; www.ieconline.de)
Der Auslandsbeauftragte bzw. die Stabsstelle Internationales informiert Sie über die Auswahlentscheidung der Fakultät.
Auswahlkriterien der HTW Dresden:
Fachliche Leistungen - Sprachkenntnisse - Studienvorhaben - Motivation - Anrechnung der Studienleistungen nach Rückkehr an die HTW Dresden - Außercurriculare Aktivitäten - zusätzlich können fakultätsinterne Auswahlkriterien bestehen
Mögliche Studieninhalte während des Aufenthaltes
// Lehrveranstaltungen // Projektarbeiten (Studienprojekte/Forschungsprojekte) // Abschlussarbeiten (Diplomarbeit bzw. Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit)
Organisatorischer Aufwand
Als Freemover gehen Sie ins Ausland, wenn Sie Ihr Auslandsstudium als Gaststudierender unabhängig von Verträgen unserer Hochschule organisieren möchten. Dabei beachten Sie bitte den deutlich höheren organisatorischen Aufwand im Gegensatz zu einem Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule. Ein Auslandsaufenthalt erfordert eine gründliche Vorbereitung. Diese sollte mindestens ein Jahr vorher beginnen. Für bestimmte Länder und Stipendienbewerbungen ist eine längere Vorlaufzeit erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Ihr Studienland, die ausländische Hochschule, die erforderlichen fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen (z.B.: GMAT, GRE, TOEFL) für die Einschreibung sowie die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.
Wenn Sie nicht an einer Partnerhochschule studieren möchten, müssen Sie sich bei der ausländischen Hochschule selbst über die Studienbedingungen und Einschreibeformalitäten informieren.
Sprachnachweise vom Zentrum für fachübergreifende Bildung: "Gerne unterstützen wir Sie bei Bewerbungen für ein Auslandssemester mit den entsprechenden Nachweisen Ihrer erworbenen Sprachkenntnisse.
Vordruck des DAAD für Auslandssemester (Analoges gilt für vergleichbare Nachweise): Nach erfolgreicher Kursteilnahme auf passendem Niveau wenden Sie sich bitte unter Angabe aller notwendigen Angaben (vollständiger Name, Matrikel, Kontaktmöglichkeit sowie vollständiger Notenübersicht) und dem vorausgefüllten DAAD-Formular an unser Sekretariat. In der Regel können die Nachweise anschließend binnen zwei Arbeitswochen zu den Bürozeiten im Sekretariat abgeholt werden bzw. werden auf Wunsch elektronisch überstellt.
Standardnachweise nach erfolgreicher Kursteilnahme: Bitte beachten Sie, dass typischerweise ein Nachweis mittels offiziellem Kontoauszug ausreichend ist. Sollten Sie dennoch einen separaten Nachweis wünschen, melden Sie sich bitte im Sekretariat.
Nachweise ohne Kursteilnahme: Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass derartige Nachweise durch uns leider nicht ausgestellt werden können."
Um sicherzustellen, dass Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen an der HTW Dresden anerkannt werden, müssen Sie vor Ihrem Aufenthalt ein Lernvereinbarung abschließen. Dieses wird oftmals schon mit den Bewerbungsunterlagen von der Gasthochschule angefordert.
In der Lernvereinbarung legen Sie gemeinsam mit dem Programmbeauftragten (Ansprechpartner der Partnerhochschule) bzw. Studiendekan in Ihrer Fakultät die Module fest, die Sie im Ausland belegen wollen und welche Module der HTW Dresden Sie damit ersetzen.
Vermeiden Sie signifikante Unterschiede zwischen gewählten und eigentlich zu belegenden Modulen
Orientieren Sie sich am Studienablaufplan Ihres Studiengangs für das entsprechende Semester
Wählen Sie keine Module, die sich mit Inhalten doppeln, die Sie schon an der HTW Dresden belegt haben
Ergänzen können Sie Ihren Modulplan mit:
Einem Sprachmodul in der Unterrichtssprache der Gasthochschule
Modulen im Soft-Skills-Bereich
Wie in einem Semester an der HTW Dresden auch, sollten Sie Veranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten an der Gasthochschule absolvieren.
Prüfung und Bestätigung der Lernvereinbarung
Nachdem der Programmbeauftragte/Studiendekan Ihre Lernvereinbarung bestätigt hat, legen Sie das Dokument dem Prüfungsausschuss zusammen mit den dazugehörigen Modulbeschreibungen vor. Der Prüfungsausschuss prüft Ihre Lernvereinbarung nach den Kriterien Niveau, Lernergebnisse, Arbeitsumfang und Profil Ihres Studiengangs dahingehend, ob die im Ausland erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zu den Lernzielen an der HTW Dresden aufweisen.
Unterschrift durch die Gasthochschule
Hat der Prüfungsausschuss Ihre Lernvereinbarung bestätigt, schicken Sie es zur Unterschrift an die Gasthochschule. Die von drei Seiten – Ihnen, der HTW Dresden und der Gasthochschule – unterschriebene Lernvereinbarung soll Ihnen die Anerkennung nach Rückkehr aus dem Ausland garantieren. Der Versand der Lernvereinbarung kann sowohl postalisch als auch per Mail erfolgen.
Studierende der HTW Dresden mit Deutscher bzw. EU-Staatsbürgerschaft
Studierende mit deutscher bzw. EU-Staatsbürgerschaft benötigen für Studienaufenthalte innerhalb der Europäischen Union kein Visum.
Wenn Sie ein Land außerhalb der EU als Gastland für Ihren Auslandsaufenthalt gewählt haben, werden Sie in vielen Fällen ein Visum für die Einreise benötigen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Generalkonsulat bzw. der jeweiligen Landesbotschaft nach den Visabestimmungen. Sie werden eventuell Dokumente benötigen, die von unserer Hochschule oder auch von der Gastuniversität bestätigt werden müssen.
Studierende der HTW Dresden mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb der EU
Studierende der HTW Dresden mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb der EU müssen prüfen, ob ein Visum für den Studienaufenthalt nötig ist. Bitte informieren Sie sich beim International Office der Partnerhochschule und der jeweiligen Landesbotschaft über die geltenden Visabestimmungen. Prüfen Sie auch, ob das Land die REST-Richtlinie umsetzt.
Wenn Sie einen Teil Ihres Studiums im Ausland verbringen, müssen Sie an der HTW Dresden immatrikuliert bleiben und sich für das Semester innerhalb des Rückmeldefristzurückmelden. Während dieser Zeit behalten Sie Ihren Studentenstatus und die studentische Krankenversicherung bleibt erhalten. Je nach Studiengang kann es sein, dass Sie ein Urlaubssemester einlegen müssen. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem/Ihrer Studiendekan*in oder im Studentensekretariat. Eine Beurlaubung kann jedoch auch von Vorteil sein, wenn sie nicht vorgeschrieben ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich von in dem Zeitraum des Auslandssemesters laufenden Prüfungen rechtzeitig abmelden müssen, um eine ‚5ue‘ zu vermeiden. Die ‚5ue‘ gilt dann als 1. Versuch. Laut Prüfungsordnung §23 Abs.9 können Sie sich kein Modul aus dem Auslandssemester für ein Modul anrechnen lassen, wo bereits ein 1. Versuch stattgefunden hat. Formulare dazu finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Mithilfe des Auslands-BAföGs können Studienaufenthalte weltweit gefördert werden. Die Fördersätze des Auslands-BAFöGs sind höhere als diejenigen, die Sie für Ihr Studium in Deutschland erhalten. Daher können oft auch Studierende, die in Deutschland keine BAföG-Förderung erhalten, während ihres Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden.
Auslands-BAföG können Sie beantragen, wenn Sie einen Studienaufenthalt von mindestens einem Semester beziehungsweise sechs Monaten planen. Beachten Sie dabei, dass maximal ein Jahr Ihres Aufenthalts mit einem Reisekostenzuschuss unterstützt wird. Bis zu 5.600 Euro Ihrer nachgewiesenen Studiengebühren können übernommen werden.
Der Antrag auf Auslands-BAföG wird mindestens 6 Monate vor einem geplanten Auslandsaufenthalt, seperat zum Antrag auf Inlands-BAföG, beim zuständigen BAföG-Amt (je nach Zielregion) gestellt. Auch wenn Sie in Ihrem Studium an der HTW kein Inlands-BAföG erhalten, sollten Sie sich auf jeden Fall trotzdem zum Auslands-BAföG informieren, da der monatliche Auslandszuschuss, der Zuschuss zu den Studiengebühren (bis zu 5.600 EUR), Zuschuss zu Reisekosten oder der Auslandskrankenversicherungszuschuss oft einige tausend Euro ausmachen. Mehr Informationen finden Sie unter https://www.auslandsbafoeg.de/ und https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-im-ausland
Alle aktuellen Informationen zum Auslands-BAföG und Corona finden Sie auf der Internetseite "Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Punkt 3: „Förderung von Ausbildungen im Ausland").
Die Stabsstelle Internationales ist grundsätzlich nicht befugt, BAföG-Formblätter auszufüllen bzw. zu bestätigen. Trotzdem möchten wir Ihnen an dieser Stelle eine kleine Hilfestellung geben:
Formblatt 2 Das Formblatt 2 wird grundsätzlich nicht durch die HTW bestätigt. Gemäß einer Vereinbarung mit den BAföG-Ämtern wird diesem Formblatt einfach die Immatrikulationsbescheinigung, welche Sie sich selbst im Qis-Portal ausdrucken können, beigefügt. Diese Bescheinigung enthält den Zusatzvermerk "(auch als Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung entsprechend § 9 BAföG)". Sollten dennoch Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an das Studentensekretariat.
Formblatt 5 (Bestätigung über bisher erbrachte Leistungen) Bei Fragen zu Formblatt 5 wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Formblatt 6 (Bestätigung Pflichtpraktikum)
Dieses Formblatt wird durch den zuständigen Praktikumbeauftragten der Fakultät bestätigt.
Die Bestätigung erfolgt lediglich für Pflichtpraktika, nicht für zusätzliche bzw. freiwillige Praktika.
Die gutachterliche Stellungnahme zum Besuch der ausländischen Bildungsstätte erfolgt nur nach besonderer Anforderung des Bafög Amtes in der Fakultät.
Eine komplette Übersicht aller Stipendien von Fulbright finden Sie hier.
Fulbright Germany Sprechstunde Stipendien für Studien-, Forschungs-, Lehr- und Weiterbildungsaufenthalte in den USA
Wir beraten Sie am 5. Oktober und 7. Dezember (jeweils von 10 bis 11 Uhr) online. Bitte registrieren Sie sich für Ihren Zugriff auf die Zoom-Zugangsdaten: 5. Oktober oder 7. Dezember
FULBRIGHT Studienstipendien
Die Ausschreibung für Master-Studierende und Bachelor-Absolvent:innen von Fachhochschulen, die im Studienjahr 2023-24 für ein bis zwei Semester als graduate student an einer US-Hochschule studieren möchten, erfolgt im April 2022. Das Stipendium unterstützt den Studienaufenthalt in den USA mit bis zu $ 34.500.
Deutsche Programme Fulbright-Kommission Lützowufer 26 10787 Berlin Germany
FULBRIGHT Reisestipendien
Bis zum 15. Februar 2022 können sich deutsche Studierende, die 2022/2023 an einer Partnerhochschule in den USA studieren möchten, bei Fulbright Germany für ein Reisestipendium bewerben. Die Stipendienleistungen beinhalten 2.000 Euro, die Teilnahme an Vorbereitungs- und Netzwerktreffen deutscher und amerikanischer Fulbright-Stipendiat:innen, und die Aufnahme in das internationale Fulbright-Netzwerk von Fulbright-Stipendiat:innen und Alumni.
Besuchen Sie uns gerne in unserer digitalen "Office Hour" am 19. Januar 2022 von 15-16 Uhr um mehr über Programm und Bewerbung zu erfahren. Bitte registrieren Sie sich hier, damit wir Sie vor dem Termin über die Zugangsdaten informieren können.
Detaillierte Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie auf unserer Webseite.
Im Wintersemester 2021 können sich HTW-Studierende, die 2022 an der Trinity University in San Antonio im Bundesstaat Texas studieren möchten, bei Fulbright Germany für Stipendium bewerben. Die Stipendienleistungen beinhalten die Kosten für Kurs und Programm, Unterkunft, Reisekosten sowie eine Auslandskrankenversicherung, die Teilnahme am Vorbereitungs- und Netzwerktreffen deutscher und amerikanischer Fulbright-stipendiat*innen und die Aufnahme in das Netzwerk von Fulbright Germany.
Special Programs Fulbright-Kommission Lützowufer 26 10787 Berlin Germany
Leaders in Entrepeneurship
Bis voraussichtlich März 2022 können sich HTW-Studierende, die 2022 an der Louisiana State University in Baton Rouge im Bundesstaat Louisiana studieren möchten, bei Fulbright Germany für Stipendium bewerben. Die Stipendienleistungen beinhalten die Kosten für Kurs und Programm, Unterkunft, Reisekosten sowie eine Auslandskrankenversicherung, die Teilnahme am Vorbereitungs- und Netzwerktreffen deutscher und amerikanischer Fulbright-stipendiat*innen und die Aufnahme in das Netzwerk von Fulbright Germany.
Special Programs Fulbright-Kommission Lützowufer 26 10787 Berlin Germany
Chancen für Nachwuchswissenschaftler:innen: Vernetzen Sie sich mit der Forschung in den USA!
Bis zum 1. November 2021 können sich deutsche Nachwuchswissenschaftler:innen bei Fulbright Germany für ein Doktorandenstipendium bewerben. Wir fördern vier- bis sechsmonatige Forschungsprojekte an einer US-Hochschule, die zwischen dem 1. August 2022 und 31. Dezember 2022 beginnen.
Das Stipendium finanziert Unterhaltskosten von 1.700 Euro/Monat, die transatlantische Reise und eine Kranken-/Unfallversicherung. Das Fulbright J-1 Visum ist kostenlos, und für sonstige Nebenkosten kommt eine Pauschale von 300 Euro auf.
Werden Sie Teil des internationalen Netzwerks von Fulbright-Stipendiat:innen und Alumni!
Sie möchten mehr über Programm und Bewerbung erfahren? Besuchen Sie uns in unserer „Office Hour“ am 30. September von 12:00 bis 13:00 Uhr auf Zoom. Bitte registrieren Sie sich hier, damit wir Sie vor dem Termin über die Zoom-Zugangsdaten informieren können.
Detaillierte Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie auf unserer Webseite.
Für wen ist das HAW.International-Stipendium geeignet und was wird gefördert?
Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Gefördert werden Studienaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland. Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus oder PROMOS und HAW.International ist ausgeschlossen.
Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen sind entsprechend der offiziellen DAAD Ausschreibung vollständig und fristgerecht direkt beim DAAD einzureichen.
Bewerbungsschluss:
28.02.2023 für Stipendienbeginn zwischen Juli und Oktober 2023 (Auswahltermin Mai 2023)
30.06.2023 für Stipendienbeginn zwischen November 2023 und Februar 2024 (Auswahltermin September 2023)
31.10.2023 für Stipendienbeginn zwischen März und Juni 2024 (Auswahltermin Januar 2024)
Das Institut Ranke-Heinemann lobt Stipendien/Förderungen für wie folgt aus:
Jeder Freemover, der ein Studium in Down Under anstrebt, wird in das Förderprogramm aufgenommen.
Alle Universitäten und Studiengänge Australiens und Neuseelands sind dem Programm angeschlossen, das die finanzielle Förderung und die Unterstützung im gesamten Bewerbungsprozess durch IDP Education garantiert.
Unabhängige, neutrale und kostenlose Studienberatung (keine Gebühren)
Fördermöglichkeiten:
Down Under Studienbeihilfe: Garantierter Zuschuss bis zu 10% der Studiengebühren eines Semesters, d.h. je nach Studienprogramm eine Ersparnis zwischen 500 Dollar und 3000 Dollar.
Reisekostenstipendium: 1000 Euro Zuschuss pro Semester. Verlosung unter allen Studierenden.
Darüber hinaus Zugang zu allen Stipendien aller australischen und neuseeländischen Universitäten.
Für wen ist das PROMOS-Stipendium geeignet und was wird gefördert?
Für das PROMOS-Stipendium können sich immatrikulierte Studierende der HTW Dresden mit Abschlussabsicht bewerben. Aufenthalte in das Herkunftsland können nicht gefördert werden.
Auf der Webseite PROMOS bewegt finden Sie die gleichnamige Reportage, in deren Verlauf Sie die (fiktive) Studentin Lea begleiten können, die sich auf den Weg macht, um PROMOS kennenzulernen.
Die HTW Dresden fördert im Rahmen des DAAD-Programms PROMOS die Realisierung von
Studienaufenthalten (1 bis 6 Monate/monatliche Teilstipendienrate)/Abschlussarbeiten (Hochschule/monatliche Teilstipendienrate oder Unternehmen/Reisekostenpauschale) ,
Praktika (6 Wochen bis 6 Monate/Reisekostenpauschale),
Studien- und Gruppenreisen unter Leitung eines Hochschullehrers im Ausland (Pauschale) in das außereuropäische Ausland.
Bewerbung:
Bitte reichen Sie bis zum 15. Februar des Kalenderjahres folgende Bewerbungsunterlagen für das aktuelle Kalenderjahr in der Stabsstelle Internationales der HTW Dresden ein (per E-Mail in einer PDF Datei an international(at)htw-dresden.de):
Bewerbungsantrag PROMOS (bitte erst auf dem PC abspeichern und dann ausfüllen, NICHT auf dem Handy oder im Browser ausfüllen)
Nachweis der Prüfungsergebnisse (z.B. Transcript of Records)
Nachweis der Sprachkenntnisse (HTW/DAAD Sprachnachweis als Sprachzertifikat nach erfolgreicher Kursteilnahme oder als Modulnote auf der Notenübersicht, bei geringeren Semester zählt auch Sprachnachweis auf Abiturzeugnis, Hinweis: Das HTW/DAAD Sprachzertifikat wird nur mit vorheriger Kursteilnahme ausgestellt, bitte wenden Sie sich an das Zentrum für fachübergreifende Bildung. Die Ausstellung kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Eine Selbsteinschätzung der Sprachkentnisse wird nicht als Sprachnachweis anerkannt.)
Studienvorhaben/Motivationsschreiben
Learning Agreement (sofern vorhanden)
Bestätigung der Hochschule (sofern vorhanden)
Praktikumsvereinbarung (sofern vorhanden)
Bestätigung des Unternehmens (sofern vorhanden)
Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren erfolgt entsprechend den fachlichen, sprachlichen und persönlichen Voraussetzungen der Studierenden anhand der Bewerbungsunterlagen. Die Auswahl der Stipendiaten und die Festlegung einer Reihenfolge der Studierenden (einschließlich Reserve- bzw. Nachrückkandidaten) erfolgen nach den für das PROMOS-Programm festgelegten Vergabe- und Auswahlkriterien der PROMOS-Auswahlkommission der HTW Dresden. Jede Fakultät legt für die Antragsteller der eigenen Fakultät eine Reihenfolge fest. Für bessere Vergleichbarkeit Studierender aus unterschiedlichen Fakultäten wird mit einem Punktesystem gearbeitet. Die Auswahlkommission legt eine fakultätsübergreifende Reihenfolge fest.
Für die Entscheidung werden u. a. zugrunde gelegt:
Fachliche Leistungen
Sprachkenntnisse
Studienvorhaben
Motivation
Außercurriculare Aktivitäten (Gremientätigkeit, StuRa, Fakultätsrat, faranto e.V., IAESTE - Lokalkomitee, AIESEC -Lokalkomitee, Engagement bei der Betreuung von internationalen Austauschstudenten der HTW Dresden)
Prioritäten/Nachrangigkeiten werden angesichts des Auslandsvorhabens, Regionen/Länder/Hochschulen, Studiengänge, Studienfortschritt und Mehrfachförderung festgelegt.
Partnerhochschulen haben Vorrang
Aufenthalte in MOE-Ländern haben Vorrang vor anderen Ländern
Ingenieurstudiengänge vor wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen
Studierende internationaler Studiengänge (IB, IMES) vor anderen Studiengängen, da sie Pflichtsemester im Ausland realisieren müssen
Studierende, die bereits in einem anderen Programm durch die HTW Dresden gefördert wurden, werden nachrangig behandelt
Für Nachrückkandidaten kann die Stipendienzusage möglicherweise auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einem erneuten Bescheid erfolgen.
Für wen ist das Vulcanus in Japan Programm geeignet und was wird gefördert?
Für das Vulcanus Japan Programm, welches im September beginnt und im August des folgenden Jahres endet, können sich
Bürger der EU Mitgliedsstaaten oder der COSME* Partnerländer,
Studierende einer EU / COSME* Partneruniversität, die zum Zeitpunkt der Bewerbung zwischen dem 4. offiziellen Studienjahr und dem vorletzten Jahr der Promotion eingeschrieben sind**,
und eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen können, die bis mindestens 3 Monate vor Beginn des Studiums gültig ist, bewerben.
(*) Du bist kein EU Bürger? Wenn dein Heimatland der COSME beigetreten und der Vertrag in kraft getreten ist, dann kannst du dich bewerben. (Den Status deines Heimatlandes und deiner Universität kannst du hier überprüfen.) (**) Informatik, Ingenieurwissenschaften, Maschinenbau, Chemie, Elektronik, Biotechnologie, Elektrotechnik, Physik, Telekommunikation, Nukleartechnik, Bauwesen, Metallwerkstoffe, Keramik, Produktionssystem...
Das Programm besteht aus Industriepraktika für EU/COSME* Studierende in Japan. Die Studierenden absolvieren:
ein einwöchiges Seminar über Japan,
einen viermonatigen Japanisch - Intensivkurs,
ein achtmonatiges Praktikum in einem japanischen Unternehmen
Ziele des Programmes:
einen Einblick in die gesamte Bandbreite fortschrittlicher Technologien erhalten, die von einem führenden japanischen Unternehmen verwendet werden;
Japanisch lernen, die japanische Kultur innerhalb der bereichernden,
im Hinblick auf eine zukünftige Karriere sich die Fähigkeit aneignen, mit Japan in menschlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu interagieren.
Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen sind entsprechend des Bewerbungsverfahrensfristgerecht (Deadline 20.01.2023 für das Programm von Sept. 23 bis August 2024) einzureichen.
Bitte informieren Sie sich auch auf folgenden Internetseiten:
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): www.daad.de
Sollten sich an der Gasthochschule Änderungen ergeben, weil sich Veranstaltungen z.B. überschneiden oder nicht angeboten werden, können Sie Ihr Learning Agreement ändern. Die Änderungen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule erneut von Ihrem Programmbeauftragten und vom Prüfungsausschuss als auch von der Gasthochschule bestätigt werden. Bitte schicken Sie das geänderte Learning Agreement auch an die Stabsstelle Internationales. Sie können das Dokument sowohl per Post als auch per Mail verschicken. Nun belegen Sie die gewählten Module im Ausland und legen die dazugehörigen Prüfungsleistungen ab.
Änderungen der vereinbarten Lernvereinbarung müssen spätestens vier Wochen nach Ankunft des Studierenden an der Gasthochschule durch ein abgeändertes Learning Agreement (2. Seite des Learning Agreements) erfasst und genehmigt werden.
Wir freuen uns sehr über Postkarten. Diese erhalten einen Ehrenplatz an unserer Pinnwand.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studienaufenthaltes stellt Ihnen die Gasthochschule entsprechend der Lernvereinbarung einen Leistungsnachweis(Transcript of Records) aus. Bitte senden Sie den Leistungsnachweis nach Erhalt an die Stabsstelle Internationales oder geben Sie ihn zu den Sprechzeiten direkt in der Stabsstelle Internationales (Raum Z 232) ab.
Akademische Anerkennung
Am Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie von Ihrer Gasthochschule einen Leistungsnachweis (Transcript of Records) der von Ihnen belegten Module und erbrachten Prüfungsleistungen. Diesen reichen Sie zusammen mit der ersten und ggf. zweiten veränderten Lernvereinbarung beim zuständigen Prüfungsausschuss ein. Sollen Prüfungsleistungen entgegen der Lernvereinbarung nicht anerkannt werden oder Module als Zusatzleistungen anerkannt werden, teilen Sie dies dem Prüfungsausschuss formlos mit. Der Prüfungsausschuss trägt die vorab genehmigten, anerkannten Leistungen mit der entsprechenden Note in den letzten Teil der Lernvereinbarung (nach der Mobilität) ein und bestätigt diese.
Die Notenumrechnung erfolgt in der Fakultät. Dazu reichen Sie die dazu erforderlichen Informationen über das ausländische Notensystem beim Prüfungsausschuss ein. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen (und die Prüfungsleistungen gehen nicht in die weitere Notenberechnung mit ein). Dies erfolgt dergestalt, dass auch die ECTS-Punkte dieses Moduls in die Gesamtsumme der ECTS-Punkte einbezogen werden.
Anschließend werden Ihre Ergebnisse aus dem Ausland ins HIS POS übernommen. Auf dem Zeugnis werden im Ausland erbrachte und anerkannte Prüfungsleistungen in geeigneter Weise gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass die Prozessbeschreibung P U15 - Anerkennung von Prüfungsleistungen für das Verfahren verbindlich ist.
Die Heimathochschule gewährleistet Ihnen, dass unter Anwendung von ECTS die im Ausland erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathochschule erforderlichen Studienleistungen/Studienzeiten angerechnet werden. Die Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn mit Ihnen ein klar festgelegtes Studienprogramm in einer Lernvereinbarung schriftlich vereinbart wurde. Die Akademische Anerkennung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Mobilitätsaufenthaltes anhand des Ihnen von der Gasthochschule ausgestellten Leistungsnachweises. Die Anrechnung bzw. Anerkennung der Studien-/Ausbildungsleistungen kann Ihnen verweigert werden, wenn Sie das von der Gasthochschule verlangte akademische Leistungsniveau nicht erreicht oder anderweitig die von den teilnehmenden Einrichtungen für eine Anerkennung verlangten Bedingungen nicht erfüllt haben.
Wenn Sie sich weiter über Anerkennungsverfahren und Leitlinien eines guten Anerkennungsprozesses informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden Adressen:
Das nexus-Projekt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fördert Studienaufenthalte im Ausland und hat es sich daher unter anderem zur Aufgabe gemacht, Qualitätsstandards für die Anerkennung von Studienleistungen zu schaffen. In diesem Zuge veröffentlicht das Projekt auf seiner Webseite wichtige Informationen und Praxisbeispiele bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und stellt darüber hinaus Basispublikationen zur Verfügung.
Die Broschüre "Mobilitätsförderung durch Anerkennungserleichterung" vom Akademischen Auslandsamt der Universität Leipzig befasst sich ebenfalls mit guter Anerkennungspraxis von Studien- und Prüfungsleistungen. Die HTW Dresden hat das Projekt gemeinsam mit anderen Institutionen unterstützt.
Wir bitten Sie um einen Erfahrungsbericht (gern mit Fotos) Ihres Auslandsaufenthaltes, damit möglichst viele zukünftige Studierende von Ihren Erfahrungen profitieren können. Der Erfahrungsbericht wird mit Ihrer Zustimmung auf der HTW-Website intern unter "Erfahrungsberichte" hochgeladen. Bitte senden Sie uns den Erfahrungsbericht als PDF-Datei mit einer kurzen Bestätigung über das Einverständnis der Veröffentlichung.
Dokumente und Unterlagen
Die Dokumente sind noch nicht barrierefrei zugänglich. Eine telefonische Auskunft ist unter Tel. +49 351 462 -2590 oder -3458 möglich.